Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der > Lohnsteuer nicht nach, so kann das FA die Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 I... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch > Verwaltungsakt , der als Abrechnungsbescheid bezeichnet wird (vgl § 218 Abs 2 AO). Grundlage für die Verwirklichung von Steueransprüchen ist nicht die entstandene St... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrundung

Rz. Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA rundet bei Steuerfestsetzungen die Beträge in > Euro, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen, -verordnungen oder sonstigen Rechtsnormen ausdrücklich bestimmt... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgabenordnung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.5 Fälligkeit, Vollstreckung, Zahlungsverjährung

Rz. 132 Der VZ wird mit Bekanntgabe der Festsetzung sofort fällig, sofern nicht im Leistungsgebot ein anderer Termin genannt ist.[1] Ist die VZ-Festsetzung mit einer Steuerfestsetzung verbunden, so wird die Zahlungsfrist i. d. R. mit der Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung übereinstimmen. Erfolgt die VZ-Festsetzung gesondert z. B. für eine Steueranmeldung, so hat die Fin... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.2 Keine Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 68 Wird im Einspruchsverfahren gegen den als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid dieser aufgehoben oder geändert, so kann sich dies auf die Festsetzung des VZ auch dann auswirken, wenn diese nicht gesondert angefochten und damit bestandskräftig geworden ist. Die Korrekturmöglichkeit des § 130 Abs. 1 AO ist unabhängig von der Bestandskraft. Hiernach "kann" die Finanzbe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Musikschullehrer / 2.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Rechtsfolgen

Demgegenüber betrifft die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung ausschließlich die Versicherungspflicht und die hieraus folgenden Beitragspflichten. Stellt sich heraus, dass eine vermeintlich selbstständige Musikschullehrkraft tatsächlich eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeübt hat, entsteht kraft Gesetzes Versicherungspflicht in der gesetzliche... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 150. Ergänzungslieferung

Die 150. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Ablösezahlungen, Abmahnvereine, Aufwandsentschädigungen, Aufwandspauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten, Flüchtlingshilfe, Flugrettungsdienst, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Einreichung der Steueranmeldung, Abs. 2

Rz. 53 Zeitpunkt der Abgabe der Steueranmeldung und Fälligkeit der anzumeldenden Steuer fallen regelmäßig zusammen. Stpfl. senden daher häufig die Steueranmeldung zusammen mit dem Scheck zur Zahlung der Steuer ein. Dadurch sind Schwierigkeiten entstanden, wenn die Kassenführung für mehrere FÄ bei einem Zentralfinanzamt konzentriert worden ist. Werden in diesen Fällen Steuera... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Herabsetzung der Steuer, Steuervergütung

Rz. 14 Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden (nicht: entrichteten) Steuer (z. B. geänderte Steueranmeldung) oder zu einer Steuervergütung (z. B. Vorsteuererstattung bei der USt), ist wegen der Gefahr betrügerischer Manipulationen die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich. Erst mit Erteilung dieser Zustimmung erlangt die Steueranmeld... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2.1 Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung (Satz 1 und 3)

Rz. 3 Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In Kleinbetragsfällen kann das jedoch unverhältnismäßig sein, weshalb der Gesetzgeber in gewissen Grenzen verwaltungstechnische Zugeständnisse an die Praktikabilität und die Wirtschaftlichkeit des Besteuerungsverfahrens machen darf.[1] Diesem Zweck dient ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Musikschullehrer / 2.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Rechtsfolgen

Demgegenüber betrifft die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung ausschließlich die Versicherungspflicht und die hieraus folgenden Beitragspflichten. Stellt sich heraus, dass eine vermeintlich selbstständige Musikschullehrkraft tatsächlich eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeübt hat, entsteht kraft Gesetzes die Versicherungspflicht in der gesetzl... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Gebührenfestsetzung bei... / 1. Fälligkeit

Die Gebühr ist vom Antragsteller innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ihrer Festsetzung zu entrichten (§ 89 Abs. 3 S. 3 AO) und wird damit zu diesem Zeitpunkt fällig i.S.d. § 220 Abs. 1 AO. Da die Gebühren steuerliche Nebenleistungen darstellen (s. oben), entstehen bei nicht fristgerechter Zahlung keine Säumniszuschläge, § 240 Abs. 2 AO. mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Anmeldung und Abführung

Rz. 99 Die pauschale Einkommensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 EStG anzumelden. Die Anmeldung ist nach Maßgabe des § 41a EStG grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Zugleich bildet die Angabe der Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung de... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 7 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Urkundenaushändigung

Ein Grundstückserwerber darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.[1] Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographic mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 6.1.1 Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der St... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Gesundheitsfonds / 6 Beitragseinzug

Die Krankenkassen ziehen als Einzugsstelle die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein und leiten die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiter.[1] In dieser Funktion haftet die Krankenkasse bei verschuldeten Beitragsrückständen durch die Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Damit werden der ordnungsgemäße Einzug und die Weiterleitung des Beitrags an den Gesundh... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7.2 Pflegepersonen nach Nr. 1a

