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Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren werden aktuell Erleichterungen bei verpasster Antragsfrist gewährt.
Das BZSt informiert zu den Antragsfristen für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und für Unternehmer aus Drittstaaten im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Erleichterungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Für 2019 hätten Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Unternehmer aus Drittstaaten die Vorsteuer-Vergütung bis 30.9.2020 beantragen müssen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Erleichterungen gewährt: So gilt eine erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31.12.2020. Auf der Homepage des BZSt sind umfangreiche Informationen hinterlegt:
BZSt, Meldungen v. 15.10.2020