Beitragsschuldenerlass von Nichtversicherten fast ungenutzt

Ist der jüngste Versuch, allen bundesdeutschen Nichtversicherten zu einer Krankenversicherung zu verhelfen, auch wieder ein Schuss in den Ofen? Von geschätzten 137.000 Personen haben sich bis Jahresende offenbar nur rd. 8.000 Menschen bei einem Versicherungsträger gemeldet.

Nur wenige Menschen haben das "Gesetz zum Erlass von Beitragsschulden" genutzt und sich wieder bei einer Krankenversicherung angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Danach sind bis Ende November 2013 lediglich rund 5.000 Nichtversicherte zu den gesetzlichen Kassen zurückgekehrt. Die privaten Krankenversicherer meldeten etwa 2.700 Rückkehrer.

BMG rechnete mit  mehr Rückkehrern in die Krankenversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechnete bis Jahresende 2013 mit insgesamt rd. 10.000 Rückkehrern zur gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV). Im Juli 2011 verfügten nach Angaben aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts 137.000 Personen über keine Absicherung im Krankheitsfall.

Beitragserlass für Nichtversicherte mit Befristung

Die Regelung zur Rückkehr bei vollständigem Erlass der aufgelaufenen Beitragsschulden war im August 2013 in Kraft getreten. Das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" (Beitragsschuldengesetz) regelt Ermäßigung oder Erlass der Beitragsschulden. Im Bereich der PKV wurden die Schulden teilweise erlassen. Diese Regelung war befristet bis Ende 2013. Die Schulden entstehen, weil es seit Mitte 2007 in Deutschland eine Versicherungspflicht für Personen ohne Krankenversicherungsschutz gibt (s. Rückkehrer in die GKV bzw. Rückkehrer in die PKV, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Laufende Beiträge für Nichtersicherte zu hoch?

Wenn das "Geschenk" des Schuldenerlasses so wenig Anklang findet, liegt die Frage nach der Ursache nahe. Inwiefern die Senkung des Säumniszuschlags überhaupt geeignet ist, eine wirksame Senkung der Anzahl der Nicht-Zahler in der GKV zu erreichen, erschien von vornherein zweifelhaft. Darauf hatte bereits das Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsforschung in Köln schon vor Inkrafttreten des Gesetzes gewarnt. Zudem geht die These vieler SV-Experten davon aus, dass offensichtlich nicht nur die aufgelaufenen Beitragsschulden, sondern schon die laufenden Beiträge zur Krankenversicherung für viele Menschen ein Problem sind.

Beitrittsmöglichkeit mit Schuldenerlass für Nichtversicherte sinnlos?

Aus der Bundesregierung heißt es, nun müsse geprüft werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich seien, um die Zahl der Nichtversicherten zu senken. Darüber hinaus herrscht allerdings Schweigen. Die Bereitschaft zur Lösung des Themas scheint nicht allzu groß zu sein. Lediglich Jens Spahn, CDU, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, erteilte einer möglichen (rückwirkenden) Fristverlängerung über den 31.12.2013 hinaus bereits eine Absage. Fest steht, dass jedenfalls eine erneute Beitrittsmöglichkeit mit Schuldenerlass wenig Sinn hätte, wenn nicht die Frage der Finanzierung der laufenden Beiträge geklärt wird. Letztlich wird es darum gehen, entweder eine Finanzierung aus anderen Sozialmitteln sicherzustellen- oder die Krankenkassen zur Versicherung ohne adäquate Beitragsmittel zu Verpflichten. In diesem Zusammenhang wird unter Experten auch diskutiert, den Kassen mehr Anreize zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu setzen.