Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuervergütung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 1 Überblick

Das Verfahren der Vorsteuervergütung unterscheidet sich je nachdem, ob die Umsatzsteuer in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat (der die Vorsteuer vergütet, z. B. Kanada, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich) angefallen ist (siehe Schaubild). Der nachfolgende Beitrag zeigt im Wesentlichen die Grundzüge des Vergütungsverfahrens in der EU aus der Sicht eines deu...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.4 Erstattungsverfahren

2.4.1 Verfahren beim BZSt Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ein zum Vor...mehr

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Vorsteuervergütung / 4 Vorsteuervergütungs-Regelungen im Zusammenhang mit E-Commerce und dem OSS ab 1.7.2021

4.1 One-Stop-Shop für Drittlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (sog. TRE-Leistungen) an in der EU ansäss...mehr

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Vorsteuervergütung / 2 Vergütungsverfahren für den Bereich der EU

2.1 Ausgangslage Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer erhalten. Angestellte des Unternehmens besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten an von ihnen gelieferten Maschinen beim Kunden im Ausland. Dafür müssen oft vo...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.4.2 Verfahren im Erstattungsstaat

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüg­lich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis. Er teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Ein­gang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird. Praxis-Tipp Anforderung zusätzlicher Informationen Ist der Erstattungsstaat der Auffassung, das...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.5 Verzinsung des Erstattungsbetrags

Erfolgt die Vergütung erst nach Ablauf der Bearbeitungsfrist (grundsätzlich 4 Monate; bei Nachfragen der Finanzbehörde bis zu 8 Monate) zuzüglich der Erstattungsfrist von 10 Arbeitstagen, ist der Vergütungsbetrag zu verzinsen. Die Zinshöhe richtet sich nach geltenden nationalen Verzinsungsbestimmungen.mehr

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Vorsteuervergütung / 4.3 One-Stop-Shop für Inlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im Inland ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausschließlich TRE-Leistungen an in diesem EU-Mitgliedstaat ansässige Nichtunternehmer erbringen, für die sie dort die USt schulden und USt-Erklärungen abzugeben haben, und von dem Wahlrecht nach § 18h Abs. 1 UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge in dem anderen EU-Mitgliedstaat nu...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.1 One-Stop-Shop für Drittlandsunternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (sog. TRE-Leistungen) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung...mehr

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Vorsteuervergütung / 5 Sonstiges

Hinsichtlich des Zugangs zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG gilt bezüglich der Abtretbarkeit eines entstandenen, aber noch nicht festgesetzten Vorsteuer-Vergütungsanspruchs: ist ein Vorsteuer-Vergütungsanspruch entstanden, kann der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft seine diesbezügliche Forderung gegenüber der (EU-ausländischen) Finanzbehörde an d...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.1 Ausgangslage

Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer erhalten. Angestellte des Unternehmens besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten an von ihnen gelieferten Maschinen beim Kunden im Ausland. Dafür müssen oft vor Ort Ersatzteil...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.4 One-Stop-Shop nach § 18i UStG für Drittlandsunternehmer mit sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringt, kann sich unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst zu werden und an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG teilzunehmen (sog. One-Stop-Shop (OSS)...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.2 One-Stop-Shop für EU-Unternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Inland als Steuerschuldner ausschließlich TRE-Leistungen an im Inland ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens geltend machen. Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.7 Auswirkungen des Brexit

Die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ist unmittelbar vom Brexit betroffen. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der EU ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Zwischen der EU und dem VK wurden Übergangsregelungen vereinbart. Danach galten die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach dem VK noch bis zum 31.3.2...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.5 One-Stop-Shop nach § 18j UStG für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein Unternehmer, der nach dem 30.6.2021 Lieferungen nach: § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG ( fiktive warenbewegte Lieferung eines Online-Marktplatzbetreibers ) innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG im Gemeinschaftsgebiet erbringt oder in der EU ansässig ist und nach dem 30.6.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat so...mehr

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Vorsteuervergütung / 3 Vergütungsverfahren in Drittstaaten

Drittstaaten, mit denen eine Gegenseitigkeit besteht, erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte USt. Das BZSt ist in das Erstattungsverfahren nicht eingebunden. Die Anträge auf Erstattung der USt sind direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde zu stellen. Jede ausländische Behörde stellt dafür einen eigenen Antragsvordruck in...mehr

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Vorsteuervergütung / 2.4.1 Verfahren beim BZSt

Die über das elektronische Portal eingereichten Anträge werden vom BZSt als für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zuständige deutsche zentrale Behörde auf ihre Zulässigkeit vorgeprüft. Dabei muss das BZSt u. a. feststellen, ob die vom Antragsteller angegebene USt-IdNr. bzw. Steuernummer zutreffend und ihm zuzuordnen ist, der Antragsteller ein zum Vorsteuerabzug berechtigter ...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.6 One-Stop-Shop nach § 18k UStG für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ab dem 1.7.2021

Vergleichbares gilt nach Abschn. 18k.1 Abs. 8 UStAE für Unternehmer, die nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG oder § 3c Abs. 2 oder 3 UStG in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die sie dort die Steuer schulden und Umsatzsteuererklärungen abzugeben haben und die sich dafür entsch...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.3 Vergütungsverfahren

