Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG 0956 3035   Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG
Gewerbesteuer 4320 7610   Gewerbesteuer

So kontieren Sie richtig!

Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die allerdings für Zeiträume ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden darf.[1] Damit entfällt der wechselseitige Einfluss auf die Bemessungsgrundlagen von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer ist somit für Zeiträume ab 2008 auch nicht mehr bei ihrer eigenen Bemessungsgrundlage "Gewerbeertrag" abzugsfähig. Die voraussichtliche Gewerbesteuerschuld (= voraussichtliche Nachzahlung) bucht der Unternehmer z. B. auf das Konto "Gewerbesteuerrückstellungen" 0956/3035 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Gewerbesteuer

an Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG

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