Umsatzsteuerbefreiung für Laborleistungen
Steuerbefreiung von medizischen Analysen
Medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nicht nur nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG, sondern auch nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 1 UStG steuerfrei sein.
Rechtsprechung wurde geändert
Zwar entschied der BFH dies in der Vergangenheit zunächst anders: Mit BFH Urteil vom 24.08.2017 - V R 25/16, wurde noch die Auffassung vertreten, dass die medizinischen Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG steuerfrei sein können, nicht aber auch nach
Buchstabe a. Doch mit Urteil vom 18.12.2019 - XI R 23/19 (XI R 23/15) stellte der BFH fest, dass diese Auffassung infolge des EuGH-Urteils v. 18.9.2019, C-700/17 (Peters), überholt ist. Der UStAE wurde von der Finanzverwaltung angepasst.
Anpassung des UStAE und Nichtbeanstandungsregelung
Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen: So sind die Grundsätze des BFH-Urteils v. 18.12.2019, XI R 23/19 (XI R 23/15) auf Umsätze in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die bis zum 31.12.2023 erbracht werden, wird es jedoch nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von den Ausführungen in dem BMF-Schreiben umsatzsteuerpflichtig behandelt bzw. behandelt hat, sofern die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe bb oder cc UStG nicht vorgelegen haben bzw. nicht vorliegen.
Nicht anzuwenden sind die Grundsätze der Entscheidung des BFH v. 28.8.2017, V R 25/16, soweit die darin vertretene Rechtsauffassung durch das BFH-Urteil vom 18.12.2019, XI R 23/19 (XI R 23/15) geändert wurde.
BMF, Schreiben v. 10.10.2023, III C 3 - S 7170/20/10002 :001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026