Prozesskostenhilfe kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur erhalten, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.mehr
Der Verwalter-Brief mit dem Thema "Buchführung und Mahnwesen"mehr
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Verjähren Hausgeldansprüche, weil der Verwalter von einer Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht, muss der Verwalter der Gemeinschaft Schadensersatz leisten.mehr
Mit einer Sonderumlage kann der WEG-Verwalter einen außerordentlichen Finanzbedarf der Gemeinschaft decken. In welchen Fällen die Erhebung einer Sonderumlage in Betracht kommt, wie die richtige Höhe ermittelt wird, welcher Verteilungsschlüssel gilt und was in einem Beschluss über eine Sonderumlage nicht fehlen darf, lesen Sie in diesem Top-Thema.mehr
Zahlt ein Wohnungseigentümer sein Hausgeld nicht, können einzelne Eigentümer von ihm keinen Schadensersatz fordern. Der Anspruch auf Hausgeldzahlung steht nämlich allein der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, nicht aber den einzelnen Eigentümern.mehr
Der Wirtschaftsplan kann nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen. Dasselbe gilt für den Beschluss über eine Sonderumlage.mehr
Eine Anfechtungsklage kann nicht darauf beschränkt werden, dass eine Sonderumlage um einen bestimmten Betrag reduziert werden soll. Eine solche in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist im Zweifel als Anfechtung des ganzen Beschlusses auszulegen.mehr
Mittels einer Sonderumlage kann der Verwalter einen außerordentlichen Finanzbedarf einer Wohnungseigentümergemeinschaft decken.mehr
Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung ist nicht verpflichtet, rückständige Hausgelder bzw. rückständige Sonderumlagen zu zahlen. Das zählt nicht zu seinem Pflichtenkreis.mehr