Meldeverfahren: Entgeltnachweise zur Unfallversicherung und KSK

Auch außerhalb des maschinellen Meldeverfahrens zur Sozialversicherung sind zu Jahresbeginn wichtige Meldungen fällig: Der Lohnnachweis zur Unfallversicherung und die Künstlersozialabgabe müssen gemeldet werden.

Arbeitgeber müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger einmal im Jahr die Daten zur Unfallversicherung (UV) übermitteln. Dies geschieht derzeit noch durch 2 parallel laufende Verfahren: Arbeitnehmerbezogen durch die DEÜV-Jahresmeldung und arbeitgeberbezogen durch den Lohnachweis zur Unfallversicherung. Für beide Meldungen sind bestimmte Fristen zu beachten.

Meldung zur KSK durch abgabepflichtige Unternehmen

Für jede Inanspruchnahme künstlerischer/publizistischer Leistungen müssen Arbeitgeber eine Sozialabgabe zahlen. Zur Berechnung der Künstlersozialabgabe müssen zu Jahresbeginn sämtliche an selbstständige  Künstler/Publizisten geleisteten Entgelte an die KSK gemeldet werden. Aus dieser Entgeltsumme werden auch die Vorauszahlungen für abgabepflichtige Unternehmen berechnet.

Unser Top-Thema: Entgeltnachweise 2012 zur UV und KSK

- Doppelte Meldung: Warum 2x zur UV melden?

- Inhalte beim Lohnnachweis UV

- Inhalte der Entgeltmeldung mit dem DBUV

- Meldepflicht zur Künstlersozialkasse

- Künstlersozialabgabe: Was ist zu beachten?

Lesen Sie, wie und warum die Meldungen zu erstellen sind, welche Besonderheiten zu beachten sind und vor allem innerhalb welcher Fristen die Entgeltnachweise abzugeben sind.