Lehrerin bekommt kein Schmerzensgeld bei Kritik am Unterricht
Mehrere Eltern beschwerten sich beim Elternjahrgangssprecher über eine Englisch- und Musiklehrerin einer Gesamtschule. In einem Brief an die Schulleitung fasste der Elternjahrgangssprecher die von den Eltern vorgebrachte Kritik zusammen und bat darum, die Lehrerin nicht mehr in der Stufe ihrer Kinder einzusetzen. Der Lehrerin wurde von den Eltern unter anderem vorgeworfen, einzelne Kinder vor der Klasse bloßzustellen. Zudem überziehe sie den Unterricht, sodass die Kinder nicht essen können oder zum Bus oder in den nächsten Unterricht zu spät kommen. Wünsche zu Einzelterminen und auch Einzelanfragen der Eltern ignoriere sie. Insgesamt zeige sich die Lehrerin uneinsichtig und drohe immer wieder mit dem Anwalt und dem Schulamt bzw. der Schulaufsicht, weil sie sich gemobbt und angegriffen fühlt. In der Folge schaltete die Lehrerin einen Anwalt ein und verlangte von dem Elternjahrgangssprecher, dass er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, mit welcher er solche Behauptungen unterlassen soll. Zusätzlich forderte sie 30.000,- EUR Schmerzensgeld.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht ist nicht durch Kritik am Unterricht verletzt
Das Landgericht Köln urteilte, dass der Lehrerin weder ein Unterlassungsanspruch noch ein Schmerzensgeld zusteht. Grundsätzlich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einen Abwehranspruch gegenüber ehrverletzenden Äußerungen Dritter begründen. Allerdings stellen die Ausführungen des Elternjahrgangssprechers keine den Unterlassungsanspruch begründenden Äußerungen dar. Schließlich handelt es sich um eine Übermittlung von Elternmeinungen. Ob diese inhaltlich berechtigt oder unberechtigt sind, kann nicht dem Elternjahrgangssprecher angelastet werden. Schmerzensgeld kommt zudem nur dann in Betracht, wenn die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schwerwiegend ist. Dies ist hier ebenfalls abzulehnen.
(LG Köln, Urteil v. 6.12.2017, 12 O 135/17)
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.151
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8351
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
7392
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
450
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
447
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
443
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
4203
-
Entgelttabelle TV-L
402
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
327
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
253
-
Forschungsausschuss billigt Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
24.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026