Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.7 § 41 AO (Unwirksame Rechtsgeschäfte)

• 2021 Verträge zwischen nahestehenden Personen / Insichgeschäfte / § 41 AO / § 181 BGB Bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen führt deren zivilrechtliche Unwirksamkeit dazu, dass sie nicht als ernsthaft vereinbart und damit als unwirksam angesehen werden. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gilt insoweit nicht. Ergeben kann sich die zivilrechtliche Unwirksamkeit der vertraglichen V...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.7 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234 ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachw-Gründen ist Schriftform aber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines/Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbots

Tz. 200 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Verhältnis zu § 41 AO

Tz. 630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 41 Abs 1 AO ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich, solange die Beteiligten das wirtsch Ergebnis gegen sich gelten lassen. Demggü verlangt das KStR für die Anerkennung einer Vereinbarung zwischen einer Kö und ihrem beherrschenden AE ua die zivilrechtliche Wirksamkeit (sog Rückwirkungsverbot; s Tz ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Unwirksame Vereinbarungen

Rz. 1 Gemäß § 556g Abs. 1 sind alle Abweichungen von §§ 556d bis 556g zulasten des Mieters unwirksam, soweit die vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete übersteigt. Zulässige Miete im Sinne von § 556g Abs. 1 Satz 2 ist die sich nach den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) ergebende Miete; die zulässige Mie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 295 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegt eine der genannten Voraussetzungen bei Leistungsbeziehungen der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter nicht vor, ist idR die gesamte Leistungsbeziehung in vollem Umfang als vGA anzusehen (s Gosch, DStZ 1997, 1). Getrennt zu beurteilen sind jedoch zB die einzelnen Komponenten der Gesamtausstattung einer GF-Vergütung (Grundgeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Zurechnungszeitpunkt

Rn. 67b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nicht der einzelne Gesellschafter ist Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes ist partiell (nur) Subjekt hinsichtlich der Gewinnermittlung und der Einkünftequalifikation, dh sie selbst ermittelt den auf die Gesellschafter zu verteilenden Gewinn, Subjekt der StPfl ist nur der Gesellschafter (s Rn 12b und s BFH v 26.06.2014, IV R ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rückwirkungsverbot und Vorteilsausgleich

Tz. 290 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erbringen Kö und Gesellschafter einander gegenseitig Leistungen, ist ein Vorteilsausgleich möglich. Dieser wird grds auch kstlich anerkannt, da es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch handelt (Tausch oder tauschähnlicher Umsatz). Näheres dazu s Tz 82 ff. Im Verhältnis zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gleichartigkeit der Ansprüche

Rn. 21 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das Merkmal der Gleichartigkeit ist stets erfüllt, denn dafür genügt es, dass sich Geldansprüche gegenüberstehen, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 30, 31 (02/2019). Rn. 22 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 75 Abs 1 EStG betrifft nur die Aufrechnung von Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld gegen Ansprüche auf Kindergeld (§ 75 Abs 1 EStG) bzw g...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / V. Streitkonstellationen

Dabei sind Personen und Interessen der an den Rechtsstreiten um das Zustimmungserfordernis des Ehepartners beteiligten Kontrahenten sehr unterschiedlich. Häufig streiten die Ehegatten untereinander beim Scheitern der Ehe um die Wirksamkeit der von dem einen hinter dem Rücken des anderen vorgenommenen (Grundstücks-)Veräußerung – vor allem, wenn diese schenkweise erfolgte. Aber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Flume, Die Gewinnverteilung in PersGes nach Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, DB 1973, 786; Flume, Die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnverteilung bei PersGes bei schenkweise erfolgter Zuwendung einer Beteiligung, DStR 1973, 583, 618; Märkle, Die Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStR 1973, 131; Nissen, Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStZ 1973, 401; Streck, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / VI. Kritik versus Zustimmung

Die Konstellationen, in denen § 1365 BGB eine Rolle spielt, sind jedenfalls vielfältig, der Anwendungsbereich der Norm ist groß. Er muss noch weitergezogen werden, sagen Teile des Schrifttums. Er muss durch Eliminierung der Norm bis auf Null reduziert werden, wird aus den Reihen der Notare geäußert. Der Ruf nach Abschaffung der Norm gründet auf praktischen Erwägungen und steh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.4 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.3 Vergemeinschaftung durch Vereinbarung

Höchst umstritten ist, ob die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine gemeinschaftliche Abnahme vereinbaren können. Gerade im Hinblick auf den "Nachzüglererwerb" ist es für den Bauträger von größtem Interesse, auch Erwerber an eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu binden, die ihre Sondereigentumseinheit erst nach Monaten oder gar einig...mehr

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BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.2 Die Jahressperrfrist

Nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB kann das Mieterhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Hinweis Berechnung der Jahresfrist Der Lauf der einjährigen Wartefrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die bisherige Miete erstmals geschuldet war. Bei einer Neuvermietung ist das regelmäßig der Zeitpunkt des Begi...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.4 Kappungsgrenze

Hinweis Kappungsgrenze 20 % Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, von Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöhen.[1] Hinweis Ausnahme wegen auslaufender Preisbindung Eine Ausnahme von der Anwendung der Kappungsgrenze besteht gemäß § 558 Abs. 4 BGB: Eine 20 %-Begrenzung tritt nicht ein, soweit die M...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.3 Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete ist der Höhe nach auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt. Dem Mieter steht es frei, einer darüber hinausgehend verlangten Mieterhöhung zuzustimmen (vgl. § 557 Abs. 1 BGB); stimmt der Mieter nicht zu, hat der Vermieter (nur) keinen klagbaren Anspruch auf die Zustimmung. Wichtig Was ist d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Aufklärung des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 10 Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 BetrVG über die Sach- und Rechtslage aufklären. Er muss den Arbeitnehmer bzw. bei einer Einstellung den Bewerber also mündlich oder schriftlich über die Vorläufigkeit der Einstellung bzw. Versetzung unterrichten und darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch gerichtliche Entscheidung wieder rückgängig gemac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Rechnungserteilung

Rz. 25 Die Rechtsfolgen des § 14c UStG treten nur ein, wenn der Aussteller die Rechnung in den Verkehr gebracht hat. Denn nur in diesen Fällen kann eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen, weil der Rechnungsadressat der in Rede stehenden Rechnung sein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen kann. Daher schuldet der Aussteller einer Rechnung, in der ein Steuerbetrag au...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Während dieser Zeit darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. In besonderen Fällen (beipielsweise bei Betriebsstillegung oder schwerer Pflichtverletzung des Mitarbeiters) kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärun...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift (bis 1.1.2018 geregelt in § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB iX a.F) wurde durch Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016 eingeführt und lautet 6 "Die Kündigung eines schwerbehinderten M...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / 1. Unwirksamkeit absoluter Fixklauseln in Lieferverträgen

a) Vorbemerkung Das OLG Köln hat sich in seinem Urt. v. 21.6.2024 (6 U 112/23) mit der Lieferung von Masken während der Corona-Pandemie befasst. Diese Entscheidung hätte sicherlich nicht eine so große Öffentlichkeitswirkung erzielt, wenn es sich nicht um ein Verfahren gehandelt hätte, das von Maskenlieferanten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geführt wurde – und dies ...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / 10. Geschäftsgeheimnisse: Unwirksamkeit von Catch-All-Klauseln

a) Vorbemerkung Franchise-Verträge enthalten i.d.R. – wie auch andere Vertriebsverträge – eine Klausel, wonach nach Beendigung des Vertrages die jeweils gewonnenen Kenntnisse geheim zu halten sind, es sei denn, diese sind allgemein zugänglich. Konkretisiert wird dann an der Regel nicht, worauf sich diese Geheimhaltung bezieht. Es handelt sich vielmehr um eine sog. allgemeine C...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 5. Unwirksamkeit von Vertragsverlängerungsklauseln bei Online-Partnervermittlungsportalen

Im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens hat der BGH (Urt. v. 17.7.2025 – III ZR 388/23; dazu Henssler, ZIP 2025, 2291; Vogt, ITRB 2025, 288) sich mit der Frage befasst, ob Verträge zwischen dem Betreiber eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagter) und seinen Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gem. § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Vorbemerkung

Franchise-Verträge enthalten i.d.R. – wie auch andere Vertriebsverträge – eine Klausel, wonach nach Beendigung des Vertrages die jeweils gewonnenen Kenntnisse geheim zu halten sind, es sei denn, diese sind allgemein zugänglich. Konkretisiert wird dann an der Regel nicht, worauf sich diese Geheimhaltung bezieht. Es handelt sich vielmehr um eine sog. allgemeine Catch-All-Klausel.mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / f) Fazit

Insgesamt ist zu dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. festzuhalten, dass es jedem Franchise-System freisteht, wie das Bonussystem ausgestaltet ist. Verhindert werden muss nur, dass die einzelnen Kriterien unbillig und möglicherweise auch intransparent sind. Dann könnte nämlich das Bonussystem/Kundenbindungsprogramm gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßen mit der Konsequenz der Unwirks...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Vorbemerkung

Das OLG Köln hat sich in seinem Urt. v. 21.6.2024 (6 U 112/23) mit der Lieferung von Masken während der Corona-Pandemie befasst. Diese Entscheidung hätte sicherlich nicht eine so große Öffentlichkeitswirkung erzielt, wenn es sich nicht um ein Verfahren gehandelt hätte, das von Maskenlieferanten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geführt wurde – und dies mit einem Strei...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Zu beachtende Leitsätze

