Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG mit WIrkung ab 1.1.2024 auf alle alternativen Investmentfonds (AIF) im Sinne des § 1 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erweitert.
Umsatzsteuerbefreiung
Die Steuerbefreiung erstreckt sich nunmehr auf
- die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne des § 1 Abs. 2 KAGB,
- die Verwaltung von AIF im Sinne des § 1 Abs. 3 KAGB und
- die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Verwaltungsleistungen für sämtliche AIF umsatzsteuerbefreit
Durch die Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung werden nunmehr Verwaltungsleistungen für sämtliche AIF im Sinne des § 1 Abs. 3 KAGB von der Umsatzsteuer befreit. Dies umfasst auch die Verwaltung von Wagniskapitalfonds.
Die Prüfung von Vergleichbarkeitskriterien bei AIF mit OGAW für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung entfällt. Im Übrigen besteht der Umfang der nach bisherigem Recht umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen bzw. der begünstigten Investmentvermögen unverändert fort.
Anwendungsregelung und Änderung des UStAE
Die Finanzverwaltung hat den UStAE nun entsprechend angepasst. Die Regelungen des BMF-Schreibens sind erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 bewirkt werden.
BMF, Schreiben v. 17.5.2024, III C 3 - S 7160-h/22/10001 :016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.343
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4526
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.227
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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573
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
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