UStAE zu innergemeinschaftlichen Lieferungen angepasst
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Finanzverwaltung hat bereits mit Schreiben v. 9.10.2020 auf die gesetzlichen Neuregelungen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften reagiert und Stellung bezogen (vgl. Kommentierung).
Änderung des UStAE
Der UStAE wurde dabei angepasst. Doch im Nachgang haben sich weitere Zweifelsfragen ergeben. Die Finanzverwaltung hat deshalb erneut den UStAE geändert. Die Grundsätze des aktuellen Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
360
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
325
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
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17.06.2026
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