Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird,[1] den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirksamkeit von Vereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst worden. Zum 1.1.2011 ist die Vorschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in Nr. 1 redaktion...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.3 Ausbildungsvermittlungsvertrag

Rz. 8 Nr. 2 bestimmt die Unwirksamkeit von Vereinbarungen zur Zahlung einer Vergütung für die Ausbildungsvermittlung durch Ausbildungsuchende entgegen § 296a. Der Vermittler kann aus einer solchen Vereinbarung keinerlei Ansprüche ableiten, auch eine finanzielle Abgeltung seiner Bemühungen ist ausgeschlossen, selbst wenn auf seine Aktivitäten hin ein Ausbildungsvertrag zustan...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsvermittlungsvertrag Rz. 3 Nr. 1 erklärt Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden in 3 Fällen für unwirksam: bei der Höhe nach unzulässig vereinbarter Vergütung, bei der Sache nach unzulässig vereinbarter Vergütung und bei Formverstoß der Vereinbarung. Die Regelung ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Absicht zu sehen, den Arbeitsuchenden v...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Konsequenzen aus Vereinbarungen zusammen, die entgegen §§ 290 ff. und dem Willen des Gesetzgebers geschlossen werden. Da es sich dabei stets um bürgerlich-rechtliche Verträge handelt, erklärt § 297 die Vereinbarungen für unwirksam. Daraus folgt insbesondere, dass diese nach § 134 BGB nichtig sind, insbesondere keine finanziellen Ansprüche aus d...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.4 Alleinvermittlungsanspruch

Rz. 10 Nr. 4 stellt sicher, dass vereinbarte Alleinvermittlungsansprüche, die Arbeitgeber und Arbeit-/Ausbildungsuchende daran hindern sollen, auch andere Vermittler einzuschalten, unwirksam sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die Betroffenen nicht daran gehindert, nach ihrer freien Wahl jederzeit weitere bzw. andere Vermittler einzuschalten. Rz. 11 Der nach bürgerlic...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.2 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 7a Nr. 1a ist auf Vorschlag des Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum Barrierefreiheitsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2022 in die Vorschrift eingefügt worden. Es wird geregelt, dass Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden über die Zahlung einer Vergütung von Anfang an unwirksam sind, wenn eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV vermitte...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst worden. Zum 1.1.2011 ist die Vorschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in Nr. 1 redaktionell geändert worden...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.5 Bewertung

Rz. 12 Die Vorschrift vermag nur begrenzt zu gewährleisten, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden. Abgesehen von Nr. 1a, der einer objektiven Bewertung unterliegt, dürfte das noch am ehesten nach Nr. 3 möglich sein, weil ein Arbeitgeber eher darauf achtet, nur eine Vergütung zu zahlen, die auch von ihm verlangt werden darf. Im Übrigen aber ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.1 Arbeitsvermittlungsvertrag

Rz. 3 Nr. 1 erklärt Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden in 3 Fällen für unwirksam: bei der Höhe nach unzulässig vereinbarter Vergütung, bei der Sache nach unzulässig vereinbarter Vergütung und bei Formverstoß der Vereinbarung. Die Regelung ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Absicht zu sehen, den Arbeitsuchenden vor Übervorteilung zu schützen....mehr

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Sauer, SGB III § 296a Vergü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ein Vermittler darf von einem Ausbildungsuchenden für die Vermittlung einer Ausbildungsstelle keine Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Eine solche Vereinbarung wäre nach § 297 Nr. 2 unwirksam. Auch eine nach § 296a grundsätzlich zulässige Vereinbarung zwischen einem Vermittler und einem Arbeitgeber über die Vermittlung eines Auszubildenden ist unwirksam, wenn der...mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 2.2 Kündigung zur Unzeit

Die Kündigung darf nicht zur Unzeit erfolgen. Zwar führt nicht allein der Zeitpunkt der Kündigung zur Unwirksamkeit. Hinzukommen müssen weitere Umstände, die zu einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitnehmers, insbesondere auf Achtung seiner Persönlichkeit, führen. Praxis-Beispiel Kündigung am 24.12. Allein die Kündigung am 24.12. stellt für sich genommen noch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Unwirksame Vereinbarungen

