Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notwegrecht / 1.2 Entstehung des Notwegrechts

Sind die Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 BGB erfüllt, entsteht das geforderte Notwegrecht kraft Gesetzes.[1] In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem BGB außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung (Miet-, Leih- oder Pachtvertrag) oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notwegrecht / 1.6 Ausübung und gerichtliche Geltendmachung

Wie ist nun die Rechtslage, wenn der in Anspruch genommene Nachbar dem "notleidenden" Eigentümer die Duldung der Benutzung verweigert? Fehlt eine vertragliche oder gerichtliche Feststellung des Notwegs, so ist streitig, ob der Eigentümer gleichwohl das Recht hat, auch gegen den Willen des Nachbarn den Notweg zu benutzen.[1] Die eigenmächtige Ausübung des Notwegrechts ist in k...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.10 Bordellbetrieb

Ein Bordellbetrieb im Nachbarhaus, der zwar das moralisch-sittliche Empfinden des Nachbarn verletzt, ansonsten aber nicht zu wahrnehmbaren Störungen und Beeinträchtigungen führt, begründet nach Meinung des Bundesgerichtshofs keine nachbarrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche.[1] Die Rechtslage ist hier nicht anders, als bei den sog. negativen Einwirkungen, geg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.4 Gartenvögel

Füttern von Singvögeln Vögel im Garten, wie z. B. Amsel, Rotkehlchen oder Spatz, dürfen gefüttert werden. Aber auch dies, insbesondere die sog. Winterfütterung von Vögeln, kann zu Streit unter den Nachbarn führen, denn die Fütterung lockt nicht nur Singvögel an, sondern auch Tauben oder Ratten und führt zu Verschmutzungen durch Vogelkot. Im Mietrecht rechtfertigen nur ganz unv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4 Die Pflicht zur Duldung von störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des Besitzers nicht weitergehen können...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4 Pflicht zur Duldung von Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen aus der nachbarlichen Tierhaltung besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.5 Beschlussverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die geplante unternehmerische Entscheidung eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betrifft, können Arbeitgeber und Betriebsrat eine Klärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren herbeiführen.[1] Ein Rechtsschutzinteresse an einer derartigen Feststellung entfällt für den Betriebsrat auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.3.2.3.2 Dynamische Anpassungsklausel bei Vermietung

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass in den Mietvertrag keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso muss unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregelungen das Gemeinschafts- oder das Sonder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.2 Baurechtliche Versäumnisse

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes sind bereits nicht Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Sie haben als öffentliche Belange nur für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich eine Bedeutung und sind nicht Gegenstand der Prüfung nach § 34 BauGB und des darin enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme. Gewisse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / Literaturtipps

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 127 Die Klauselabwehrklage nach § 768 ZPO steht dem Schuldner in den Fällen zu, in denen er gegen die nach §§ 726 Abs. 1, 727 bis 729 ZPO erteilte qualifizierte Klausel vorgehen möchte. Die Klauselabwehrklage lässt dabei die Klauselerinnerung unberührt, d.h. die beiden Rechtsmittel überschneiden sich partiell.[83] Sie stellt das unmittelbare Pendant zu § 731 ZPO [84] dar,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VII. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Vollstreckungsantrag und Reaktionsmöglichkeiten

Rz. 116 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Ordnungsmittels zu hören. Da weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO hier eine Ausnahme vorsehen, gilt auch für den Schuldner der Anwaltszwang nach § 78 ZPO für seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 891 ZPO. Rz. 117 Checkliste: Einwendungen gegen die Festsetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet.[2] Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.2 Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze

Beibringungsgrundsatz Grundsätzlich gilt im zivilprozessualen Verfahren der sog. Beibringungsgrundsatz: Der Richter ermittelt nicht etwa von sich aus den Sachverhalt, sondern überlässt dies den Parteien. Diese haben die Tatsachen zu beschaffen, schriftlich anzukündigen (§ 129 ZPO) und in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (§ 137 Abs. 2 ZPO). Dies hat zur Konsequenz, dass das,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 8.3 Rauchen

Der rauchende Mieter kann selbstverständlich für nicht rauchende Mieter und Hausbewohner zum ernsthaften Störenfried werden. Und die Luft wird für Raucher mittlerweile auch immer dünner, wenn sich der rauchende Mieter vor Gericht wiederfindet. Zwar hatte das LG Potsdam[1] die Berufung eines älteren Ehepaares zurückgewiesen, das seinen benachbarten Mietern das Rauchen verbiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 8.6 Vertragswidrige Nutzung

Der Mieter ist zur Nutzung des Mietobjekts stets nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.6.2 Herabsetzung eines Pflichtanteils