Soweit es um das relative Fixgeschäft geht, also die Möglichkeit, später noch als zum Fälligkeitstermin die nichterbrachte Leistung nachzuholen, hält das OLG Köln in den Leitsätzen fest: Für die Vereinbarung eines relativen Fixgeschäfts reicht eine genaue Bestimmung der Leistungszeit nicht aus. Vielmehr muss die Rechtzeitigkeit der Leistung für den Gläubiger wesentlich sein. Di...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Catch-All-Klausel

Mit dem Geheimnisschutz über eine solche allgemeine „Catch-All-Klausel” hat sich das BAG in seinem Urt. v. 17.10.2024 (8 AZR 172/23) befasst. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Wirksamkeit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitsklausel, die Geschäftsgeheimnisse schützen soll – so wie sich solche Klauseln auch in vielen – um nicht zu sagen in den meisten – Vertr...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / f) Konsequenzen der Entscheidung des BAG

Geht man von diesen Grundsätzen der Entscheidung des BAG aus, so ist bei Know-how-Verletzungen kaum noch ein Anspruch nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gegeben, nachdem schon das OLG Hamm mit seinem Urt. v. 15.9.2020 (ZVertriebsR 2021, 302) die Voraussetzungen für einen solchen Unterlassungsanspruch „sehr hoch aufgehängt” hat. Auch müssen solche allgemeinen „Catch-All-Klausel...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / d) AGB-Kontrolle

Das BAG sieht in einer solchen Klausel auch eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine solche Klausel lasse nämlich nicht erkennen, welche konkreten Informationen geschützt werden sollen und unterscheide nicht zwischen sensitiven und alltäglichen Vorgängen und entfalte daher eine übermäßige Bindungswirkung. In der Praxis stehe eine solche umfassende...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Absolutes/relatives Fixgeschäft

Durch die Bundesregierung war in dem Verfahren vor dem OLG Köln damit argumentiert worden, dass durch die beanstandete Klausel ein „absolutes Fixgeschäft” getroffen worden sei. Von einem solchen absoluten Fixgeschäft wird nach allgemeiner Ansicht dann gesprochen, wenn die Leistungszeit nach der Vereinbarung der Vertragsparteien so wesentlich ist, dass die Leistung nur zu eine...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / e) Unterlassungsanspruch gem. § 241 Abs. 2 BGB?

Letztlich sah das BAG auch keinen Unterlassungsanspruch aus § 241 Abs. 2 BGB als gegeben an. Zwar könne diese Vorschrift grds. eine Geheimhaltungspflicht begründen. Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses sei aber dem Interesse des Kündigenden, sein Erfahrungsgewissen beruflich zu nutzen, in der Abwägung mit den Schutzinteressen ein höheres Gewicht einzuräumen. Gleichzeitig st...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Geschäftsgeheimnisgesetz

Wie schon das OLG Hamm in seinem Urt. v. 15.9.2020 (4 U 177/19, ZVertriebsR 2021, 302; s. dazu ausführlich Martinek/Semler/Flohr/Flohr, Handbuch Vertriebsrecht, § 28 Rn 214–2019 m.w.N.) festgestellt hat, kommt ein Unterlassungsanspruch nach §§ 4, 6 GeschGehG nur dann in Betracht, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG dargelegt und im Fal...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Nichtannahme

Rz. 17 Unter Nichtannahme ist jedes Verhalten zu verstehen, das den Erfüllungseintritt verhindert.[1] Es handelt sich weder um eine geschäftsähnliche Handlung noch um einen ablehnenden Realakt. Eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung ist daher nicht erforderlich. Ausreichend ist vielmehr die "nackte Tatsache der Nichtannahme der angebotenen Leistung".[2] Unerheblich is...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / IV. Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen

Der BGH (Urt. v. 23.9.2025 – XI ZR 29/24; dazu Aydin, WuB 2025, 503) hat entschieden, dass Kündigungserklärungen einer Sparkasse als einseitige Rechtsgeschäfte und nicht als AGB i.S.v. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB zu qualifizieren sind (so bereits BGH, Urt. v. 23.9.2010 – III ZR 246/09 Rn 23), weswegen ihre Auslegung nicht im Musterfeststellungsverfahren vorgenommen werden kann. Di...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6 Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen

Mit Wirkung zum 1.8.2022 wurde in § 15 TzBfG in einem neuen Absatz 3 eine Regelung zur Probezeit eingeführt. Die Vorschrift lautet: "Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen." Das Bundesarbeitsgericht musste sich im Jahr 2025 in mehreren Fällen mit d...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach dem Wortlaut nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entscheidend ist, ob in der Vergangenheit ein "Arbeitsverhältnis" zu diesem Arbeitgeber bes...mehr