Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / VII. Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung

Rz. 248 Wurde das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet, schließt dies nicht aus, dass dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer als nachvertragliche Verpflichtung oder aufgrund einer ausdrücklichen Wettbewerbsklausel ein – soweit hier erheblich titulierter – Anspruch auf Unterlassung bestimmter neuer...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Verstoß gegen BetrVG

Rz. 171 Unterlässt der Arbeitgeber in Kenntnis des Beteiligungsrechts des Betriebsrats bewusst die Anhörung im Zusammenhang mit beabsichtigten Kündigungen, dann stellt dies einen betriebsverfassungsrechtlichen Verstoß dar, an den sich unter den weiteren Voraussetzungen des § 23 BetrVG entsprechende betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen anknüpfen können. Auch kommt dann, w...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / I. Ausgangspunkt der Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln

Rz. 4 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln in Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist § 62 ArbGG, der für das Urteilsverfahren einerseits die Frage der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsrechtlicher Titel regelt, andererseits die anwendbaren Vollstreckungsregeln der ZPO im Achten Buch, §§ 704 ff. ZPO benennt. Soweit § 62...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 39 Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG nur zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers enden soll. Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder durch sonstige Gründe, die keine Kündigung darstellen, besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht. Keine Anhörungspflicht besteht daher, wenn ein wirksam ...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.3 Unterlassungsanspruch

Rz. 10 Verrichtet der Arbeitnehmer während seines Urlaubs eine urlaubszweckwidrige Erwerbstätigkeit, begeht er eine Nebenpflichtverletzung im beurlaubten Arbeitsverhältnis. Hiergegen kann sich der Arbeitgeber mit einer Klage oder aufgrund der in solchen Fällen generell vorliegenden Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Antenne im Mietrecht / 5 Beseitigungsanspruch des Vermieters

Besteht kein Anspruch des Mieters auf Gestattung der Montage, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern bzw. sogar die Entfernung einer eigenmächtig angebrachten Antenne verlangen und den Mieter auf Beseitigung bzw. Unterlassung verklagen. Den Beseitigungsanspruch kann der Vermieter ausschließlich auf § 541 BGB und nicht auf § 1004 BGB (allgemeiner Beseitigungs- und Unt...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.1.1 Behinderungsverbot

Nach § 78 Satz 1 BetrVG dürfen die Mitglieder der JAV in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Von diesem Verbot, das auch für die Mitglieder der GesJAV und der KJAV gilt, wird jede objektive Behinderung der JAV-Tätigkeit erfasst, unabhängig davon, ob sie zielgerichtet ausgeübt wird oder nicht. Eine unzulässige Behinderung kann auch in einem Unter...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.3 Großer Handlungsspielraum des Arbeitgebers

Diese Darstellung der systematischen Grundzüge zeigt bereits den großen Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einräumt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer weiteren Einschränkung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Für den Bereich der sozialen Mitbestimmung hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung von 1994[1] anerka...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.4 Kurzfristige personelle Einzelmaßnahmen

Das Maß der Einschränkung zeigt sich insbesondere bei den kurzfristigen personellen Einzelmaßnahmen. Wenn der Arbeitgeber etwa eine Aushilfe einstellt, kann er diese Maßnahme als dringend erforderlich bezeichnen und durchführen. Endet die Beschäftigung, bevor das Zustimmungsersetzungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist, muss dieses eingestellt werden, auch wenn ...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.7 Parteipolitische Bestätigung

Parteipolitische Betätigungen hat der Betriebsrat nach der klaren Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zu unterlassen. Dabei wird der Begriff der Parteipolitik weit ausgelegt, denn mit dem Verbot soll nicht nur Betriebsfrieden gewahrt werden, sondern auch die parteipolitische Neutralität, denn die Arbeitnehmer sollen vor einer Beeinflussung geschützt werden, der sie sich ni...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Durchführung von Mitarbeiterkontrollen mitbestimmungspflichtig ist. Eine generelle Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern zu beteiligen, existiert nicht. Der Betriebsrat hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kon...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.4 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und seine speziellen Ausprägungen (insbesondere das Recht am eigenen Bild, die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) schützen den Arbeitnehmer vor einer zu weitgehenden Überwachung seiner Person. Schwierigkeiten bereitet dabei vor allem der Umstand, dass die Reichweite ...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.6 Unterlassungsansprüche des Vermieters

Der Vermieter kann auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung fortsetzt.[1] Dieser Anspruch aus § 541 BGB unterliegt nach allgemeiner Ansicht der Verjährung, wobei die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.[2] Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der vertragswidrige Gebrauch stattgefunden hat und...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 1 Absage einer Bewerbung