Rz. 1 Gemäß § 556g Abs. 1 sind alle Abweichungen von §§ 556d bis 556g zulasten des Mieters unwirksam, soweit die vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete übersteigt. Zulässige Miete im Sinne von § 556g Abs. 1 Satz 2 ist die sich nach den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) ergebende Miete; die zulässige Mie...mehr

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Sauer, SGB III § 301 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Ermächtigung betrifft das BMAS. Sie erstreckt sich allein darauf, die Berufe und die Personengruppen zu bestimmen, für die in dem Vermittlungsvertrag von § 296 Abs. 3 Satz 1 abgewichen werden darf. Darüber hinaus gibt die Ermächtigung vor, dass eine Bemessung der Vergütung zu regeln ist, die sich nach dem dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelt richtet. Die Abw...mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 1.3 Kündigung durch Vertreter

Stellvertreter oder Organ Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber als Kündigungsberechtigtem selbst erfolgen oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter. Unterzeichnet ein Vertreter des Arbeitgebers das Kündigungsschreiben, muss in diesem ein Zusatz auf das Vertretungsverhältnis hinweisen.[1] Zur Vorlage einer Vollmachtsurkunde, die dringend anzuraten ist, siehe sogl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.1.2.2 Heutige Rechtslage

Rz. 180 Da eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Konsultationsverfahrens sowie eine unterlassene bzw. nicht ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige nach bisheriger Rechtsprechung des BAG grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (vgl. Rz 153 ff.), muss der Arbeitnehmer dies nach den §§ 4, 7 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Künd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.1 Frühere Rechtsprechung vor "Junk"

Rz. 155 Nach früherer Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" führte ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung[1] (vgl. auch Rz. 15, 34, 172). Vielmehr unterlag der Arbeitgeber einer Entlassungssperre, solange keine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet war, d. h. der Arbeitgeber blieb während der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.2 Heutige Rechtslage

Rz. 156 Ob in sog. Neufällen nach der Junk-Entscheidung des EuGH v. 27.1.2005 auch noch von einer bloßen Entlassungssperre ausgegangen werden kann, war anfangs umstritten (vgl. Rz. 16 ff., 40 ff.). Dies wurde teilweise bejaht[1], überwiegend jedoch abgelehnt[2]. Im Hinblick auf den Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 MERL ("Die … Massenentlassungen werden frühestens 30 Tage nach Eing...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.3 Stellungnahme

Rz. 170 Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob es zu einer Änderung der Rechtsprechung im Sinne des 6. Senats oder im Sinne des 2. Senats kommt oder ob ein differenzierter Ansatz zu bevorzugen ist.[1] Zu begrüßen ist jedenfalls, dass das BAG in Erinnerung gerufen hat, dass der Gesetzgeber eigentlich schon seit der Junk-Entscheidung des EuGH im Jahr 2005 (Rz. 16) in der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.2 Kündigungsschutzrechtliche Folgen

Rz. 117 Die Konsultationsverfahren (§ 17 Abs. 2 KSchG) und die Anzeigeverfahren (§ 17 Abs. 1 und 3 KSchG) sind jeweils getrennt durchzuführende Verfahren und hinsichtlich ihrer Folgen für die Wirksamkeit der im Rahmen einer Massenentlassung erklärten Kündigung oder der sonst als Entlassung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu wertenden Handlung des Arbeitgebers getrennt vone...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.2 Andere Auffassung des 2. Senats und EuGH-Vorlage

Rz. 163 Im Beschluss vom 1.2.2024 schloss sich der 2. Senat des BAG der Auffassung des 6. Senats, dass das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit der erforderlichen Massenentlassungsanzeige keinerlei rechtlichen Einfluss auf die Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses hat, nicht an, sondern vertrat ein anderes Rechtsfolgenverständnis und legte zur Absicherung seiner Auffas...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3 Zwingender Charakter und Verzicht auf Kündigungsschutz

