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Das BMF hat zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, veröffentlicht.
Verzeichnisse der Drittstaaten
Bereits mit BMF-Schreiben v. 17.10.2014 und BMF-Schreiben v. 15.3.2021 wurden zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Verzeichnisse der Drittstaaten bzgl. der Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG (neu: § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG) herausgegeben und der UStAE geändert.
BMF, Schreiben v. 9.11.2022, III C 3 - S 7359/19/10005 :001
Schlagworte zum Thema:
Vorsteuervergütung