Lehrerin bekommt kein Schmerzensgeld bei Kritik am Unterricht
Mehrere Eltern beschwerten sich beim Elternjahrgangssprecher über eine Englisch- und Musiklehrerin einer Gesamtschule. In einem Brief an die Schulleitung fasste der Elternjahrgangssprecher die von den Eltern vorgebrachte Kritik zusammen und bat darum, die Lehrerin nicht mehr in der Stufe ihrer Kinder einzusetzen. Der Lehrerin wurde von den Eltern unter anderem vorgeworfen, einzelne Kinder vor der Klasse bloßzustellen. Zudem überziehe sie den Unterricht, sodass die Kinder nicht essen können oder zum Bus oder in den nächsten Unterricht zu spät kommen. Wünsche zu Einzelterminen und auch Einzelanfragen der Eltern ignoriere sie. Insgesamt zeige sich die Lehrerin uneinsichtig und drohe immer wieder mit dem Anwalt und dem Schulamt bzw. der Schulaufsicht, weil sie sich gemobbt und angegriffen fühlt. In der Folge schaltete die Lehrerin einen Anwalt ein und verlangte von dem Elternjahrgangssprecher, dass er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, mit welcher er solche Behauptungen unterlassen soll. Zusätzlich forderte sie 30.000,- EUR Schmerzensgeld.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht ist nicht durch Kritik am Unterricht verletzt
Das Landgericht Köln urteilte, dass der Lehrerin weder ein Unterlassungsanspruch noch ein Schmerzensgeld zusteht. Grundsätzlich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einen Abwehranspruch gegenüber ehrverletzenden Äußerungen Dritter begründen. Allerdings stellen die Ausführungen des Elternjahrgangssprechers keine den Unterlassungsanspruch begründenden Äußerungen dar. Schließlich handelt es sich um eine Übermittlung von Elternmeinungen. Ob diese inhaltlich berechtigt oder unberechtigt sind, kann nicht dem Elternjahrgangssprecher angelastet werden. Schmerzensgeld kommt zudem nur dann in Betracht, wenn die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schwerwiegend ist. Dies ist hier ebenfalls abzulehnen.
(LG Köln, Urteil v. 6.12.2017, 12 O 135/17)
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
3.055
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.0111
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
9882
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
798
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
787
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
658
-
Entgelttabelle TV-L
577
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
427
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
398
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
363
-
Entgelttabelle TV-V
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
30.04.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
30.04.2026
-
AfD-Mitgliedschaft kann für Beamte in Sachsen dienstrechtliche Folgen haben
29.04.2026