Musterfeststellungsklage

Anerkannte Verbraucherverbände können seit dem 1.11.2018 mit einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage gegenüber Unternehmen in einem einzigen Gerichtsverfahren die Haftungsvoraussetzungen für von einer Rechtsverletzung betroffene Verbraucher:innen verbindlich klären lassen. Betroffene müssen sich, um davon zu profitieren, mit ihren Ansprüchen im Klageregister anmelden. Für die Durchführung der Musterfeststellungsklage sind die Oberlandesgerichte zuständig.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Klagebefugte Verbände können mit ihr für alle betroffenen Verbraucher eine bestimmte Rechtsverletzung (wie eine unwirksame Banken-AGB oder eine Abgasmanipulation am Kfz) eines Unternehmens gerichtlich aufgreifen und den möglicherweise Geschädigten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. Die entscheidende Wirkung der Musterfeststellungsklage liegt in der Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils. Ihr Vorteil liegt insbesondere darin, dass Verbraucher nicht einzeln als „David“ gegenüber dem viel besser ausgestatteten Konzern („Goliath“) sein Recht erkämpfen muss, sondern der Verbraucherverband die Interessen für sie kostengünstig bündelt.
Musterfeststellungsklage: Was kann sie leisten?
In dem Musterprozess werden die nötigen Anspruchsvoraussetzungen für betroffenen Verbrauchern gegenüber einem Unternehmen geklärt. Gibt das Gericht der Musterfeststellungsklage statt, müssen die betroffenen Verbraucher ihre Ansprüche gegen den Unternehmer zwar in einem Folgeprozess noch einklagen, allerdings ist das Gericht dabei an die Feststellungen des Musterfeststellungsurteils gebunden. U.U. ist das Unternehmen auch zu einem umfassenden Vergleichsangebot bereit.
Für welche Rechtsfälle ist sie gedacht?
Die Klageform eignet sich einerseits für Masseschäden (Diesel-Manipulation, unwirksame Widerrufserklärungen etc.). Daneben ist sie geeignet für sog. Streuschäden, bei denen die Nachteile für den Einzelnen zu gering sind, um zu klagen (zu hohe Kita-Gebühren, unzulässige Bearbeitungsgebühren etc.).