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Antenne im Mietrecht / 5 Beseitigungsanspruch des Vermieters

Rudolf Stürzer
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Besteht kein Anspruch des Mieters auf Gestattung der Montage, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern bzw. sogar die Entfernung einer eigenmächtig angebrachten Antenne verlangen und den Mieter auf Beseitigung bzw. Unterlassung verklagen. Den Beseitigungsanspruch kann der Vermieter ausschließlich auf § 541 BGB und nicht auf § 1004 BGB (allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) stützen.

Abmahnung

Dies bedeutet, dass dem Beseitigungsverlangen des Vermieters zunächst eine Abmahnung des Mieters vorausgehen muss. § 541 BGB hat als Spezialnorm mieterschützenden Charakter. Durch das dort, nicht aber in § 1004 BGB aufgenommene Erfordernis einer vorherigen Abmahnung des Mieters soll ihm eine (letzte) Gelegenheit zu vertragstreuem Verhalten gegeben werden, bevor der Vermieter zu den scharfen Rechtsbehelfen der §§ 541 und 543 BGB greifen darf.[1]

Dies gilt auch dann, wenn der Mieter zwar einen Anspruch auf Gestattung einer Parabolantenne hat, diese aber eigenmächtig ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter an einem dem Vermieter nicht genehmen Ort angebracht und sich damit über das Bestimmungsrecht des Vermieters hinweggesetzt hat.[2]

Die unberechtigte Montage einer Satellitenantenne durch den Mieter an der Außenfassade des Hauses stellt jedenfalls nicht ohne Weiteres eine so schwerwiegende Vertragsverletzung des Mieters dar, die es dem Vermieter unzumutbar macht, das Mietverhältnis fortzusetzen.[3]

Besonderheit: Wohnungseigentum

 
Hinweis

Beseitigungsanspruch der WEG

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann die Eigentümergemeinschaft – unabhängig von einem eventuellen Anspruch des Mieters gegen seinen Vermieter auf Zustimmung zur Montage der Antenne – das Beseitigen einer nicht genehmigten Antenne verlangen und den Mieter darauf verweisen, einen eventuell bestehende...

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