Rz. 9 Die §§ 17 ff. KSchG enthalten zwingendes Recht[1], auch i. S. v. Art. 8 Abs. 1, 3 Abs. 3 Rom-I-VO (früher: Art. 30 Abs. 1, 27 Abs. 3 EGBGB a. F.)[2]. Die Massenentlassungsvorschriften werden sogar als international zwingende Vorschriften i. S. d. Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO (früher: Art. 34 EGBGB a. F.) angesehen.[3] Hinsichtlich der Frage, ob die §§ 17 ff. KSchG abbedungen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.2 Muss-Angaben (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 142 § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG regelt – in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 4 MERL – die Muss-/Pflicht-Angaben, welche zwingend in der Anzeige zu machen sind. Rz. 143 Fehlt eine dieser Angaben oder enthält die Anzeige objektiv falsche Angaben, führt dies nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) grundsätzlich zur Unwirksamk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6 Rechtsfolgen bei Verstößen im Anzeigeverfahren nach bisheriger Rechtsprechung

Rz. 150 Der Arbeitgeber verstößt gegen die Anzeigepflicht, wenn die Anzeige entgegen § 17 Abs. 1 KSchG gänzlich unterlassen wird, nicht rechtzeitig vor der Entlassung erstattet wird, nicht schriftlich (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) erstattet wird, bei der unzuständigen Agentur für Arbeit erstattet wird, nicht die Stellungnahme des Betriebsrats (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) oder – im Fal...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.1 Auffassung des 6. Senats

Rz. 160 Im Beschluss vom 14.12.2023 führte der 6. Senat – auf derselben Linie wie die Äußerungen seiner Vorsitzenden in der Lit.[1] – zusammengefasst Folgendes aus: Die MERL (anders als ihr Entwurf) und §§ 17 ff. KSchG enthielten keine ausdrückliche Sanktionsregelungen für Fehler im Massenentlassungsverfahren. Durch Art. 6 MERL werde lediglich den Mitgliedstaaten auferlegt, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3 Individualrechtlicher Schutzzweck

Rz. 8 Im Übrigen bezwecken die Massenentlassungsvorschriften auch den Schutz der Arbeitnehmer.[1] Dies ergibt sich aus dem Erwägungsgrund (2) der MERL, den "Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen zu verstärken". Soweit Vorschriften verletzt werden, die zumindest auch individualschützenden Charakter haben, droht im Falle der Nichteinhaltung dieser Normen die Unwirksam...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 54 Ein Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen liegt vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. Die beteiligten ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.4 Vorherige Zuleitungspflicht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 128 Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KSchG hat der Arbeitgeber gleichzeitig mit der schriftlichen Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat zuzuleiten. Nach dem Halbsatz 2 muss die Mitteilung an den Betriebsrat zumindest die in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KSchG vorgeschriebene...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Gesetzessystematik und praktisches Vorgehen

Rz. 33 Bei der Planung eines Personalabbaus in erheblichem Umfang ist neben der Kenntnis der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte (§§ 92 Abs. 1, 106 ff., 111 ff., 102 BetrVG) wichtig, dass der Arbeitgeber die Systematik und Funktionsweise der Vorschriften über die Massenentlassungsanzeige versteht und beachtet. Die Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG stehen nebe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.3 Soll-Angaben (Abs. 3 Satz 5)

Rz. 147 Nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG sollen in der Anzeige ferner im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Angaben zu Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer gemacht werden, um die Arbeitsvermittlung zu erleichtern (insoweit hat die Norm einen rein sozialrechtlichen Regelungsgehalt). Dabei handelt es sich allerdings nur um freiwillige So...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.2 Form der Unterrichtung

Rz. 97 Die Unterrichtung des Betriebsrats kann mündlich oder schriftlich vorgenommen werden. Letzteres ist aus Beweisgründen ohnehin sinnvoll. Die Unterrichtung des Betriebsrats über die in § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 bis 6 KSchG genannten Gegenstände muss schriftlich erfolgen. Insoweit ist die Textform (§ 126b BGB) ausreichend; das Unionsrecht gibt keine strengeren ...mehr

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Riester-Rente / 5.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit des Vergleichs nach § 779.