Rz. 106 Die aus der Versicherungspflicht einer Pflegeperson nach Nr. 1a resultierende Verpflichtung einer Pflegekasse, die Beiträge zu entrichten, ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XI i. V. m. § 170 Abs. 1 Nr. 6 a SGB VI i. V. m. § 160 Abs. 2 SGB VI. Rz. 107 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach § 23 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. Satz 7 SGB IV (aktuell in der Fassung v.... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.3 Säumniszuschlag als steuerliche Nebenleistung

Rz. 6 Der Säumniszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i. S. d. § 3 Abs. 4 AO, auf die die Vorschriften der AO sinngemäß anzuwenden sind.[1] Wie die anderen steuerlichen Nebenleistungen gehört der Säumniszuschlag zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[2] Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und damit auch der Säumniszuschlag werden nicht verzinst.[3] Bei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.2 Säumniszuschlag und Zinsen bei Gesamtschuldnern

Rz. 65 Da nach § 44 Abs. 2 AO außer der Zahlung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung alle Tatsachen nur für und gegen den Gesamtschuldner wirken, in dessen Person sie eintreten, ist ein Nebeneinander von Säumniszuschlag und Zinsen bei mehreren Gesamtschuldnern denkbar, sofern deren Voraussetzungen (z. B. Festsetzung des fälligen Betrags beim Säumniszuschlag) beim jeweiligen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.1 Mehrere Säumniszuschläge bei Gesamtschuldnern

Rz. 64 Schulden mehrere Personen nebeneinander dieselbe Leistung oder haften sie nebeneinander für dieselbe Schuld, so sind sie Gesamtschuldner. Auch Personen, die zusammen zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner.[1] In diesen Gesamtschuldfällen können Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen (Abs. 4 S. 1). Entscheidend sind die bei jedem der Gesamtsch... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.2 Wesen des Säumniszuschlags

Rz. 2 Der Säumniszuschlag ist ein dem Steuerrecht eigenes Druck- und Zwangsmittel besonderer Art, das den Stpfl. (als ausschließlich Haftenden; vgl. Rz. 46) bzw. Steuerzahlungspflichtigen zu pünktlicher Steuerzahlung anhalten soll.[1] Er soll damit Zahlungsansprüche des Fiskus durchsetzen helfen. Weiterhin soll der Säumniszuschlag die Aufwendungen abgelten, die der Verwaltun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 3 Keine Säumniszuschläge bei steuerlichen Nebenleistungen (§ 240 Abs. 2 AO)

Rz. 57 Nach § 240 Abs. 2 AO entstehen für steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO (z. B. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten) keine Säumniszuschläge. Dies stellt die Vorschrift ausdrücklich klar. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.3 Aufteilung der Säumniszuschläge

Rz. 66 Rückständige Säumniszuschläge sind bei Zusammenveranlagungen auch dann nach §§ 268ff. AO aufzuteilen, wenn die ihnen zugrunde liegende Steuer nicht mehr rückständig ist.[1] Die Gesamtschuld erstreckt sich regelmäßig auch auf die steuerlichen Nebenleistungen. Bei isolierter Aufteilung der Säumniszuschläge, weil eine rückständige Steuer nicht mehr vorhanden ist, kommt e... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2 Verwirkung des Säumniszuschlags (Abs. 1)

2.1 Nichtentrichtung der Steuer (Abs. 1 S. 1) Rz. 11 Abs. 1 S. 1 lässt Säumniszuschläge verwirken, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet wird. Die Nichtentrichtung einer Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstags ist Voraussetzung des Säumniszuschlags (Abs. 1 S. 1). Dabei ist Steuer grundsätzlich jede unter den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO fallende Geldleistung, auf ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld (Abs. 4)

5.1 Schuldner Rz. 63 Schuldner des Säumniszuschlags ist gem. § 240 Abs. 4 S. 1 AO , wer nicht zum Ablauf des Fälligkeitstags die zu entrichtende Steuer, Steuervergütung oder Haftungsschuld entrichtet. Zu beachten ist, dass die Schuld festgesetzt (bzw. angemeldet) worden sein muss (vgl. Rz. 46ff.). Das gilt auch, wenn ein Steuerabzugsverpflichteter Dritter[1] für Rechnung des S... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 4 Berechnung der Säumniszuschläge; Schonfrist (Abs. 3)

4.1 Wesen und Berechnung Rz. 58 Der Säumniszuschlag -er entsteht kraft Gesetzes- beträgt für jeden angefangenen Monat (nicht Kalendermonat) 1 % der Säumnis der abgerundeten rückständigen Steuerbetrags. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, ist nach § 108 Abs. 3 AO ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Säumniszuschläge

