Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei.mehr
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Die steuerfreien Kaufkraftzuschläge für Arbeitnehmer im Auslandseinsatz werden regelmäßig angepasst. Sie bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr
Arbeitgeber können ihren ins Ausland entsandten Arbeitnehmern einen steuerfreien Kaufkraftausgleich zahlen, wenn diese dort ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Für einige Länder wurden die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.mehr
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.mehr
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die steuerfreien Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.mehr