Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 2. Generelle Unwirksamkeit (Mindermeinung)

Rz. 39 Die extreme Gegenposition zur Allheiltheorie wird durch das heute mit Blick auf den allein maßgeblichen Erblasserwillen zu Recht nicht mehr vertretene, vom Reichsgericht aufgestellte absolute Umdeutungsverbot markiert.[108] Nach dieser Auffassung ist die vom Erblasser eigenhändig verfasste und von ihm und seiner Lebensgefährtin unterschriebene Erbeinsetzung der Partne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 81 Verfügungsbeeinträchtigungen sind eintragungsfähig, wenn Die Eintragun...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Grundsatz der "personalen Teilunwirksamkeit"

Rz. 166 Nach allgemeinen Regeln ist es dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Grundsatz verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen AGB zu berufen. Hinter diesem Grundsatz steht die Erwägung, dass es der Verwender selbst war, der in Ausübung seiner Gestaltungsmacht bestimmte Regelungen zum Gegenstand des Vertrags gemacht hat. Die gesetzlich v...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / G. Gelegenheiten zur Aktualisierung des Vertrags im laufenden Arbeitsverhältnis

Rz. 49 In der rechtsberatenden Praxis erlebt man es immer wieder, dass – auch etliche Jahre nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 und dem damit einhergehenden Wegfall der früheren Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht – Arbeitsleistungen auf Grundlage von Verträgen erbracht werden, die schon seit Langem nicht mehr den rechtlichen Anforde...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Wirksamkeit des Vertrags "im Übrigen"

Rz. 161 Verstößt eine Regelung in AGB gegen §§ 307 ff. BGB oder ist sie – z.B. wegen ihres im Sinne von § 305c BGB überraschenden Charakters – nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden, stellt sich die weitere Frage, welche Ausmaße die hierdurch verursachte Vertragslücke im Detail hat. Wie bereits erläutert, ordnet § 306 Abs. 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen in Abw...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Von § 306 Abs. 1 BGB erfasste Fallgruppen

Rz. 159 Schon aus dem Wortlaut des § 306 Abs. 1 BGB folgt, dass mit dieser Norm zwei Fallgestaltungen angesprochen sind: Zum einen geht es um den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer bestimmten Regelung in AGB. Hierunter sind insbesondere die Fälle zu verstehen, in denen sich die Unwirksamkeit aus einem Verstoß gegen eines der Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB oder gegen die ...mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Reichweite von Ausschlussfristen

Rz. 321 Was die zulässige Reichweite von Ausschlussfristen angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen § 202 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieses Verbot nicht nur Verkürzungen von Verjährungsfristen im eigentlichen Sinne, sondern auch die Vereinbaru...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Reihenfolge der Prüfung

Rz. 105 Während §§ 308, 309 BGB recht konkret verschiedene Vertragsregelungen benennen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Weiteres (§ 309 BGB) oder jedenfalls unter gewissen Voraussetzungen (§ 308 BGB) unwirksam sind, enthält die Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zunächst lediglich die allgemeine und ausfüllungsbedürftige Aussage, dass Bestimmungen in Allge...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Salvatorische Klauseln in Individualverträgen

Rz. 394 Anders stellt sich die Situation im Fall eines auf Augenhöhe individuell ausgehandelten Arbeitsvertrags bzw. einer individuell ausgehandelten Klausel dar. Obwohl dieser in der Praxis sicher der Ausnahmefall sein wird, sei erwähnt, dass die Möglichkeiten der rechtswirksamen Gestaltung salvatorischer Klauseln in Individualvereinbarungen deutlich weiter reichen: Ohne we...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.1 Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln

Rz. 10 Im Hinblick auf arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln entschied das BAG im September 2018, dass diese gänzlich unwirksam sind, wenn sie alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn erfassen. Denn es liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor und die Klausel scheitert dann an der AGB-Prüfung; sie ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. § 306 Abs. 1 BGB als Spezialregelung zu § 139 BGB

