Antragsfristen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Erleichterungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Für 2019 hätten Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und Unternehmer aus Drittstaaten die Vorsteuer-Vergütung bis 30.9.2020 beantragen müssen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Erleichterungen gewährt: So gilt eine erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31.12.2020. Auf der Homepage des BZSt sind umfangreiche Informationen hinterlegt:
BZSt, Meldungen v. 15.10.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.0045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.803
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.014
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
959
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
770
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6302
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
474
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
466
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
431
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026