1 Grundlagen 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung des § 240 AO geht letztlich auf § 104 RAO und das StSäumnisG[1] sowie das StändG[2] zurück. Die Regelung des § 240 AO ist gem. Art. 97 § 16 Abs. 1 EGAO auf alle nach dem 31.12.1976 verwirkten Steuerbestände anzuwenden. Bis zum 31.12.1980 galt § 16 Abs. 2 EGAO. Die späteren Änderungen des § 240 AO [3] sind durch die Anwendung... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1 Nichtentrichtung der Steuer (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 Abs. 1 S. 1 lässt Säumniszuschläge verwirken, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig entrichtet wird. Die Nichtentrichtung einer Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstags ist Voraussetzung des Säumniszuschlags (Abs. 1 S. 1). Dabei ist Steuer grundsätzlich jede unter den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO fallende Geldleistung, auf die die AO anzuwenden ist. Dazu gehören wegen... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 4.1 Wesen und Berechnung

Rz. 58 Der Säumniszuschlag -er entsteht kraft Gesetzes- beträgt für jeden angefangenen Monat (nicht Kalendermonat) 1 % der Säumnis der abgerundeten rückständigen Steuerbetrags. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, ist nach § 108 Abs. 3 AO der nächstfolgende Werkt... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 68 Besteht Streit über die Entstehung und Höhe der Säumniszuschläge, bedarf es eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Abs. 2 AO.[1] In diesem Bescheid ist über die Entstehung der Säumniszuschläge dem Grunde und der Höhe nach sowie über das Erlöschen des Anspruchs über Säumniszuschläge zu entscheiden. Rz. 69 Davon zu trennen ist das Verfahren über den Erlass von Säumniszusc... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.6 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 38 Wird ein Antrag auf Herabsetzung von bisher höher festgesetzten Vorauszahlungen gestellt und über diesen nicht bis zur Fälligkeit der Vorauszahlungen entschieden, so werden bei Nichtzahlung Säumniszuschläge verwirkt. § 240 Abs. 1 S. 4 AO lässt die verwirkten Säumniszuschläge durch die Herabsetzung unberührt.[1] Die FinVerw verzichtet jedoch auf die Erhebung von Säumnis... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 7 Insolvenz

Rz. 70 In der Insolvenz des Schuldners sind die vor der Verfahrensöffnung begründeten Säumniszuschläge als Insolvenzforderungen anzumelden. Die nach der Verfahrenseröffnung anfallenden Säumniszuschläge sind nachrangige Forderungen i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO.[1] Säumniszuschläge auf Masseverbindlichkeiten sind ebenfalls Masseverbindlichkeiten.[2] Säumniszuschläge auf Mass... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 73 Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 74 Überschuldung und Überschuldung rechtfertigen einen Teilerlass der Säumniszuschläge in Höhe von 50 %. Der Stpfl. soll nicht bessergestellt werden als derjenige, dem durch AdV eine verzinsliche Stundung nach § 234 AO gewährt wurde.[1] Die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel r... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.2 Rückwirkende Aufhebung des FG-Beschlusses durch BFH

Rz. 33 Hebt der BFH eine vom FG gewährte AdV rückwirkend auf, sind an sich wieder Säumniszuschläge verwirkt. Aufgrund der von dem AdV-Beschluss des FG ausgehenden Tatbestandswirkung ist für diesen Zeitraum kein Druckmittel vorhanden. Deshalb ist die Geltendmachung von Säumniszuschlägen für diese Zeit in voller Höhe ausgeschlossen.[1] Wegen der Tatbestandswirkung besteht kein... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.4 Vollstreckungsaufschub

Rz. 36 Durch den Vollstreckungsaufschub[1] wird die Fälligkeit nicht berührt. Er hat keine stundungsgleichen oder stundungsähnlichen Wirkungen, auch wenn er — wie üblich — dem Vollstreckungsschuldner mitgeteilt wird. Säumniszuschläge werden also verwirkt.[2] Der Vollstreckungsaufschub, d. h. die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach § 258... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.1 Aufhebung der Vollziehung

Rz. 31 Die Entstehung von Säumniszuschlägen kann rückwirkend durch Aufhebung der Vollziehung [1] aufgehoben werden.[2] § 240 Abs. 1 Satz 4 AO steht dieser Auffassung nicht entgegen, weil diese Vorschrift nur das Festsetzungsverfahren betrifft.[3] Auch § 361 Abs. 2 Satz 4 AO und § 69 Abs. 7 S. 7 und 8 FGO stehen dem nicht entgegen. Demgemäß sind die Säumniszuschläge in voller Hö... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.5 Rechtsfolge

Rz. 42 Wird der Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat Säumniszuschläge. Auf ein Verschulden kommt es für § 240 AO nicht an (s. dazu Rz. 4). Auch eine Mahnung oder Festsetzung der Säumniszuschläge ist nicht erforderlich. Die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[1] bei Versäumung der gesetzlichen Zahlungsf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 6.1 Erhebung

Rz. 67 Bei Säumniszuschlägen genügt die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands kraft Gesetzes.[1] Einer Festsetzung der Säumniszuschläge durch das FA bedarf es nicht.[2] Sollen die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden, bedarf es keines Leistungsgebots.[3] Sollen die Säumniszuschläge ohne die Steuer beigetrieben werden, bedarf es zuvor eines Leistu... mehr