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Mit § 25f UStG soll Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen vom Karussell- und Kettengeschäften bekämpft werden.
Die Finanzverwaltung hat den UStAE im Hinblick auf den neu eingeführten § 25f UStG angepasst.
Neue Regelung § 25f UStG
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde der § 25f UStG neu eingeführt (vgl. News). Damit wurde eine gesetzliche Regelung zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung getroffen. Die Finanzverwaltung hat den UStAE angepasst und Erläuterungen zu § 25f UStG ergänzt.
BMF, Schreiben v. 15.6.2022, III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001