Rz. 157 Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen würde die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen eines Arbeitsvertrags jedenfalls dann die Nichtigkeit des gesamten Vertrags nach sich ziehen, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch ohne die nichtige Klausel abgeschlossen hätten (vgl. § 139 BGB). Da eine Gesamtnichtigkeit des Vertrags allerdings wegen d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Sonderfälle: Übermittlung eines Datenträgers, ungeeignete Dokumente

Rz. 6 Abs. 2 stellt für die Ersatzeinreichung durch Übersendung eines Datenträgers – insbesondere in den von § 135 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 GBO erfassten Fällen – die Geltung allgemeiner Eingangsregeln entsprechend der Papiereinreichung her, § 13 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 GBO. Theoretisch erfasst werden könnten auch die Fälle, in denen die Verordnung nach § 135 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GBO d...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Schutzzweck des Transparenzgebots

Rz. 136 Der Schutzzweck des Transparenzgebots besteht darin, den Vertragspartner des Klauselverwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ebenso bei der späteren Vertragsdurchführung davor zu schützen, dass er aufgrund unklarer bzw. unverständlicher Formulierung des Vertrags die Vor- und Nachteile des Vertrags bzw. die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 1. Wirksamkeit

Rz. 1 Allgemein wird im Übrigen beklagt, dass der Justizstandort Deutschland international an Bedeutung verloren hat. Dies will das Bundesministerium der Justiz korrigieren und den Justizstandort stärken. Hierzu hat es ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung eines Commercial Court gegeben. Man will zum einem die englische...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Anderer Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 26 Wenn keine Aufhebung der zugrunde liegenden einstweilige Verfügung oder des vorläufig vollstreckbaren Urteils nach § 894 ZPO erfolgt ist, so kann eine Löschung gleichwohl erfolgen, wenn anderweitig der Nachweis der Unrichtigkeit durch das Erlöschen des geschützten Anspruchs oder dem Verlust des gesicherten Rechts geführt wird. Insoweit ist aber allein § 22 Abs. 1 S. 1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zuständigkeitsmängel

Rz. 19 Zuständigkeitsmängel[22] führen zur Unwirksamkeit der Eintragung, so bei der Unterzeichnung durch den Urkundsbeamten anstelle des zuständigen Rechtspflegers (vgl. § 1 GBO Rdn 26), bei Unterzeichnung durch einen Beamten des gehobenen Dienstes, der nicht Rechtspfleger ist (siehe § 1 GBO Rdn 27) und bei der Unterzeichnung durch einen nur zur zweiten Unterschrift ermächti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Veräußerung des Grundstücks

Rz. 20 An der Veräußerung und Belastung des ganzen Grundstücks müssen alle Miteigentümer mitwirken.[27] Ist dies nicht der Fall, können die Erklärungen nicht als Verfügung nur über die Anteile der mitwirkenden Miteigentümer umgedeutet werden, auch dann nicht, wenn zunächst alle mitgewirkt haben und die Erklärungen eines von ihnen unwirksam sind oder werden.[28] Bei Bestellun...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB

Rz. 86 Bleibt auch nach einer an den vorstehend beschriebenen Grundsätzen orientierten Auslegung ein nicht behebbarer Zweifel über den genauen Inhalt der Klausel, kommt die sog. Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zum Tragen. Diese bestimmt, dass etwaige Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders gehen. Hintergrund dieser Regelung ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 7. Gesamtunwirksamkeit bei Unzumutbarkeit (§ 306 Abs. 3 BGB)

Rz. 173 In Abweichung zur Grundregel des § 306 Abs. 1 BGB, der für den Regelfall zum Schutze des Vertragspartners des Verwenders bei Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung einzelner AGB die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen vorsieht, kommt nach § 306 Abs. 3 BGB ausnahmsweise eine Gesamtnichtigkeit in Frage, wenn das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der nach § 306...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Salvatorische Klauseln in AGB

