Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2014
Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Oktober 2014 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014 (USt 1 A)
- Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014 (USt 1 E)
Durch Art. 8 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa i. V. m. Art. 28 Abs. 4 des StÄnd-AnpG-Kroatien wird mit Wirkung vom 1.10.2014 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) auf Lieferungen von Tablet-Computern und Spielekonsolen ergänzt. Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 1 A ab 1.10.2014 vom leistenden Unternehmer in der Zeile 39 (Kz 68) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 51 (Kz 78/79) gesondert anzugeben.
Durch Art. 8 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb i. V. m. Art. 28 Abs. 4 des StÄnd-AnpG-Kroatien wird mit Wirkung vom 1.10.2014 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 1 A ab 1.10.2014 vom leistenden Unternehmer in der Zeile 40 (Kz 60) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 52 (Kz 84/85) gesondert anzugeben.
Die anderen Änderungen in den Vordruckmustern gegenüber den bisherigen Mustern sind lediglich redaktioneller Art.
Das Vordruckmuster USt 1 A ist im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil – soweit sachlich möglich – mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb ist der Vordruck auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
- Die im Kopfteil des Vordruckmusters USt 1 A eingedruckte Schlüsselzeile für die Bearbeitung im automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren (RPFEST) kann geändert werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.
- Soweit die in dem Vordruckmuster USt 1 A enthaltenen Kennzahlen (z. B. im Verfügungsteil) und die im Ankreuzschema enthaltene Jahreszahl „14“ für die Datenerfassung nicht benötigt werden, können sie mit Rasterungen versehen werden.
In den Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite des Vordruckmusters USt 1 A unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Anderenfalls soll diese Angabe unterbleiben.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014 ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Die diesem Schreiben beigefügten Vordruckmuster ersetzen mit Wirkung vom 1.10.2014 die mit BMF-Schreiben vom 25.9.2013 eingeführten Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014). Das Vordruckmuster USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2014) bleibt unverändert bestehen.
BMF, Schreiben v. 31.7.2014, IV D 3 - S 7344/13/10003
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