Rz. 351 Auch eine summenmäßige Herabsetzung des Pflichtanteils ist möglich. Allerdings muss die Herabsetzung aus Gründen der absoluten Gleichbehandlung für alle Mitglieder gleich sein. Da die Höhe des Geschäftsanteils in der Satzung zu regeln ist, muss auch jede Änderung entsprechend durch eine Änderung der Satzung (§ 22 Abs. 1 GenG) mit einer Mehrheit von mindestens Dreivier...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Erric... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wendet ein Wohnungseigentümer ein, ihm sei eine bauliche Veränderung zu gestatten. Fraglich ist, ob das geht. Anspruch auf Gestattung als Einwendung? Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzung und Gebrauch: Hobby... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse etwas unternehmen! Es sei unzulässig, Hobbyräume zu dauerhaften Wohnzwecken zu gebrauchen und zu nutzen. Gegen die entsprechenden Wohnungseigentümer bestünden daher Unterlassungsansprüche. Diese Ansprüche seien nicht verjährt, da der Unterlassungsanspruch mit jeder neuen Störungshandlung – erneute Überlassung eines ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Gesta... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Eine unbillige Benachteiligung liege nicht vor. Denn dann müssten K Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer nicht abverlangt werden dürften. Dazu müsste die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung (einem "nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / 2.1 Innenverhältnis

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Die Wohnungseigentümer sind ihrerseits gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit / 8.3 Verstöße des Berechtigten

Macht andererseits der Berechtigte von der Grunddienstbarkeit einen übermäßigen Gebrauch, der durch ihren Inhalt nicht mehr gedeckt ist, so wird hierdurch der Eigentümer des dienenden Grundstücks widerrechtlich beeinträchtigt. Dessen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB ist auch dann gegeben, wenn nicht der Grunddienstbarkeitsberechtigte selbst, sondern andere Personen sich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit / 8.1 Abwehransprüche

In der Theorie sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten ganz gut geregelt. Wie aber kann derjenige, der sich nicht an diese "Spielregeln" hält, in die Schranken verwiesen werden? Bei Beeinträchtigungen der Grunddienstbarkeit wie auch des Eigentums am dienenden Grundstück gewährt das Gesetz einen Abwehranspruch nach § 1004 BGB .[1] Danach sind vorhandene Beeinträchtigungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.3.2 Beispiel Baugenehmigung

Die Konsequenzen des öffentlichen Rechts für den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 907 Abs. 1 BGB werden vor allem am Beispiel der Baugenehmigung deutlich. Mit der Baugenehmigung wird festgestellt, dass ein bestimmtes Vorhaben nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, die von der Baubehörde zu prüfen sind. Zu diesem Prüfungsprogramm gehören aber au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.2 Wohnungseigentümer

Auch Wohnungseigentümer können nicht so frei schalten und walten, wie sie wollen. Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft dadurch eingeschränkt, dass wiederum jeder Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.3.2 Grillen im Wohnungseigentum

In einer Wohnungseigentumanlage können sich die Wohnungseigentümer gemäß den §§ 1004 Abs. 1 BGB, 14 Abs. 1 WEG zur Wehr setzen, wenn einer von ihnen seinen qualmenden Gartengrill in Betrieb setzt. Aber auch hier kommt es ganz auf den Einzelfall an. In einer Wohnungseigentumsanlage ist das Grillen mit einem Holzkohlefeuer im Garten bis zu 5 Mal im Jahr gestattet, wobei der Gri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.3.1 Gesetzlicher Schutzstandard

Zwar spricht diese Vorschrift entsprechend dem beim Inkrafttreten des BGB (1.1.1900) bestehenden Rechtszustand nur von landesrechtlichen Vorschriften. Es ist aber allgemein anerkannt, dass sie auch auf bundesgesetzliche Vorschriften entsprechend anwendbar ist, weil beim Inkrafttreten des BGB der spätere Siegeszug vor allem des bundesgesetzlich geregelten öffentlichen Rechts ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 6.1 Unkrautsamenflug

Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs "Unkraut", weil keine Pflanzen existieren, die eo ipso Unkräuter sind und nach objektiven Kriterien diesem Begriff zugeordnet werden können. Die Bezeichnung einer Pflanze als Unkraut erfordert vielmehr stets eine subjektive Wertung. Unkraut ist demnach eine Pflanze, die der Betrachter an der Stelle, an der sie wächst, n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 4 Ästhetische Beeinträchtigungen

Wer sich durch den ungepflegten und verwilderten Zustand des Nachbargrundstücks gestört fühlt, hat im Allgemeinen schlechte Karten, denn Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück, die gegen das ästhetische Befinden des Nachbarn verstoßen, können nach der Rechtsprechung nicht mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach den §§ 1004 BGB, 906 BGB (durch den gestörten Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.4 Pflicht zur Duldung von störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des Besitzers nicht weitergehen können...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon

Immissionen, die gesundheitliche Schäden mit sich bringen können, sind grundsätzlich als eine wesentliche und damit nicht zu duldende Beeinträchtigung anzusehen. Beim Einschätzen, wie gefährlich der aufsteigende Tabakrauch für die Gesundheit ist, muss berücksichtigt werden, dass der Mieter im Freien und nicht in geschlossenen Räumen raucht. Insofern kommt den Nichtrauchersch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Mit der öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage (auch öffentlich-rechtliche Immissionsabwehrklage genannt) können Sie sich als Nachbar zur Wehr setzen, wenn es um die Abwehr erheblicher Lärmbelästigungen durch eine schlicht-hoheitlich betriebene kommunale Anlage etwa in Form eines gemeindlichen Bürgerhauses oder eines von der Gemeinde organisierten Volksfestes geht. Beim öf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen wesentliche Lärmbelästigungen durch eine privatrechtlich betriebene Freizeitanlage können Sie sich als betroffener Grundstückseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als betroffener Mieter oder Pächter nach den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 2, 906 analog BGB mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage (auch nachbarrechtliche Abwehrklage genannt) zur Wehr setzen. Mit d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenerhöhungen und Grundst... / 2 Bodenerhöhungen

Wie in Kap. 1 erläutert, gibt es bereits nach § 907 Abs. 1 BGB (und unabhängig davon nach § 1004 Abs. 1 BGB) einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen Erdaufschüttungen bestimmter Art, und zwar dann, wenn von ihnen "mit einer der Gewissheit gleichkommenden Wahrscheinlichkeit" vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf ein Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Container für Altglas und V... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Für die Sammlung von Verpackungsabfällen, vornehmlich von Altglas, sind deshalb flächendeckend Containerstandplätze ausgewiesen. Mit der Ausweitung der Sammelsysteme sind jedoch zwangsläufig Belästigungen der Wohnnachbarschaft verbunden. Im Wesentlichen geht es dabei um Verunreinigungen der Containersta...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Container für Altglas und V... / 2 Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch Altglascontainer

In der Praxis geht es beim Betrieb und bei der Benutzung von Altglascontainern darum, dass sich ein Containerstandplatz wegen seiner Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung als insgesamt konfliktträchtig erweist. Ein nachbarlicher Abwehranspruch zielt deshalb in erster Linie darauf ab, die Nutzung eines vorhandenen Containerstandplatzes und nicht nur die Benutzung einzelner Werts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenerhöhungen und Grundst... / 1 Einführung

Veränderungen des Geländeniveaus durch Bodenerhöhungen und Grundstücksvertiefungen bedeuten für angrenzende Nachbargrundstücke eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Immerhin können bei Bodenerhöhungen Erd- und Sandmassen abhängig von dem gewählten Böschungswinkel über die Grundstücksgrenze auf Nachbargrundstücke abrutschen oder etwa bei Regen abgeschwemmt werden. Gre...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Unterlassungsanspruch

Rz. 86 Zuvor steht dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zur Sicherung seines Anspruchs aus § 9 TzBfG ein Unterlassungsanspruch zu mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber den fraglichen Arbeitsplatz (vorläufig) nicht anderweitig besetzen darf.[76] Der Anspruch folgt aus § 1004 BGB. Es handelt sich um einen Unterfall der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage.[77] Rz. 87 Materiell...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats?

Rz. 980 Äußerst umstritten ist, ob der Betriebsrat zusätzlich zu den individualrechtlichen Konsequenzen nach § 113 Abs. 3 BetrVG die Möglichkeit hat, im Wege einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren die Unterlassung der Betriebsänderung bis zum Abschluss des Verfahrens nach §§ 111, 112 BetrVG zu verlangen.[2432] Rz. 981 Das Bundesarbeitsgericht hat sich zu dieser F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 192 Zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt die Rechtsprechung dem Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG.[591] Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat also gerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen des Arbeitgebers vorgehen (zum Verfahren zum vorbeug...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Unterlassungsanspruch

Rz. 626 Der Abschluss eines Interessenausgleichs ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar, auch nicht in der Einigungsstelle. Daraus werden unterschiedliche Schlüsse gezogen: Die Befürworter des Unterlassungsanspruchs argumentieren, gerade wegen der fehlenden Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs und der damit verbundenen strukturellen Unterlegenheit des Betriebsra...mehr

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§ 3 Prozessrecht / XII. Vorbeugender Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, gerichtet auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens durch den Arbeitgeber

1. Allgemeines Rz. 483 Wenn der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG verletzt, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme. Diesen sog. allgemeinen Unterlassungsanspruch leitet das Bundesarbeitsgericht unmittelbar aus § 87 BetrVG in Verbindung mit der besonderen, einem gesetzlichen Dauerschuldverhältnis ähnlichen Rec...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 506 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1218] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1219]mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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