Im Ablehnungsschreiben und auch bei telefonischen Nachfragen sollte sich der Arbeitgeber aus haftungsrechtlichen Gründen möglichst neutral und vorsichtig ausdrücken und kurz fassen. Dies gilt bei internen wie bei externen Bewerbungen gleichermaßen. Sogar die – oft nur höflich gemeinte – Floskel, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurd...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 7 Bekanntgabe der Betriebsratskosten

Die Bekanntgabe der Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats kann betriebsverfassungswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Das BetrVG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, die es dem Arbeitgeber erlaubt oder untersagt, die durch die Amtsausübung des Betriebsrats entstandenen Kosten bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kan...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: unzulässiger Antrag mangels Antragsbefugnis Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO ist unzulässig. Dem Gläubiger fehlt die erforderliche Antragsbefugnis. Die Regelungen in § 8 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 UWG über die Befugnis von Wirtschaftsverbänden und qualifizierten Einrichtungen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen haben nach herrschende...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.4 Zusammenfassung

Der Betrieb einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils stellt für Unternehmen ein gewisses datenschutzrechtliches Risiko dar. Um den oben skizzierten Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es der Unterstützung durch den Anbieter des jeweiligen sozialen Netzwerks. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrem "Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von F...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.4 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder für sich und ihre mitversicherten Angehörigen die Kostenerstattung wählen (Satz 1). Die Einführung der Tarife ist in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Das Wahlrecht liegt auch für mitversicherte Angehörige beim Mitglied. Die gesetzliche Ermächtigung berechtigt Krankenkassen dazu, den Umfang der ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.2 Unterlassungsanspruch

Rz. 17 Die Missachtung der Mitbestimmungsrechte hat betriebsverfassungsrechtliche und individualrechtliche Folgen. Auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene wird dem Betriebsrat von der Rechtsprechung ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung zugestanden, der wenn nötig auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann (BAG, Beschluss v. 3.5.1994, 1 ABR 24...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Eil- und Notfälle

Rz. 14 Betriebliche Abläufe unterliegen nicht selten einem starken Zeitdruck. In der modernen Arbeitswelt hat sich diese Situation tendenziell verschärft. Hinzu kommt der verstärkte Wettbewerbsdruck durch zunehmende Internationalisierung der Märkte. Anders als in bestimmten personellen Angelegenheiten (z. B. der Einstellung von Mitarbeitern) in § 100 BetrVG existieren keine ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Rz. 63 Mit der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit wird die Dauer der täglichen Arbeitszeit insoweit fixiert, als dass ihr ein Rahmen gesetzt wird. Das Mitbestimmungsrecht muss nicht notwendigerweise einheitlich für den ganzen Betrieb ausgeübt werden. Es kann zwischen Arbeitnehmergruppen, Betriebsabteilungen oder funktionell differenziert werden. All...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / I. Abwehr von Eigentumsstörungen

Rz. 60 In Betracht kommen zum einen Abwehransprüche aus §§ 903 S. 1, 1004 BGB. Diese richten sich gegen Handlungs- wie auch gegen Zustandsstörer, unmittelbar wie auch mittelbar.[30] Der Beseitigungsanspruch des Eigentümers nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB richtet sich lediglich auf die Beseitigung der Einwirkung für die Zukunft, nicht auf die Beseitigung bereits eingetretener Zus...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 1. Vorbemerkungen

Rz. 77 Der hier beschriebene Fall gleicht dem vorhergehenden Fall unter Rdn 69. Allerdings muss kein Grundstückseigentümer zuwarten bis tatsächlich eine Vertiefung eingetreten ist und daraus ggf. auch noch Schäden resultieren. In diesem Fall steht dem betroffenen Eigentümer und auch dem Besitzer ein Unterlassungsanspruch nach §§ 909, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB zur Seite.[40] Rz. 7...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / V. Vertragliche Ansprüche des Nachbarn auf Ersatz von entstandenen Schäden

Rz. 64 Wenn ein Abwehr- oder Unterlassungsanspruch nicht mehr ausreicht, kommt neben den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen auch ein vertraglicher Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Denkbar sind zum einen Verträge zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter,[33] insbesondere aber auch direkte Verträge mit den betroffenen Nachbarn, die in der Regel ber...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / cc) Rechte des Eigentümers

Rz. 42 Dem Eigentümer stehen folgende Rechte gegenüber dem Nießbrauchnehmer zu:mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Antrag auf Unterlassung einer das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Vertiefung – im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren

Rz. 81 Muster 8.2: Antrag auf Unterlassung einer das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Vertiefung – im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren Muster 8.2: "Antrag auf Unterlassung einer das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Vertiefung" – im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren An das Amtsgericht _________________________ Antrag des _________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsbeziehungen zwischen den an der Baulast Beteiligten

