Neufestsetzung der steuerfreien Kaufkraftzuschläge
Zuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten bei Mitarbeitern, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, sind gemäß § 3 Nr. 64 EStG in der von der Finanzverwaltung jeweils festgelegten Höhe steuerfrei.
Die aktuelle Gesamtübersicht mit Stand 1. April 2013 hat die Finanzverwaltung ergänzt und neu bekanntgegeben. Die Übersicht kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums in der Rubrik Service > Publikationen > BMF-Schreiben heruntergeladen werden (Bekanntmachung über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs vom 5.4.2013, IV C 5 - S 2341/12/10002).
Rückwirkende Erhöhung führt zu Lohnsteuererstattung
Wird ein Zuschlagssatz rückwirkend erhöht, ist der Arbeitgeber berechtigt, die bereits abgeschlossenen Lohnabrechnungen insoweit wiederaufzurollen und bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung die ggf. zu viel einbehaltene Lohnsteuer zu erstatten. Die Herabsetzung eines Zuschlagssatzes ist erstmals bei der Lohnabrechnung des Arbeitslohns zu berücksichtigen, der für einen nach der Veröffentlichung der Herabsetzung beginnenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Diese und weitere Einzelheiten ergeben sich aus R 3.64 LStR.
Hinweis |
Nach der Entscheidung des EuGH vom 15.9.2011, C-240/10, Cathy Schulz-Delzers/Pascal Schulz/Finanzamt Stuttgart III, verstößt § 3 Nr. 64 EStG nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. |
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
Die Regelungen zum Kaufkraftausgleich haben bei Arbeitnehmern privater Arbeitgeber eher geringe Bedeutung, da bei diesem Personenkreis in der Regel schon eine generelle Steuerbefreiung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) oder des Auslandstätigkeitserlass (ATE) gegeben ist.
Praxistipp: Der Vorteil eines steuerfreien Kaufkraftausgleichs gegenüber steuerfreiem Arbeitslohn nach einem DBA oder dem ATE liegt darin, dass dieser nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
5.989
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.3361
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.006
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.74937
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.6368
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
4.530
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.207
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2024
4.199
-
Entgeltabrechnung: Was Arbeitgeber bei einer nachträglichen Korrektur beachten müssen
3.386
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
3.338
-
Lohnsteuerliche Behandlung von Kostenerstattung im Homeoffice
17.09.2024
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
12.09.2024
-
Kurzfristig beschäftigte Rentner: was zu beachten ist
11.09.2024
-
Urlaubsabgeltung bei Minijobs
09.09.2024
-
Wachstumsinitiative sieht Anreize für beschäftigte Rentner vor
05.09.2024
-
Mutterschaftsgeld auch im Minijob
04.09.2024
-
Elektronische Fahrtenbücher: vollständige und zeitnahe Erfassung notwendig
02.09.2024
-
Firmenwagen: Bruttolistenpreis bei Sonderausstattung
29.08.202415
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
26.08.2024
-
Keine ermäßigte Besteuerung von Abfindungen bei Teilleistungen oder Rückkehrrecht
22.08.2024