UStAE zu innergemeinschaftlichen Lieferungen angepasst
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Finanzverwaltung hat bereits mit Schreiben v. 9.10.2020 auf die gesetzlichen Neuregelungen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften reagiert und Stellung bezogen (vgl. Kommentierung).
Änderung des UStAE
Der UStAE wurde dabei angepasst. Doch im Nachgang haben sich weitere Zweifelsfragen ergeben. Die Finanzverwaltung hat deshalb erneut den UStAE geändert. Die Grundsätze des aktuellen Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
331
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
283
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
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