Rz. 172 Die Baulast begründet aber als Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers. Sie wird auch als öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit bezeichnet.[684] Anders als die Dienstbarkeit begründet sie ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks – dem Baulastverpflichteten – demjenigen, welchen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Musterklausel

Rz. 197 Muster 3.28: Wettbewerbsverbot Muster 3.28: Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Anstellungsvertrags im Geschäftszweig des Arbeitgebers weder für eigene noch für fremde Rechnung Geschäfte zu machen. Dies gilt nicht für einfache Tätigkeiten, die allenfalls zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung eines Konkur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unterhaltungspflichten

Rz. 3 Die Unterhaltungspflicht des Berechtigten der Dienstbarkeit als Eigentümer der Anlage nach § 9a Abs. 1 S. 1 GBBerG folgt aus § 1020 S. 2 BGB. Dies musste nicht speziell geregelt werden. Für den Fall von Miteigentum mehrerer Berechtigten bestimmt aber § 9a Abs. 2 S. 2 GBBerG ihre gemeinsame Unterhaltungspflicht und gesamtschuldnerische Haftung insbes. gegenüber dem Grun...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / D. (Un-)Möglichkeit einer Verbandsklage im Arbeitsrecht

Rz. 180 Nach allgemeinen Regeln kann derjenige, der nach §§ 307–309 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung bzw. auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden (§ 1 UKlaG). Im Bereich des Arbeitsrechts besteht diese Möglichkeit nicht, da § 15 UKlaG ausdrücklich regelt, dass dieses...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Musterklausel

Rz. 207 Muster 3.29: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 3.29: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Anstellungsvertrags nicht in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettb...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / a) Richtige Formulierung

Rz. 83 Der Unterlassungsantrag muss sich an den Erfordernissen effektiven Rechtsschutzes orientieren.[42] Wenn gefordert würde, die Festigkeit des Bodens in gleicher Weise anzugeben wie bei einem Wiederherstellungsantrag, wäre dies, gerade im hier beschriebenen Fall, eine zeitnah kaum zu bewältigende Hürde.[43] Denn schnell ist dann die Vertiefung bereits ausgeführt und die ...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vorlage der AUB ab 1. Tag

Der Fall Der Arbeitgeber erteilte im Jahr 2018 insgesamt 17 von über 1.000 Arbeitnehmern die schriftliche Anordnung, jede Krankmeldung durch eine ärztliche Bescheinigung vom ersten Fehltag an vorzulegen. Der Betriebsrat meinte, er habe ein Mitbestimmungsrecht, das nicht berücksichtigt worden sei. Er machte gegen den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Entscheid...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Inhalt und Umfang des Totenfürsorgerechts

Rz. 92 Hat der Verstorbene keine Anordnungen getroffenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über den Leichnam zu bestimmen und sowohl den Ort als auch die Art und die Einzelheiten der Bestattung zu bestimmen und zu regeln.[98] Dabei sind aber stets der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zu beachten wie auch sein gesellschaftlicher Stand, seine persönlichen Wünsche und Inte...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Allgemeines

Rz. 45 Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer in dem Zeitraum vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung[21] für den Leichnam verantwortlich ist. Es soll zum einen verhindert werden, dass ein pietätloser Umgang mit der Leiche erfolgt, zum anderen muss auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet werden. Die Bestattungspflicht ist öffe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.1 Statthaftigkeit

Rz. 53 Die sog. (vorbeugende) Unterlassungsklage richtet sich gegen ein künftiges, ggf. schon beabsichtigtes bzw. angekündigtes, oder gegenwärtiges Handeln der Finanzbehörde. Die Unterlassungsklage ist daher ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage, die aber nicht auf ein Tun, sondern auf ein Unterlassen des Klagegegners gerichtet ist.[1] Rz. 54 Während die Statthaftigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.4 Anwendungsfälle

Rz. 59 In der Rechtspraxis richten sich vorbeugende Unterlassungsklagen und hiermit verbundene Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO vorrangig gegen die bevorstehende bzw. befürchtete Offenbarung steuerlicher Verhältnisse gegenüber anderen Finanzbehörden oder sonstigen Dritten. Die darüber hinaus häufig anzutreffenden Unterlassungsansprüche gegen Vo...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.2 Abwehr tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

Die rechtlichen Möglichkeiten der Gewerkschaft zur Überwachung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung werden durch die Rechtsprechung eingeschränkt. Gegen Betriebsvereinbarungen, die entgegen § 77 Abs. 3 BetrVG gegen den Vorrang des Tarifvertrags verstoßen, kann sich eine Gewerkschaft aber dennoch zur Wehr setzen. Praxis-Beispiel Burda-Entscheidung Der Arbeitgeber ist Mitg...mehr