Der BGH räumt Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin das Recht ein, bei Mängeln, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, die Rechte der einzelnen Eigentumserwerber zur alleinigen Durchsetzung an sich zu ziehen.mehr
Eigentümerversammlungen lassen sich mittlerweile virtuell via Internet abhalten. Die technischen Lösungen dafür stehen parat. Für Immobilienverwalter hätte ihr Einsatz viele Vorteile – gäbe es nicht noch rechtliche Hürden.mehr
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Zwangsversteigerungen aus der Auflösung von Eigentümer- sowie aus Ehe- und Erbengemeinschaften haben im ersten Halbjahr 2018 prozentual stark zugenommen: 17 Prozent aller Termine wurden in diesem Segment aufgerufen (Vorjahr: 13 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt der Fachverlag Argetra.mehr
Mit einer Sonderumlage kann der WEG-Verwalter einen außerordentlichen Finanzbedarf der Gemeinschaft decken. In welchen Fällen die Erhebung einer Sonderumlage in Betracht kommt, wie die richtige Höhe ermittelt wird, welcher Verteilungsschlüssel gilt und was in einem Beschluss über eine Sonderumlage nicht fehlen darf, lesen Sie in diesem Top-Thema.mehr
Der Bundesrat hat sich jüngst schon für eine Öffnung der EEG-Eigenstromversorgung auch für Eigentümergemeinschaften ausgesprochen. Der entsprechende Gesetzentwurf (BR-Drs. 619/16) liegt inzwischen dem Bundestag vor. mehr
Eigentümerwechsel sind in WEGs an der Tagesordnung. Dennoch ist besondere Aufmerksamkeit des Verwalters gefragt, da sich verschiedene rechtliche Fragen stellen. Dieses Top-Thema gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und fasst zusammen, was Verwalter beachten sollten, um einen Eigentümerwechsel reibungslos über die Bühne zu bringen.mehr
Winterdienst: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können die einzelnen Eigentümer nicht durch einen Mehrheitsbeschluss zum Schneeräumen verpflichtet werden. Hierfür bedarf es einer Vereinbarung.mehr
Es liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer, ob sie für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen.mehr
Die Eigentümer können den Verwalter nicht generell ermächtigen, Dritten Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu gewähren.mehr
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen im Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.mehr