Antragsfristen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Erleichterungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Für 2019 hätten Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Unternehmer aus Drittstaaten die Vorsteuer-Vergütung bis 30.9.2020 beantragen müssen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Erleichterungen gewährt: So gilt eine erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31.12.2020. Auf der Homepage des BZSt sind umfangreiche Informationen hinterlegt:
BZSt, Meldungen v. 15.10.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026