Erlass von Einfuhrumsatzsteuer
Die geschuldete Einfuhrumsatzsteuer ist nach Auffassung des Gerichts jedoch nur steuerfrei, soweit der eingeführte Gegenstand im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet werde. Beim Bundesfinanzhof ist bereits ein Revisionsverfahren anhängig (VII R 4/18).
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14. 11.2017, 11 K 1102/15, veröffentlicht am 28.2.2018
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