- Wer gilt als Künstler und Publizist?
- Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen?
- Künstlersozialabgabe: Für welche Leistungen?
- Künstlersozialabgabe: Bemessungsgrundlage berechnen
- Künstlersozialkasse: Was muss gemeldet werden?

Die Beitragslast zur Finanzierung der Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten ist auf drei Ebenen verteilt.
Die Beitragslast zur Finanzierung der Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten ist auf drei Ebenen verteilt.
Die Versicherten selbst tragen durch ihren eigenen Beitragsanteil 50 Prozent. Unternehmen, die künstlerische/publizistische Leistungen verwerten tragen 30 Prozent und 20 Prozent trägt der Bund. Dieses Finanzierungsprinzip gilt für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Künstlersozialabgabe: Bemessungsgrundlage
Die Künstlersozialabgabe (KSA) stellt dabei den Beitragsanteil der abgabepflichtigen Unternehmen (Auftraggeber, Arbeitgeber, Verwerter) dar, welcher an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen ist. Die KSA wird in Höhe eines für alle abgabepflichtigen Unternehmen geltenden einheitlichen Prozentsatzes erhoben. Sie berechnet sich aus den Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler/Publizisten.
Künstlersozialabgabe: Abgabesatz
Im Jahr 2018 sank der Abgabensatz für die Künstlersozialversicherung deutlich auf 4,2 Prozent. Auch im Jahr 2021 bleibt der Abgabesatz unverändert. Die KSA wird jedes Jahr auf Basis von Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegt.
Künstlersozialabgabe Freibetrag/Freigrenze
Unternehmen, die nur gelegentliche Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergeben, müssen keine Künstlersozialabgabe bezahlen.
Als "gelegentlich" werden Aufträge dann bezeichnet, wenn eine "Geringfügigkeitsgrenze" von insgesamt 450 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten wird. Dieser "Freibetrag" gilt jedoch nur für Eigenwerber und solche Unternehmen, die unter die sogenannte Generalklausel fallen. Unternehmen, die typischerweise künstlerische/publizistische Leistungen/Werke selbstständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen, sind davon ausgenommen.
Künstlersozialabgabe: Höhe berechnen
Beispiel: Sofern ein abgabepflichtiges Unternehmen im Kalenderjahr 2020 insgesamt 4.500 Euro an meldepflichtigem Entgelt gezahlt hat, ergibt sich die folgende Berechnung:
Abgabesatz 2020: 4,2 Prozent
Meldepflichtige Entgelte 2020: 4.500 Euro
Künstlersozialabgabe 2020: 4.500 Euro x 4,2 Prozent = 189 Euro.
Künstlersozialabgabe: Formular
In dieser Tabelle können die an Künstler/Publizisten gezahlten Entgelte erfasst werden. Daraus wird der vom Unternehmen an die Künstlersozialkasse (KSK) zu meldende Betrag errechnet. Daneben kann die Vorauszahlung der Künstlersozialabgabe (KSA) im Jahr 2021 berechnet werden. Sie wird für Januar und Februar 2021 aus den Entgelten des Jahres 2019, für März bis Dezember 2021 aus den Entgelten 2020 berechnet.
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Aussage in unserem Top-Thema ergibt sich aufgrund den von der KSK veröffentlichten FAQs Unternehmen und Verwerter (Nr. 4, Stand 25.11.2020) https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html.
Da wir als Verlag dem Rechtsberatungsverbot unterliegen kann Ihnen die Künstlersozialkasse (KSK) eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrer konkreten Frage geben.
Viele Grüße aus Freiburg
Haufe Online-Redaktion Personal