Afa, Kaufpreisaufteilung: Steuervorteile bei Immobilien

Immer wieder müssen die Finanzgerichte über steuerliche Zweifelsfragen und Streitfälle zwischen Bürgern und Fiskus entscheiden. Vermieter und Wohnungsunternehmer können Steuern sparen, wenn sie mit den Gerichtsentscheidungen vertraut sind. Wichtige Urteile im Überblick.

Beim Thema AfA gibt es unterschiedliche Ansichten von Finanzverwaltung und Gerichten. Und neue Möglichkeiten. Wer Immobilien vermietet oder gewerblich nutzt, kann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes steuerlich abschreiben. Gesetzgeber und Finanzverwaltung sehen für diese Regelabschreibung abhängig von der Nutzungsart und dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder des rechtswirksamen Abschlusses eines obligatorischen Kaufvertrags typisierte Abschreibungssätze (AfA-Sätze) vor.

Überblick: AfA-Sätze und Express-Abschreibungsmöglichkeiten

Diese betragen entweder zwei Prozent pro Jahr für ältere Gebäude mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren (Fertigstellung vor dem 1.1.2023) oder drei Prozent für neuere Gebäude (Fertigstellung nach dem 31.12.2022) mit einer Nutzungsdauer von 33 Jahren. Für Gebäude, die vor dem 1.1.1925 fertiggestellt wurden, beträgt der AfA-Satz 2,5 Prozent (40 Jahre Nutzungsdauer). Die vorgegebenen AfA-Sätze gelten dabei auch für erworbene Bestandsimmobilien, una...

Jetzt weiterlesen
Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
Immobilienwirtschaft 7/2023

IMMOBILIENWIRTSCHAFT ist das führende Fachmagazin für alle, die Immobilien entwickeln, verwalten, vermitteln, pflegen oder bewirtschaften. Praxisnah und meinungsstark liefert es wertvolle Impulse für Profis – vom Neubau über Sanierungen bis zum Verkauf.

Abonnieren Sie das Magazin, um den Beitrag vollständig zu lesen
Schlagworte zum Thema:  Steuern, AfA, Vermieter, Eigentümer