Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ZErb 01/2026, Familienrecht

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Eheaufhebung bei Geschäftsunfähigkeit, Ausschluss des Ehegattenerbrechts

Die Eheschließung ist das stärkste Instrument, einer anderen Person ein Erbrecht sowie ein Pflichtteilsrecht zuzuweisen. Im praktischen Beratungsalltag stellt sich bei sog. Pflegeheim-Ehen häufig die Frage, wie das Ehegattenerbrecht nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Ehepartners bei Eheschließung bestanden. Für Praktiker entscheidend sind die Voraussetzungen und Folgen der Eheaufhebung (§§ 1313 ff.) und die Ausschlussmechanismen nach § 1933 BGB und § 1318 Abs. 5 BGB.

I. Eheaufhebung wegen Geschäftsunfähigkeit

Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte bei Eheschluss geschäftsunfähig war (§ 1314 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Antragsberechtigt sind beide Ehegatten sowie die Verwaltungsbehörde (§ 1316 Abs. 1 BGB). Die Antragstellung ist bei Geschäftsunfähigkeit unbefristet möglich (§ 1317, § 1316 Abs. 1, 3 BGB). Nach dem Tod eines Ehegatten ist eine Aufhebung nach § 1317 Abs. 3 BGB jedoch grundsätzlich ausgeschlossen ("Todesfalle").[1] Dies hat zur Folge, dass das gesetzliche Erbrecht im Erbfall trotz Geschäftsunfähigkeit und etwaiger familiärer Einwendungen weiterhin greift.

II. Entfallen des Ehegattenerbrechts durch Ehescheidungsantrag

Nach § 1933 BGB entfällt das gesetzliche Ehegattenerbrecht, wenn der Erblasser vor seinem Tod den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe gestellt oder diesem zugestimmt hat. Für geschäftsunfähige Ehegatten kann der Betreuer den Antrag stellen, sofern sein Aufgabenkreis ausdrücklich "Ehesachen" umfasst und das Gericht diesem zuvor zugestimmt hat.[2] Stirbt der Erblasser allerdings vor Ablauf des Trennungsjahres, entfällt der Erbanspruch i.d.R. nicht; eine Ausnahme besteht lediglich bei Vor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.082
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    953
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    895
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    888
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    815
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    797
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    786
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    776
  • Jubiläumszuwendung
    764
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    757
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    748
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    737
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    724
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    718
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    686
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    685
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    675
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    670
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    664
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    647
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Brandenburgisches OLG 3 W 27/20
Brandenburgisches OLG 3 W 27/20

  Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 19.11.2019, Az. 52 VI 516/19, wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Wert des Beschwerdeverfahrens: ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren