Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1], den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend-... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 36 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreiheit und Gleichheitssatz: Zur Unwirksamkeit diskriminierender Nachfolgeregeln im Erb- und Gesellschaftsrecht

1 Konkurrenz belebt das Geschäft. Auch die Nachfolge im (Familien-)Unternehmen gelingt am besten, wenn mehrere geeignete Nachfolger um die Stelle konkurrieren, sich beweisen müssen und sodann der Wunschkandidat ausgewählt werden kann. Vor diesem Hintergrund verwundert es, wenn noch immer in Rechtsprechung und Literatur diskutiert wird, ob die Erbfolge nach dem Prinzip der m... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gefahr der Unwirksamkeit von Selbstanzeigen

Rz. 1888.3 [Autor/Stand] Die technischen Schwierigkeiten verstärken ein Problem, dass sich in ähnlichen Fällen, wie bspw. der Nacherklärung von Kapitalerträgen, stellt. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist eine Berichtigung bzw. Nacherklärung in vollem Umfang. Jedenfalls bei einer Abweichung des Erklärten vom tatsächlich festgestellten Verkürzungsbetrag ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234 ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachw-Gründen ist Schriftform aber... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.8.1 Abgrenzung zur Rücklieferung

Rz. 148 Stand: 06/03 – 07/2025 Wird eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger i. g. Erwerb rückgängig gemacht, sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG in sinngemäßer Anwendung von § 17 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Rz. 149 Stand: 06/03 – 07/2025 Zu unterscheiden sind für die Anwendung des § 17 Abs. 2 Nr. 3 U... mehr

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AGS 06/2026, Darlegungs- un... / III. Beschluss vom 12.12.2025

Das weitere Vorbringen der Klägerin rechtfertigt keine andere Entscheidung. Die Klägerin nimmt die im Hinweisbeschluss referierte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht ausreichend in den Blick. Behauptet – wie hier – der Beklagte ein auf die Erteilung der Deckungszusage bedingtes Mandat für die außergerichtliche Tätigkeit, obliegt der Klägerin die Darlegung und der ... mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / III. Tatbestandsvoraussetzungen

In ihrer Handlungsfreiheit beschränkt sind Ehegatten, wenn sie über ihr "Vermögen im Ganzen" verfügen. Eine solche Verfügung, für die die Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist, trifft ein Ehegatte dann, wenn er über einen Gegenstand disponiert, der "im Wesentlichen" oder "nahezu", so die gängigen Formulierungen, sein gesamtes Vermögen ausmacht.[2] Ob dies der Fall ist,... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines/Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbots

Tz. 200 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Verhältnis zu § 41 AO

Tz. 630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 41 Abs 1 AO ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich, solange die Beteiligten das wirtsch Ergebnis gegen sich gelten lassen. Demggü verlangt das KStR für die Anerkennung einer Vereinbarung zwischen einer Kö und ihrem beherrschenden AE ua die zivilrechtliche Wirksamkeit (sog Rückwirkungsverbot; s Tz ... mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Die Beweislast folgt dabei grundsätzlich[6] der Darlegungslast. Nach der ungeschriebenen, aber unstreitigen Grundregel trägt jede Partei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Normen, deren Rechtsfolgen sie geltend macht. Sie muss diese Tatsachen vortragen und im Bestreitensfalle auch beweisen, d.h. sie muss den Beweis antreten... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 295 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegt eine der genannten Voraussetzungen bei Leistungsbeziehungen der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter nicht vor, ist idR die gesamte Leistungsbeziehung in vollem Umfang als vGA anzusehen (s Gosch, DStZ 1997, 1). Getrennt zu beurteilen sind jedoch zB die einzelnen Komponenten der Gesamtausstattung einer GF-Vergütung (Grundgeh... mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 3. Übertragung dieser Grundsätze auf letztwillige Verfügungen

Der Erbprätendent, der Rechte aus einer letztwilligen Verfügung geltend macht, muss nachweisen.[10] Wer dagegen mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Schadenswiedergutmachung

Rz. 1058 [Autor/Stand] Hierunter fallen alle Formen tätiger Reue, soweit sie nicht zur Straflosigkeit oder Strafrahmenverschiebung führen. Die Nachzahlung der verkürzten Steuern ist unstreitig ein bestimmender Strafmilderungsgrund.[2] Nicht aber ist die fehlende Nachzahlung der Steuerbeträge als strafschärfender Grund zu berücksichtigen.[3] So ist es von erheblicher strafmild... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Die einzelnen Tatbestände lösen jeweils alternativ die Vermutung aus, sie brauchen nicht kumulativ vorzuliegen. Rz. 3 Die Vermutung wird nur durch die Verzögerung einer baulichen Veränderung nach Ankündigung ausgelöst. Der Begriff der baulichen Veränderungen ist weit auszulegen und erfasst nicht nur Eingriffe in die bauliche Substanz (BGH, Urteil v.17.6.2015, VIII ZR 29... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Widerrufsmöglichkeit und nachträgliche Änderung der Verhältnisse

