Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk
NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuer
Die NATO-Hauptquartiere können aufgrund der Berechtigung nach Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (BGBl 1969 II S. 2009) Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier, unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer zu befreien.
Voraussetzungen für Steuerbefreiungen
Das BMF weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen weitestgehend den Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 NATO-ZAbk entsprechen. Für Leistungen an berechtigte Personen können die Truppen bei Beschaffungen für Leistungen an diese bis zu einem bestimmten Wert ein vereinfachtes Verfahren anwenden.
Vereinfachtes Verfahren
Das BMF stellt klar, dass die NATO-Hauptquartiere nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren zur Erleichterung der umsatzsteuerfreien Beschaffung von Leistungen an berechtigte Personen bis zu einem Wert von 2.500 EUR anwenden können. In dem Schreiben wird die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere erläutert und zudem das BMF-Schreiben v. 22.12.2004 geändert.
Anwendung des BMF-Schreibens
Die Regelungen des BMF-Schreibens sind für Umsätze, die nach dem 1.6.2023 ausgeführt werden, anzuwenden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5615
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.696
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
987
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
8976
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
884
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
746
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5262
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
496
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
469
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
450
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026