1. Tatbestandsvoraussetzungen. a) Falsche Sachverhaltsgrundlage. Rn 22 Der von den Parteien nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt – das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein tatsächlicher Gegebenheiten außerhalb des Streits oder der Ungewissheit – entspr nicht der Wirklichkeit (BGHZ 155, 342, 351; VersR 03, 1174). Zum Sachverhalt gehört a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unwirksamkeit.

1. § 134. Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gg gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gg das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unwirksamkeit des Vergleiches.

I. Unwirksamkeit des Vergleichs nach § 779. 1. Tatbestandsvoraussetzungen. a) Falsche Sachverhaltsgrundlage. Rn 22 Der von den Parteien nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt – das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein tatsächlicher Gegebenheiten außerhalb des Streits oder der Ungewissheit – entspr nicht der Wirklichkeit (BGHZ 155, 342, 351...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2000 BGB – Unwirksamkeit der Fristbestimmung.

Gesetzestext 1Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. 2Während der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 3Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 161 BGB – Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit.

Gesetzestext (1) 1Hat jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so ist jede weitere Verfügung, die er während der Schwebezeit über den Gegenstand trifft, im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Einer solchen Verfügung steht eine Verfügung g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1368 BGB – Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Gesetzestext Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Norm gewährt dem übergangenen Ehegatten ein sog Revokationsrecht, das erforderlich ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 319 BGB – Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung.

Gesetzestext (1) 1Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen, so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist. 2Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil; das Gleiche gilt, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert. (2) Soll der Dritte die B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555 BGB – Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe.

Gesetzestext Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam. A. Grundsätzliches. I. Entstehungsgeschichte. Rn 1 Das seit 1964 geltende Verbot von Vertragsstrafen im Wohnraummietrecht hat § 555 aus § 550 aF unverändert übernommen. II. Normzweck. Rn 2 Der soziale Schutzzweck des § 555 soll den Wohnraummieter gg eine Ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 306 BGB – Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit.

Gesetzestext (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Rn 27 Zur Geltendmachung der Unwirksamkeit s zunächst oben Rn 12 und 13. Im Fall der Unentgeltlichkeit besteht auch gg den gutgläubigen Erwerber ein Herausgabeanspruch, nämlich aus § 816 I 2 (Staud/Avenarius § 2113 Rz 103; MüKo/Lieder § 2113 Rz 64). Gg den Vorerben kommt zusätzlich ein Schadensersatzanspruch aus § 2128 II Fall 1 in Betracht. Für die gemischte Schenkung wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schwebende Unwirksamkeit des Vertrages.

Rn 2 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist ferner, dass der Schwebezustand noch andauert, der Vertretene die Genehmigung also weder erteilt noch verweigert hat (BGH WM 06, 1154 Rz 21; Bork Rz 1612). Dagegen schließt eine Aufforderung nach § 177 II vor Ablauf der Frist zur Erklärung über die Genehmigung das Widerrufsrecht nicht aus (Frankf BB 95, 2440, 2441 [OLG Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gg das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gg das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens.

I. Überblick. Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind iRd Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein for...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausn: Unwirksamkeit des Vertrages (Abs 3).

Rn 16 III hat ggü der in I enthaltenen Grundregel (s Rn 1) Ausnahmecharakter und daher nur einen engen Anwendungsbereich (W/L/P/Lindacher/Hau § 306 Rz 60). Es müssen besondere Gründe (›unzumutbare Härte‹) vorliegen, damit die Vorschrift eingreift. Rn 17 Aus der Sicht des Verwenders genügt dafür nicht die Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach §§ 307 ff. Unzumutbar kann das Fes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2085 BGB – Teilweise Unwirksamkeit.

Gesetzestext Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. Rn 1 § 2085 kehrt die Regel des § 139 um und gilt für jegliche einseitige letztwillige Verfügung (RGZ 116, 148; Stuttg...mehr