Rz. 389 Die Gestaltungsmöglichkeiten für rechtswirksame salvatorische Klauseln sind in AGB stark eingeschränkt: Reduktionsklauseln kollidieren offensichtlich mit dem aus § 306 BGB abgeleiteten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bzw. dem in § 306a BGB geregelten Umgehungsverbot. Würde man derartige Regelung als wirksam akzeptieren, würde dies dazu führen, dass Verwender...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wertsicherungsvereinbarungen im Grundbuch

Rz. 23 Wertsicherungsvereinbarungen machen die Höhe einer Geldschuld vom Preis oder einer Menge anderer Güter oder Leistungen abhängig, um die Geldschuld vom Nennbetrag der geltenden Währung (Nennwertprinzip) zu lösen und wertbeständig zu halten, ändern aber nichts am Regelungsgehalt des S. 2. Sie unterliegen seit dem 14.9.2007[79] zum Schutz der Preisstabilität einer differ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. (Keine) Nichtigkeitsgründe

Rz. 91 Im Übrigen gelten für die Einigungserklärungen die allgemeinen Rechtsgrundsätze über Rechtsgeschäft und Vertrag,[225] die vom GBA aber in dem durch die Beweismittelbeschränkung geprägten Eintragungsantragsverfahren nicht wie von einem Prozessgericht vollständig überprüft und festgestellt werden können und müssen; es genügt vielmehr, dem GBA die Einigung in der grundbu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Verfügungsrecht des Vorerben

Rz. 29 Grundsätzlich kann der Vorerbe über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände verfügen. Allerdings sind hierbei die Vorschriften der §§ 2112 bis 2115 BGB zu berücksichtigen, die den Vorerben in seiner Verfügungsfreiheit erheblich einschränken. Die Verfügungen des Vorerben werden unwirksam, wenn bei Eintritt des Nacherbfalls das Recht des Nacherben vereitelt oder beeintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 22 GBO

Rz. 175 § 22 GBO ist eine reine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung als solche nicht zur Unwirksamkeit der so entstandenen Eintragung führt.[430]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Überschreitung der Zuständigkeit

Rz. 6 Entscheidet ein örtlich unzuständiges OLG über eine Beschwerde, so ist die Entscheidung wirksam (vgl. § 2 Abs. 3 FamFG); diese ist – im Falle der Zulassung – mit der Rechtsbeschwerde an den BGH anfechtbar. Insoweit schränkt § 72 Abs. 2 FamFG für die Rechtsbeschwerde nur die Rüge der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts, mithin in Grundbuchsachen des GBA, nicht ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

Rz. 169 Die ganz h.M. leitet aus § 306 BGB ein sog. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ab.[346] Dies bedeutet, dass eine unwirksame Klausel eben gerade nicht mit dem Inhalt aufrechterhalten werden kann, der nach gesetzlichen Maßstäben gerade noch zulässig wäre. Rz. 170 Die Ableitung eines solchen Verbots erschließt sich vor dem Hintergrund des mit den §§ 305 ff. BGB ver...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. § 305b BGB als Kollisionsregel

Rz. 74 Bei dem in § 305b BGB gesetzlich geregelten Vorrang der Individualabrede handelt es sich um eine Kollisionsregel, die als Rechtsfolge eine Verdrängung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. vorformulierter Einmalbedingungen durch individuelle Vertragsabreden vorsieht.[157] Von Bedeutung ist diese Kollisionsregel insoweit, als die Parteien individuell eine den vorformuli...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Lückenschließung durch dispositives Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB) oder ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 167 Die durch die Unwirksamkeit oder die Nichteinbeziehung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursachte Vertragslücke ist gem. § 306 Abs. 2 BGB durch einen Rückgriff auf die "gesetzlichen Vorschriften" zu schließen. Hierzu gehört zunächst insbesondere das dispositive Gesetzesrecht im Sinne einer konkreten, materiell-rechtlichen Regelung einschließlich se...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Mängel der Begründung bzw. der Unterzeichnung der Beschwerdeentscheidung

