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Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.
Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
BMF, Schreiben v. 14.10.2013, IV C 5 - S 2341/12/10002
Schlagworte zum Thema:
Internationales Steuerrecht, Kaufkraftausgleich