Neufestsetzung der steuerfreien Kaufkraftzuschläge
Zuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten bei Mitarbeitern, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, sind gemäß § 3 Nr. 64 EStG in der von der Finanzverwaltung jeweils festgelegten Höhe steuerfrei.
Die aktuelle Gesamtübersicht mit Stand 1. April 2013 hat die Finanzverwaltung ergänzt und neu bekanntgegeben. Die Übersicht kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums in der Rubrik Service > Publikationen > BMF-Schreiben heruntergeladen werden (Bekanntmachung über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs vom 5.4.2013, IV C 5 - S 2341/12/10002).
Rückwirkende Erhöhung führt zu Lohnsteuererstattung
Wird ein Zuschlagssatz rückwirkend erhöht, ist der Arbeitgeber berechtigt, die bereits abgeschlossenen Lohnabrechnungen insoweit wiederaufzurollen und bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung die ggf. zu viel einbehaltene Lohnsteuer zu erstatten. Die Herabsetzung eines Zuschlagssatzes ist erstmals bei der Lohnabrechnung des Arbeitslohns zu berücksichtigen, der für einen nach der Veröffentlichung der Herabsetzung beginnenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Diese und weitere Einzelheiten ergeben sich aus R 3.64 LStR.
| Hinweis |
Nach der Entscheidung des EuGH vom 15.9.2011, C-240/10, Cathy Schulz-Delzers/Pascal Schulz/Finanzamt Stuttgart III, verstößt § 3 Nr. 64 EStG nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. |
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
Die Regelungen zum Kaufkraftausgleich haben bei Arbeitnehmern privater Arbeitgeber eher geringe Bedeutung, da bei diesem Personenkreis in der Regel schon eine generelle Steuerbefreiung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) oder des Auslandstätigkeitserlass (ATE) gegeben ist.
Praxistipp: Der Vorteil eines steuerfreien Kaufkraftausgleichs gegenüber steuerfreiem Arbeitslohn nach einem DBA oder dem ATE liegt darin, dass dieser nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.1431
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
5.122
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.316
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.294
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.16242
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.263
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.885
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
2.883
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
2.571
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
2.263
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2026
10.11.2025
-
Fahrtkostenerstattung: Wann liegt ein Arbeitgeber-Sammelpunkt vor?
06.11.2025
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
05.11.2025
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
04.11.20252
-
Urteile zu Scheinselbstständigkeit im Überblick
30.10.20252
-
Keine Rechtskreistrennung mehr in Beitragsnachweisen
29.10.2025
-
Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
28.10.2025
-
Steuerfreie Aktivrente im Gesetzgebungsverfahren
23.10.2025
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
22.10.2025
-
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2026
20.10.2025