
Auch außerhalb des maschinellen Meldeverfahrens zur Sozialversicherung sind zu Jahresbeginn wichtige Meldungen fällig: Der Lohnnachweis zur Unfallversicherung und die Künstlersozialabgabe müssen gemeldet werden.
Arbeitgeber müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger einmal im Jahr die Daten zur Unfallversicherung (UV) übermitteln. Dies geschieht derzeit noch durch 2 parallel laufende Verfahren: Arbeitnehmerbezogen durch die DEÜV-Jahresmeldung und arbeitgeberbezogen durch den Lohnachweis zur Unfallversicherung. Für beide Meldungen sind bestimmte Fristen zu beachten.
Meldung zur KSK durch abgabepflichtige Unternehmen
Für jede Inanspruchnahme künstlerischer/publizistischer Leistungen müssen Arbeitgeber eine Sozialabgabe zahlen. Zur Berechnung der Künstlersozialabgabe müssen zu Jahresbeginn sämtliche an selbstständige Künstler/Publizisten geleisteten Entgelte an die KSK gemeldet werden. Aus dieser Entgeltsumme werden auch die Vorauszahlungen für abgabepflichtige Unternehmen berechnet.
Unser Top-Thema: Entgeltnachweise 2012 zur UV und KSK
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Lesen Sie, wie und warum die Meldungen zu erstellen sind, welche Besonderheiten zu beachten sind und vor allem innerhalb welcher Fristen die Entgeltnachweise abzugeben sind.