Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, per Mehrheitsbeschluss Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen einzuführen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.mehr
Eine AGB-Vertragsstrafenvereinbarung, die für Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen gleich hohen pauschalen Betrag vorsieht, ist unwirksam, wenn sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist.mehr
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Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss sicherstellen, dass die Vertragsstrafe im Falle des Verzugs nicht die Höchstgrenze von 0,3% der Nettoabrechnungssumme je Werktag überschreitet. Ansonsten ist sie unwirksam.mehr
Ein Webseitenbetreiber, der sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt nicht mehr auf seiner Internetseite zu publizieren, muss sicherstellen, dass die betroffenen Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Dazu muss er wenigstens bei Google als gängigste Suchmaschine überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine abrufbar sind.mehr
Ist ein nicht genehmigtes Bild weiterhin über einen URL-Pfad aufrufbar, stellt dies einen Verstoß gegen eine bereits abgegebene urheberrechtliche Unterlassungserklärung dar. In einem vom Amtsgericht Hannover zu entscheidenden Fall wurde der Beklagte zu einer Vertragsstrafe von 2.500 EUR verurteilt.mehr
Ist jemand zur Löschung von Markenzeichen auf seiner Internetseite verpflichtet, sollte er sich zwecks Vollständigkeit sicherheitshalber eines Computerprogramms bedienen. Ein ehemaliger Franchisenehmer musste wegen unvollständiger Logo-Löschung 25 000 Euro Vertragsstrafe aus dem Aufhebungsvertrag mit seinem Ex-Franchisgeber zahlen. Reduziert wurde die Strafe vom Gericht nicht.mehr
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die einem oder beiden Vertragspartnern das Abwerben von Mitarbeitern untersagen, nur in besonderen Fällen gerichtlich durchsetzbar sind. Eine solche Vereinbarung muss aber in aller Regel jedenfalls auf einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der Zusammenarbeit begrenzt werden.mehr
Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind.mehr
Eine in AGB des Auftraggebers getroffene Vertragsstrafenregelung, die für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % der Gesamtauftragssumme vorsieht, ist unwirksam.mehr