Rz. 50 § 77 GBO ist verletzt, wenn die Gründe nicht den gesetzlichen Anforderungen (s. Rdn 39 ff.) entsprechen.[114] Dies ist z.B. der Fall, wenn die Entscheidungsgründe einen wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt lassen, so, wenn das Beschwerdegericht einen Eintragungsantrag auslegt, ohne die maßgeblichen Erwägungen hierfür darzulegen.[115] Dieser Mangel kann – im Fal...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.1 Arbeitsvertragliche Regelung?

Das Gesetz sieht vor, dass eine "schriftliche Vereinbarung" für das Zeitkonto erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor. Nicht geklärt ist, ob auch die bloße Textfor...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verletzung der Regeln über die sachliche Zuständigkeit

Rz. 9 Bei Verstößen gegen die sachliche Zuständigkeit, wenn also eine dem Grundbuchamt nicht angehörende Person des Amtsgerichts handelt, wird vereinzelt die absolute Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der betreffenden Handlung angenommen.[26] Dem kann mit Hinweis auf § 2 Abs. 3 GBO und § 6 FamFG nicht gefolgt werden. Bei Verletzung gegen die sachliche Zuständigkeit besitzt die Amt...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / IV. Zusammenfassung

Rz. 55 Die Testierform des gemeinschaftlichen Testaments ist Ehegatten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen vorbehalten. Diese in §§ 2265 BGB, 10 Abs. 4 LPartG enthaltene ausdrückliche Anordnung erlaubt nach überzeugender h.M. keinen Gegenschluss in dem Sinne, dass mit gemeinschaftlichem Testierwillen getroffene Verfügungen anderer Personen stets als wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 37 Bleibt eine Verfügung über ein der Nacherbfolge unterliegendes Grundstück oder Grundstücksrecht gegenüber dem Nacherben auch bei Eintritt des Nacherbfalls entgegen § 2113 BGB voll wirksam, kann dies durch einen sog. Wirksamkeitsvermerk ersichtlich gemacht werden, wenn ansonsten aufgrund der Eintragung der Verfügung nach dem Nacherbenvermerk gem. § 51 GBO deren Unwirks...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 3. § 650v BGB, die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und die Makler- und Bauträgerverordnung

Rz. 6 Weitere Vorschriften, die besonderen Einfluss auf die Inhalte von Bauträgerverträgen haben, sind § 650v BGB, § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und §§ 3, 7 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) . Nach § 650v BGB können in Bauträgerverträgen Abschlagszahlungen nur verlangt werden, soweit sie entsprechend der Verordnung über Abschlagsza...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Definition der vertragsstrafenbewährten Pflichtverletzungen

Rz. 187 In Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen ist zunächst zu berücksichtigen, dass sog. globale Vertragsstrafevereinbarungen, die mit anderen Worten ohne eine konkrete Definition der eine Vertragsstrafe auslösenden Pflichtverstöße auskommen (bspw. bei "jedem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers"), wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß § 307 Abs. 1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grenzverlauf

Rz. 17 Der öffentliche Glaube nach § 891 BGB erstreckt sich aber auf den Grenzverlauf, wie er sich mit Nennung des Flurstücks in Spalte 3 des Bestandsverzeichnisses aus der amtlichen Karte nach § 2 Abs. 2 GBO und dem Liegenschaftskataster ergibt.[50] Nur wenn die nach außen in Erscheinung tretende Karte in sich widersprüchlich oder ersichtlich mehrdeutig wäre, könnte sie nic...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 396 Muster 3.65: Salvatorische Klausel Muster 3.65: Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Regelung mit dem Inhalt als vereinbart, der dem Zweck der u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahme

