Umsatzsteuerbefreiung bei ärztlichen Heilbehandlungen
Steuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen
Vor dem FG wurde folgender Fall verhandelt: Die Klägerin erbrachte Leistungen im Bereich der ästhetisch-plastischen Chirurgie durch ihren Geschäftsführer und Alleingesellschafter. Fraglich war nun, ob ein Teil dieser Leistungen, welcher unstreitig medizinisch indiziert war, steuerbefreit ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG.
Die Klage hatte Erfolg: Das Gericht ließ eine isolierte Betrachtung nach Maßgabe des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG der ärztlichen Leistungen im Rahmen von (nicht begünstigten) Krankenhausleistungen zu. Beim BFH ist die Revision unter dem Aktenzeichen V R 10/22.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 17.5.2022, 4 K 119/18, veröffentlicht mit dem FG-Newsletter III/2022
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