Änderung des Abschnitts 4.7.1 UStAE

Mit dem JStG 2020 wurden die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstaben e und f UStG neu aufgenommen. Der UStAE wurde nun geändert.

Neue Steuerbefreiungsvorschriften

Mit dem JStG 2020 wurden neue Steuerbefreiungsvorschriften mit aufgenommen. Diese stehen im Zusammenhang mit den Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union. Die Finanzverwaltung hat nun mit einem BMF-Schreiben die Änderungen des UStAE bekannt gegeben.

UStAE geändert

Die Angabe für Abschn. 4.7.1 lautet nun "Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der GSVP“.

Die Regelung des BMF-Schreibens ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2022 bewirkt werden.

BMF, Schreiben v. 11.11.2022, III C 3 - S 7158 - e/22/10001 :001

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