Rz. 42 Wird unter Verletzung des § 17 GBO eine Eintragung vorgenommen, durch welche die früher beantragte Eintragung unzulässig wird, so darf der frühere Antrag nicht mehr vollzogen werden. Geschieht dies dennoch, so wird bei Vollzug der früher beantragten Eintragung das Grundbuch unrichtig mit der Folge, dass dagegen ein Amtswiderspruch (§ 53 GBO) einzutragen ist. Da sich d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Scheidungsklausel

Rz. 123 Weder Erbschein noch Negativ-Versicherung auf Nichteinleitung eines Scheidungsverfahrens sind erforderlich bei einer Scheidungsklausel.[230] Das hat der BGH[231] klargestellt. Damit ist die zuvor teils abweichende Ansicht der OLG überholt. Die Unwirksamkeit einer Verfügung zugunsten des Ehegatten kann sich aus § 2077 BGB immer ergeben. Für eine Verstärkung dieser Nor...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Erträge, Nutzungen und Lasten

Rz. 35 Der Vorerbe ist Eigentümer der Erbschaft, weswegen ihm nach §§ 953 ff., 100 BGB auch die Erträge und Nutzungen aus dem Vermögen zustehen. Diese fallen nicht in das Vorerbenvermögen, es sei denn, sie wären nach § 2133 BGB durch ordnungswidrige Verwaltung oder als Übermaßfrüchte erzielt worden. Rz. 36 Die gewöhnlichen Erhaltungs- und Verwaltungskosten der Nachlassgegenst...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / IX. Umgehungsverbot des § 306a BGB

Rz. 177 Nach § 306a BGB finden die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB auch dann Anwendung, wenn der Versuch unternommen wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen. Die Norm hat – soweit ersichtlich – in der bisherigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keine nennenswerte Rolle gespielt. Ihr Anwendungsbereich ist gerade im Bereich des Arbeitsrechts als gering einzuschä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein mittels Datenfernübertragung als elektronisches Dokument übermittelter Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt eingegangen, sobald ihn die für den Empfang bestimmte Einrichtung nach § 135 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 aufgezeichnet hat. Der genaue Zeitpunkt soll mittels eines elektronischen Zeitstempels bei dem Antrag vermerkt werden. § 13 Absatz 2 und 3 ist nicht anzuwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Umfang des Begriffes

Rz. 97 Der Begriff der öffentlichen Urkunde ist gesetzlich definiert in § 415 ZPO. Diese Definition gilt auch für die Grundbuchordnung.[269] Maßgeblich ist vorrangig deren Form, allerdings wirkt auch der Inhalt über die Einhaltung der Amtsbefugnisse auf die Charakterisierung ein.[270] Rz. 98 Die Begriffsbestimmung gilt unmittelbar nur für die öffentlichen Urkunden des Inlande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.2 Tarifvertragliche Ausschlussklauseln

Rz. 11 Anders beurteilt sich die Frage der Unwirksamkeit von tarifvertraglichen Verfallklauseln. Diese unterliegen keiner AGB-Kontrolle. Insofern sind diese, sofern sie den Mindestlohn ebenfalls einschließen, nur in Bezug auf den Mindestlohn unwirksam, bleiben aber im Übrigen bestehen. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB verhindert eine Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnungszeitraum / 4 Verzug des Arbeitgebers

Da es sich um eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit handelt, kommt der Arbeitgeber nach Ablauf des Zeitabschnitts ohne Mahnung in Verzug. Gleiches gilt bei Nichtleistung trotz offensichtlicher Unwirksamkeit einer Kündigung. Der gesetzliche Verzugszins liegt gemäß § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Zinsanspruch ist aus dem Bruttol...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Generalklausel des § 307 BGB

Rz. 113 Ergibt sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht bereits aus §§ 308, 309 BGB, ist weiter zu untersuchen, ob sie auch einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB standhält.[236] § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sieht hierzu recht vage vor, dass Bestimmungen in AGB dann unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemes...mehr