DStV

Vorschläge zum Bürokratieabbau

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) beklagt die steigenden bürokratischen Herausforderungen für die Steuerkanzleien und macht Vorschläge für einen Bürokratieabbau.

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Gerade kleine und mittlere Kanzleien seien vom gestiegenen bürokratischen Aufwand betroffen meint der Verband und nennt als Beispiel die Informations- und Dokumentationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung. Der DStV sieht die Zeit gekommen, den Erfüllungsaufwand zu senken und macht in seiner Stellungnahme S 06/19 zur Vorbereitung eines Bürokratieabbaugesetzes III eigene Verbesserungsvorschläge. Diese sollten den Berufsstand und die Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie spürbar entlasten.

Vorschläge des DStV

U. a. schlägt der DStV folgende Punkte vor:

  • Verkürzung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen auf 5 Jahre
  • Vereinfachung bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Erhöhung Schwellenwert auf 1.000 EUR und Wegfall Poolabschreibung
  • Keine Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Unternehmensgründer mehr



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