UStAE zu innergemeinschaftlichen Lieferungen angepasst
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Finanzverwaltung hat bereits mit Schreiben v. 9.10.2020 auf die gesetzlichen Neuregelungen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften reagiert und Stellung bezogen (vgl. Kommentierung).
Änderung des UStAE
Der UStAE wurde dabei angepasst. Doch im Nachgang haben sich weitere Zweifelsfragen ergeben. Die Finanzverwaltung hat deshalb erneut den UStAE geändert. Die Grundsätze des aktuellen Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden.
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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