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein einmal ausgesprochener Verzicht auf die Steuerbefreiung kann auch wieder rückgängig gemacht werden (Abschn. 9.1. Abs. 4 S. 1 UStAE). Solange die Option selbst möglich wäre, kann wirksam der Verzicht widerrufen werden. Dabei ist zu beachten: Der Widerruf kann einseitig erfolgen (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 4 S. 3). Die Rückgängigmachung wirkt auf ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Zurechnungszeitpunkt

Rn. 67b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nicht der einzelne Gesellschafter ist Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes ist partiell (nur) Subjekt hinsichtlich der Gewinnermittlung und der Einkünftequalifikation, dh sie selbst ermittelt den auf die Gesellschafter zu verteilenden Gewinn, Subjekt der StPfl ist nur der Gesellschafter (s Rn 12b und s BFH v 26.06.2014, IV R ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rückwirkungsverbot und Vorteilsausgleich

Tz. 290 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erbringen Kö und Gesellschafter einander gegenseitig Leistungen, ist ein Vorteilsausgleich möglich. Dieser wird grds auch kstlich anerkannt, da es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch handelt (Tausch oder tauschähnlicher Umsatz). Näheres dazu s Tz 82 ff. Im Verhältnis zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter si... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gleichartigkeit der Ansprüche

Rn. 21 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das Merkmal der Gleichartigkeit ist stets erfüllt, denn dafür genügt es, dass sich Geldansprüche gegenüberstehen, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 30, 31 (02/2019). Rn. 22 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 75 Abs 1 EStG betrifft nur die Aufrechnung von Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld gegen Ansprüche auf Kindergeld (§ 75 Abs 1 EStG) bzw g... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Umsatzsteuerhinterziehung

Rz. 1303 [Autor/Stand] Sofern die illegale Arbeitnehmerüberlassung durch Scheinwerkverträge verschleiert wird, kommt eine Umsatzsteuerhinterziehung in Betracht. Rz. 1303.1 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob der Entleiher zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Verleihers berechtigt ist, in denen fälschlich eine Werkvertragsleistung vorgespiegelt wird, obwohl tatsächlich illegal Per... mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / V. Streitkonstellationen

Dabei sind Personen und Interessen der an den Rechtsstreiten um das Zustimmungserfordernis des Ehepartners beteiligten Kontrahenten sehr unterschiedlich. Häufig streiten die Ehegatten untereinander beim Scheitern der Ehe um die Wirksamkeit der von dem einen hinter dem Rücken des anderen vorgenommenen (Grundstücks-)Veräußerung – vor allem, wenn diese schenkweise erfolgte. Aber... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Im Vordringen befindliche Ansicht spricht sich für stärkere Berücksichtigung der Diskriminierungsverbote aus

Auf der anderen Seite sind Stimmen in der Literatur zu vernehmen, die für die Unwirksamkeit diskriminierender Verfügungen eintreten.[42] Als Begründung wird sich teilweise auf die Entscheidungen des EGMR zu Art. 14 EMRK gestützt, die auch in Deutschland zu beachten seien.[43] Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung streitet jüngst Holzer [44] dafür, alle Erbeinsetzungen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Flume, Die Gewinnverteilung in PersGes nach Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, DB 1973, 786; Flume, Die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnverteilung bei PersGes bei schenkweise erfolgter Zuwendung einer Beteiligung, DStR 1973, 583, 618; Märkle, Die Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStR 1973, 131; Nissen, Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStZ 1973, 401; Streck, ... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / d) Zwischenfazit: Erbrecht privilegiert Testierfreiheit

Unserer Ansicht nach verbietet sich eine schematische Betrachtung, wann eine erbrechtliche Verfügung aufgrund einer Ungleichbehandlung und wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 GG sittenwidrig ist. Der Ausgangspunkt ist, dass ein Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die guten Sitten umfassen der Rechtsordnung innewohnende We... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi... mehr

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AGS 06/2026, Darlegungs- un... / II. Hinweisbeschluss vom 10.9.2025

Das AG hat die Beweislast zutreffend beurteilt. Für den Vertragsschluss und den Inhalt des Mandats trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BeckOK BGB/Teichmann, § 675 Rn 1047 m.w.N.). Behauptet – wie hier – der Beklagte ein auf die Erteilung der Deckungszusage bedingtes Mandat betreffend die außergerichtliche Tätigkeit, obliegt der Klägerin die Darlegung und ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit... mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / VI. Kritik versus Zustimmung

