Aufwendungen









Haus mit Gerüst
Haus mit Gerüst
BFH Kommentierung

Keine Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen aus Billigkeitsgründen

Aufwendungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie geleistet hat. Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO ist atypischen Ausnahmefällen vorbehalten. Sie kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich Aufwendungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben.








Universität mit Studenten
Universität mit Studenten
Studienkosten

Es bleibt in der Familie

Eltern müssen sich um ihre Kinder kümmern – auch finanziell. Dies reicht bis in die Ausbildung hinein, zu der auch ein Studium zählt. Selbst wenn die Kinder also volljährig sind und in der Lage, selbst Geld zu verdienen, sollen sie die Möglichkeit haben, einen Beruf zu erlernen oder ein Studium abzuschließen. Die Kosten dafür können die Eltern selbst dann nicht als Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Kinder später im Familienunternehmen arbeiten.