Antragstellung Der im übrigen EU-Ausland ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle seines Ansässigkeitsstaats beim BZSt (in Deutschland ausschließlich zuständige Vergütungsstelle für EU-Unternehmer) den Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellen. Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in de...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.5 Frist zur Antragstellung

Nach Art. 15 Abs. 1 RL 2008/9/EG sind Erstattungsanträge von EU-Unternehmern in anderen Mitgliedstaaten bis zum 30.9. des Folgejahrs zu stellen.[1] Die Frist für Antragstellungen von EU-Unternehmern (binnen 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist) ist eine Ausschlussfrist[2], bei deren Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen S...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.3 Einreichung der Erstattungsanträge

Die Erstattungsanträge können nur elektronisch, nicht auf Papier, eingereicht werden. Art. 7 der RL2008/9/EG regelt die Verpflichtung des den Antrag stellenden Unternehmers, einen elektronischen Erstattungsantrag an den Erstattungsstaat zu richten und den Antrag im Ansässigkeitsstaat über das von diesem Staat eingerichtete elektronische Portal einzureichen. Nach Art. 10 der R...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.5 Erstellen des Vergütungsantrags

Anträge auf Vorsteuervergütung von Unternehmern aus dem EU-Ausland können nur im jeweiligen Ansässigkeitsstaat des Unternehmers eingereicht werden. Seit dem 1.1.2010 ist ausschließlich das von dem jeweiligen Sitzstaat des antragstellenden Unternehmers bereitgestellte Portal zu nutzen. In sog. Preferences regeln die Mitgliedstaaten bestimmte nationale Besonderheiten im Antrags...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.2 Vergütungsverfahren gegenüber Drittlandsunternehmern

Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind (Drittstaatenunternehmer), können Vorsteuer-Vergütungen erhalten, wenn in dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird. Erhebt dieser Staat eine Umsatzsteuer, kann dem Drittstaatenunternehmer in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer nur erstattet werden, wen...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.1 Erstattungsgrundlage

Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstattungsverfahrens (Erstattun...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.4 Bearbeitung des Antrags

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis.[1] Der Erstattungsstaat teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Eingang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird.[2] Ist der Mitgliedstaat der Erstattung der Auffassung, dass er nicht über ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2010 können im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Antragsteller aus EU-Staaten ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie vorher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit

Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatzsteuern für bestimmte Ausgaben ganz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die feste Niederlassung im ... / dd) "Planzer"

Im Jahr 2007 entschied der EuGH, dass ein Büro, das nur Hilfstätigkeiten ausführte, keine feste Niederlassung sein könne.[46] Hier ist allerdings bei der Interpretation Vorsicht geboten: das Vorabentscheidungsersuchen betraf das Vergütungsverfahren. Und beide Richtlinien zur Vorsteuervergütung fordern, dass eine feste Niederlassung, damit sie die Vergütung zugunsten der Vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.4 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in einigen Drittstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6 Vorsteuer-Vergütungsverfahren

WICHTIG: Ab dem 1.1.2010 gilt für das Erstattungsverfahren in den EU-Staaten eine neue verfahrenstechnische Grundlage. Die Antragsteller können ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Vergütung des ... / II. Anspruch auf grundsätzliche Vergütung

Ein Insolvenzverwalter hat gem. § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Er erhält grds. eine Vergütung i.H.d. nach § 2 Abs. 1 InsVV ermittelten Regelsatzes. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung erstreckt (§ 1 InsVV). Nach der Rspr. des BGH können daneben weitere Einnahmen, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 114 Das Jahressteuergesetz 2019 hat § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG eingefügt. Danach ist für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung Voraussetzung, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 138Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, die für die Steuerbefrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Antragsbearbeitung

Rz. 137 Das BZSt muss dem Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich das Datum des Eingangs des Antrags beim BZSt mitteilen.[1] Es hat den Vergütungsantrag grundsätzlich innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen abschließend zu bearbeiten und den Vergütungsbetrag auszuzahlen.[2] Rz. 138 Bei begründeten Zweifeln an dem Recht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.1 Neufassung § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 20 § 18 Abs. 9 S. 1 UStG war unverändert geblieben. S. 2 der Vorschrift regelte im Einzelnen den Umfang der Ermächtigung. Danach kann die Mindesthöhe der Vergütung, die Frist für die Antragstellung, das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers, die Art und Umfang des Nachweises des Vorsteuerabzugs, die Erteilung und Bekanntgabe des Bescheids über die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5.2 Änderungen in § 61 UStDV

Rz. 57b Durch Art. 9 Nr. 6 Buchst. a der Mantelverordnung 2017 wurde mWv 20.7.2017[1] in § 61 Abs. 1 UStDV folgender Satz 2 angefügt: Der Vergütungsantrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn der Unternehmer 1. alle Angaben gemacht hat, die in den Art. 8 und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der MwSt gemäß der Richtlinie 2006/1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.4 Änderungen in § 61a UStDV – Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern

Rz. 52 In § 61a UStDV wurde Abs. 1 wie folgt neu gefasst: "(1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern zur Vermeidun...mehr