DStV: Vorschläge zum Bürokratieabbau

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) beklagt die steigenden bürokratischen Herausforderungen für die Steuerkanzleien und macht Vorschläge für einen Bürokratieabbau.

Gerade kleine und mittlere Kanzleien seien vom gestiegenen bürokratischen Aufwand betroffen meint der Verband und nennt als Beispiel die Informations- und Dokumentationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung. Der DStV sieht die Zeit gekommen, den Erfüllungsaufwand zu senken und macht in seiner Stellungnahme S 06/19 zur Vorbereitung eines Bürokratieabbaugesetzes III eigene Verbesserungsvorschläge. Diese sollten den Berufsstand und die Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie spürbar entlasten.

Vorschläge des DStV

U. a. schlägt der DStV folgende Punkte vor:

  • Verkürzung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen auf 5 Jahre
  • Vereinfachung bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Erhöhung Schwellenwert auf 1.000 EUR und Wegfall Poolabschreibung
  • Keine Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Unternehmensgründer mehr