Antragsfristen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das BZSt informiert zu den Antragsfristen für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und für Unternehmer aus Drittstaaten im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.

Erleichterungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren 

Für 2019 hätten Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Unternehmer aus Drittstaaten die Vorsteuer-Vergütung bis 30.9.2020 beantragen müssen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Erleichterungen gewährt: So gilt eine erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31.12.2020. Auf der Homepage des BZSt sind umfangreiche Informationen hinterlegt:

BZSt, Meldungen v. 15.10.2020


Schlagworte zum Thema:  Vorsteuervergütung, Frist, Umsatzsteuer