Der Winter hat das ganze Land im Griff. Eigentümer und Mieter sollten bei Eis und Schnee ganz besonders an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wen trifft die Räum- und Streupflicht?mehr
Eine Regelung in der Hausordnung, die den Transport von Fahrrädern in die Wohnungen verbietet, kann zulässig sein. Fahrradbesitzer werden hierdurch gegenüber Nutzern von Kinderwagen oder Rollstühlen nicht unzulässig diskriminiert.mehr
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Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Wohnungseigentümer in der Hausordnung zu verpflichten, die Hauseingangstür nachts abzuschließen. Dies jedenfalls dann, wenn sich die Tür dann von innen nicht ohne Schlüssel öffnen lässt.mehr
Die Flüwo Bauen Wohnen eG hat unter dem Titel "Verhaltensfibel. Eine Gebrauchsanleitung für gute Nachbarschaft" einen Ratgeber für ihre Mitglieder verfasst.mehr
Der Verwalter-Brief November 2014 unter anderem mit dem Thema "Hausordnung"mehr
Der Verwalter-Brief Oktober 2014 unter anderem mit dem Thema "WEG-Übernahme"mehr
Der Verwalter-Brief September 2014 unter anderem mit dem Thema "Informationspflichten des WEG-Verwalters"mehr
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwalter ermächtigt, eine verbindliche Hausordnung aufzustellen, ist nichtig. Den Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz.mehr
Der Vermieter kann die mietvertragliche Erlaubnis, in der Wohnung Waschmaschine und Wäschetrockner zu betreiben, nicht einseitig durch Erlass einer neuen Hausordnung zurücknehmen.mehr
Wohnungseigentümer können mehrheitlich das Grillen auf offener Flamme in der Anlage verbieten. Ein Beschluss über die Aufnahme einer solchen Regelung in die Hausordnung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, das Befördern von Tieren im Aufzug generell zu verbieten, ist nichtig, sofern nicht ausnahmsweise sachliche Gründe für ein solches Verbot vorliegen.mehr
Kommt der Mieter der turnusmäßig geschuldeten Treppenhausreinigung zu Monatsbeginn nicht nach, darf der Vermieter ohne Vorankündigung auf Kosten des Mieters ein Reinigungsunternehmen beauftragen.mehr
Wohnungseigentümer haben die Beschlusskompetenz, die Hunde- und Katzenhaltung in der Anlage zu verbieten.mehr