Hochwasserkatastrophe: Bayern verlängert Maßnahmen

Nach der schweren Unwetterkatastrophe im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die bayerische Finanzverwaltung die bestehenden steuerlichen Erleichterungen im Katastrophenerlass.

Maßnahmen im Katastrophenerlass

Laut der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wird die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen bis 30.6.2022 verlängert.

Auch können bis 31.3.2022 weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden. Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis 31.3.2022 geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

FinMin Bayern, Pressemitteilung v. 5.1.2022

FinMin Bayern, Katastrophenerlass v. 30.12.2021