NATO-Truppenstatut: Amerikanisches Beschaffungsverfahren

Das BMF äußert sich zu Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und dem amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung der GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte.

Beschaffung durch Verwendung einer Kreditkarte

Bei der umsatzsteuerfreien Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung wird von amerikanischen Truppen vereinfachtes Beschaffungsverfahren an. Dabei wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. In anderen Fällen muss ein schriftlicher Beschaffungsauftrag gestellt werden. Doch hier ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte den erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag. 

Wertgrenze auf 7.500 EUR erhöht

Die Finanzverwaltung nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben v. 22.12.2004, IV A 6 - S 7492 - 13/04, und informiert, dass sich die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA/MastercardKreditkarte ab 01.05.2022 von 2.500 EUR auf 7.500 EUR erhöht.

BMF, Schreiben v. 5.5.2022, III C 3 - S 7492/19/10002 :003

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steuerfreiheit