Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen

Das BMF hat eine Übersicht über die Veröffentlichungen der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien für die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG zusammengestellt.

Länderspezifische Bescheinigungsrichtlinien

Die Finanzverwaltung hat aktuell ein Schreiben zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) veröffentlicht. Hier ist eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 enthalten. Das BMF-Schreiben v. 21.2.2019, IV C 1 - S 2198-a/18/10001 wurde damit aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 21.1.2020, IV C 1 - S 2198-a/19/10004 :001


Schlagworte zum Thema:  Gebäude, Denkmalschutz, Sanierung