ELSTER-Zertifikat für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 1.9.2013 zwingend
Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1.9.2013 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen. Betroffen sind
Lohnsteuer-Anmeldungen,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Anmeldungen von Sondervorauszahlungen,
Zusammenfassende Meldungen sowie
Anträge auf Dauerfristverlängerung.
Übergangsregelung für Unternehmer und Arbeitgeber läuft aus!
Zwar sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits seit Jahresbeginn verpflichtet, die oben genannten Daten mit elektronischem Zertifikat authentifiziert zu übermitteln, aber den betreffenden Unternehmern wurde zur Umstellung eine Übergangsfrist gewährt. Diese läuft zum 31.8.2013 aus.
"Viele Unternehmer und Arbeitgeber erfüllen bereits die gesetzliche Verpflichtung, aber es besteht immer noch Handlungsbedarf", stellt Heck fest. Vor einer ersten Informationskampagne Ende Oktober 2012 wurden nur rund 50 % der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. 86 % der Lohnsteuer-Anmeldungen mit Zertifikat gesendet. Ende Mai waren es bereits 87 bzw. 97 %. "Immerhin dient die Authentifizierung der eindeutigen Feststellung der Identität des Übermittlers von Steuerdaten und damit seinem ureigensten Interesse", betont Heck. Voraussetzung sei lediglich ein elektronisches Zertifikat. Dieses erhalten Unternehmer, Arbeitgeber genauso wie alle anderen Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Anleitung ist unter www.fa-baden-wuerttemberg.de in der Rubrik ELSTER zu finden.
An Unternehmer und Arbeitgeber, die die authentifizierte Übermittlung noch nicht nutzen, ergeht dieser Tage ein weiteres Informationsschreiben. Gerade steuerlich beratene Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre laufenden (Vor-)Anmeldungen im Unterschied zu den Jahreserklärungen selbst erledigen, sind sich ihrer Verpflichtungen und möglicher Konsequenzen nicht formgerecht eingereichter Steueranmeldungen nicht immer bewusst.
Arbeitgebern wird im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1.1.2013 die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" empfohlen.
OFD Karlsruhe, Pressemitteilung Nr. 06/2013 v. 21.6.2013
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