News 01.12.2023 Winterdienst

Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen?mehr

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News 16.01.2018 Wohnungseigentumsrecht

Eine Regelung in der Hausordnung, die den Transport von Fahrrädern in die Wohnungen verbietet, kann zulässig sein. Fahrradbesitzer werden hierdurch gegenüber Nutzern von Kinderwagen oder Rollstühlen nicht unzulässig diskriminiert.mehr

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News 23.11.2015 Wohnungseigentumsrecht

Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Wohnungseigentümer in der Hausordnung zu verpflichten, die Hauseingangstür nachts abzuschließen. Dies jedenfalls dann, wenn sich die Tür dann von innen nicht ohne Schlüssel öffnen lässt.mehr

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Der Verwalter-Brief   29.10.2014

Der Verwalter-Brief November 2014 unter anderem mit dem Thema "Hausordnung"mehr

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Der Verwalter-Brief   29.09.2014

Der Verwalter-Brief Oktober 2014 unter anderem mit dem Thema "WEG-Übernahme"mehr

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Der Verwalter-Brief   03.09.2014

Der Verwalter-Brief September 2014 unter anderem mit dem Thema "Informationspflichten des WEG-Verwalters"mehr

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News 09.07.2014 Wohnungseigentumsrecht

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwalter ermächtigt, eine verbindliche Hausordnung aufzustellen, ist nichtig. Den Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz.mehr

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News 19.07.2013 Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer können mehrheitlich das Grillen auf offener Flamme in der Anlage verbieten. Ein Beschluss über die Aufnahme einer solchen Regelung in die Hausordnung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr

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News 14.05.2013 Wohnungseigentumsrecht

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, das Befördern von Tieren im Aufzug generell zu verbieten, ist nichtig, sofern nicht ausnahmsweise sachliche Gründe für ein solches Verbot vorliegen.mehr

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News 11.07.2011 Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben die Beschlusskompetenz, die Hunde- und Katzenhaltung in der Anlage zu verbieten.mehr

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