Die Konstellationen, in denen § 1365 BGB eine Rolle spielt, sind jedenfalls vielfältig, der Anwendungsbereich der Norm ist groß. Er muss noch weitergezogen werden, sagen Teile des Schrifttums. Er muss durch Eliminierung der Norm bis auf Null reduziert werden, wird aus den Reihen der Notare geäußert. Der Ruf nach Abschaffung der Norm gründet auf praktischen Erwägungen und steh... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung (bzw. die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Mandanten)[3] eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.4 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.3 Vergemeinschaftung durch Vereinbarung

Höchst umstritten ist, ob die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine gemeinschaftliche Abnahme vereinbaren können. Gerade im Hinblick auf den "Nachzüglererwerb" ist es für den Bauträger von größtem Interesse, auch Erwerber an eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu binden, die ihre Sondereigentumseinheit erst nach Monaten oder gar einig... mehr

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BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 9. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Vorleseerfordernis

Rz. 14 Bei der Frage nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Vorleseerfordernis ist zwischen der Unwirksamkeit des Beurkundungsakts einerseits und der materiell-rechtlichen Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts wegen eines Formverstoßes andererseits zu unterscheiden. Diesen Unterschied soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Ist der Beurkundungsakt unwirksam, so kann das ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 23 Ein Verstoß gegen § 27 i.V.m. § 7 (ggf. § 16 Abs. 3) BeurkG führt zur Unwirksamkeit der Beurkundung und damit zur Nichtigkeit (§ 125 S. 1 BGB) der betroffenen Einzelverfügung.[52] Liegen die Voraussetzungen von § 27 BeurkG für einen Zeugen oder zweiten Notar vor, so bleibt dies auf die Wirksamkeit der Einzelzuwendung ohne Einfluss, weil § 26 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG ledigl... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Ausschließungsgründe nach den §§ 6, 7 BeurkG

Rz. 77 Abs. 3 Nr. 1 verweist überdies auf §§ 6, 7 BeurkG. § 6 BeurkG regelt Ausschließungsgründe und ahndet besonders schwerwiegende Verstöße gegen die in § 3 Abs. 1 S. 1 BeurkG geregelten Mitwirkungsverbote mit der Konsequenz der Unwirksamkeit der Beurkundung, vgl. § 6 BeurkG Rdn 24.[50] Anders als § 6 BeurkG stellt § 7 BeurkG auf bestimmte Fälle materieller Beteiligung ab.... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Die Fallsituationen des beachtlichen Widerrufs

Rz. 30 Abs. 3 S. 1 benennt drei Fälle, in denen der einseitige Widerruf beachtlich ist, nämlich die behauptete Aufhebung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung des der Verwahrung zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses. Eine Aufhebung setzt immer eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung voraus. Der Widerrufende muss also behaupten, der Vertrag sei im Einvernehmen aufgehoben wo... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsatz der mündlichen Übersetzung

Rz. 18 Hat der Notar in der Niederschrift eine Feststellung nach Abs. 1 getroffen, dann ist die Niederschrift dem sprachunkundigen Beteiligten nicht zu verlesen, wohl aber den anderen sprachkundigen Beteiligten. Für den sprachunkundigen Beteiligten wird die Verlesung durch die mündliche Übersetzung ersetzt. Für ihn allein ist das Verlesen sinnlos, da er die Sprache der Niede... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Folgen des Verstoßes

Rz. 9 Eine Verletzung des § 7 BeurkG hat wie bei § 6 BeurkG die Unwirksamkeit des Beurkundungsaktes zur Folge. Die Unwirksamkeit erstreckt sich aber nur auf die von § 7 BeurkG betroffenen Beurkundungen. Teilnichtigkeit des Beurkundungsaktes führt nur dann zur Teilnichtigkeit des Rechtsgeschäftes, wenn für das Rechtsgeschäft öffentliche Beurkundung vorgeschrieben ist. Ist das... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Unterwerfungserklärung und materiell-rechtliche Verpflichtung

Rz. 12 Die Erklärung des Schuldners, sich wegen eines bezeichneten Anspruchs der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, ist eine auf die Schaffung eines Vollstreckungstitels gerichtete einseitige Prozesshandlung.[13] Als solche unterliegt sie beispielsweise nicht dem Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB.[14] Die Unterwerfungserklärung bezieht sich auf einen nur angeblichen An... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Zweiter Notar, Dolmetscher, Zeugen, Jugendamt

Rz. 23 § 6 BeurkG gilt für den Notar, der die Beurkundung vornimmt. Die Vorschrift ist auf den hinzugezogenen zweiten Notar (§§ 22, 24 Abs. 3, 25, 29 BeurkG) nicht anwendbar. Vielmehr sind die Ausschlussgründe für ihn ebenso wie für Zeugen in § 26 Abs. 1 BeurkG geregelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift hat nicht die Unwirksamkeit der Beurkundung zur Folge. Dagegen gilt § ... mehr