Unwirksamkeit








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Darlehensrecht

BGH zur Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über -  zumeist aus Zinsgründen erfolgten -  Kündigungsbemühungen von Bausparkassen. Nun entschied der BGH: Eine Bausparkasse ist grundsätzlich zur Kündigung eines Bausparvertrages berechtigt, wenn seit Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre vergangen sind und seit Beginn des Bausparvertrages eine feststehende Verzinsung der Ansparsumme vereinbart war.


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Niedrigzinsfolgen

Sparkasse kündigt zu Unrecht Prämiensparverträge mit 99 Jahren Laufzeit

Aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank wurden 5000 Prämiensparverträge, welche in den neunziger Jahren mit den Kunden geschlossen wurden, für die Sparkasse Zwickau zur Belastung. 1000 Verträge wurden gekündigt, in den anderen Fällen konnte sich das Kreditinstitut auf neue Produkte einigen. Eine Sparerin, deren Vertrag trotz vereinbarter Laufzeit von 99 Jahren als unbefristet behandelt und gekündigt wurde, klagte erfolgreich.

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Rückforderung wegen unwirksamer Bank-AGB

BGH kippt „Zinscap-Prämie“ für eine garantierte Zinsobergrenze

Banken-AGB über „Zinscap-Prämien“ für solche Darlehen, bei denen ein bestimmter Zinssatz nicht überschritten werden darf, hat der BGH für unwirksam erklärt. Er sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, da das Gesetz eine laufzeitunabhängige Prämie nicht vorsieht. Bankkunden können und sollten nun zügig Rückzahlung von ihnen geleisteter Zinscap-Prämien verlangen.




Fülleraltmodisch
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BGH

Schriftformheilungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam

Der BGH hat das Ende der Schriftformheilungsklauseln eingeläutet. Das Gesetz schreibt für Mietverträge, die für länger als ein Jahr abgeschlossen werden, die Schriftform vor. Schriftformheilungsklauseln sollen diese Vorgabe künftig nicht mehr unterlaufen können, da sie mit der nicht abdingbaren Vorschrift in § 550 BGB unvereinbar sind. Damit wird dem Vermieter die ordentliche Kündigung mangels Schriftform eröffnet.









Abstimmung_Künstlerpuppen heben Hand
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Gesellschafterbeschluss

BGH zum Stimmverhalten in der GmbH - falsch ist nicht gleich treuwidrig

Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gebietet zwar, sich bei der Stimmabgabe von den Interessen der GmbH leiten zu lassen. Wie die Interessen der Gesellschaft am besten zu wahren sind, haben aber grundsätzlich die Gesellschafter zu beurteilen; auch einer objektiv vernünftigen Maßnahme muss ein Gesellschafter daher nicht zustimmen, solange dadurch nicht die Existenz der Gesellschaft bedroht wird. Die Rechtsprechung kann seine Entscheidung regelmäßig nicht überprüfen und ist auf die Korrektur von Härtefällen beschränkt.


Sparschwein Münzen
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Zinstief und Altverträge

Dürfen Bausparkassen Alt-Bausparverträge mit hohen Zinsen ordentlich kündigen?

Das aktuelle Zinstief führt immer wieder zu Kündigungen alter Bausparverträge wegen zu hoher Sparzinsen. Entgegen des kürzlich ergangenen Urteils des OLG Stuttgart hält das OLG Hamm an seiner bankenfreundlichen Rechtsprechung fest. In drei Fällen, in welchen Bausparer 10 Jahre nach  Zuteilungsreife die Darlehen nicht in Anspruch nahmen, sah es die Kündigungen als rechtmäßig an. Revision zum BGH wurde zugelassen.


Abstimmung_Künstlerpuppen heben Hand
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Gesellschafterversammlung

Zur Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen

Bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist stets auf die jeweils erforderliche Mehrheit zu achten. Welche Mehrheit im Einzelfall notwendig ist, ergibt sich aus dem Gesetz oder aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen. Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass bestimmte Beschlüsse die Zustimmung aller Gesellschafter benötigen, so ist davon auszugehen, dass die Änderung dieser Regelung ebenfalls der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf. Beschlüsse, die ohne die erforderliche Mehrheit getroffen wurden, sind unwirksam.

Sparbuch auf Euroscheinen
Sparbuch auf Euroscheinen
Kein Kündigungsrecht

Sparkassen drängen Kunden rechtswidrig aus hochverzinslichen Sparverträgen

In der Vergangenheit geschlossene hochverzinsliche Sparverträge sind auch einzuhalten sind, wenn sie für die Bank unattraktiv werden. Daran hat  das LG Ulm die Sparkasse Ulm erinnert und so Tausenden von Sparern den Rücken gestärkt. Von solchen (Bau-)Sparverträgen würden sich viele Banken angesichts des unterirdischen Zinsniveaus gerne trennen und bemühen haltlose Kündigungsrechte.