Antragsfristen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Erleichterungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Für 2019 hätten Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Unternehmer aus Drittstaaten die Vorsteuer-Vergütung bis 30.9.2020 beantragen müssen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Erleichterungen gewährt: So gilt eine erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31.12.2020. Auf der Homepage des BZSt sind umfangreiche Informationen hinterlegt:
BZSt, Meldungen v. 15.10.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1905
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
778
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
701
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
522
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4576
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
353
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
352
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
296
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
283
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
226
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026