Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 6.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Beschwerden positiv nutzen. Klingt kontraintuitiv, aber: Jammerer liefern Feedback – und jede Beschwerde birgt auch einen Hinweis auf mögliche Verbesserungen. Schulen Sie Ihr Team, Beschwerden nicht genervt abzutun, sondern systematisch zu erfassen und auszuwerten. Vielleicht steckt hinter manchem Gejammer ein konkreter Kritikpunkt ("Ich bekomme immer so spät Infos")...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge

Zusammenfassung Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge für freiwillige Mitglieder

Freiwillig Versicherte müssen für Beiträge, mit denen sie säumig sind, einen Säumniszuschlag zahlen. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrags. Die Regelung des Säumniszuschlags für freiwillige Mitglieder gilt auch für den Personenkreis der zuvor Nichtversicherten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1.2 Säumniszuschläge bei Teilzahlungen

Zahlt der Arbeitgeber einen Teilbeitrag, berechnet sich der Säumniszuschlag von dem nicht zum Fälligkeitstermin gezahlten Teil. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Rest wird zum drittletzten B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1.1 Kein Verzicht auf Säumniszuschläge

Die Krankenkassen können auf die Säumniszuschläge grundsätzlich nicht nach eigenem Ermessen ohne Weiteres verzichten.[1] Denn die so errechneten Säumniszuschläge stehen allen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beteiligten Versicherungsträgern zu. Sie werden entsprechend dem Anteil des einzelnen Versicherungsträgers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufgeteilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Verzicht und Erlass/Teilerlass

Bei einem rückständigen Beitrag unter 100 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn er gesondert schriftlich anzufordern wäre. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zwingend gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, sobald die Beiträge am Fälligkeitstag nicht gezahlt worden sind. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich dennoch darauf ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 7 Abzug als Betriebsausgaben

Der Säumniszuschlag wird wie die steuerliche Hauptleistung eingestuft. Folglich kann ein Arbeitgeber die wegen verspätet abgeführter Lohnsteuer gezahlten Säumniszuschläge als Betriebsausgaben abziehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Säumniszuschläge

Säumniszuschläge [1] sind im Insolvenzverfahren nicht mit Zinsen gleichzusetzen, die als nachrangig eingestuft werden. Säumniszuschläge teilen das Schicksal der Hauptforderung und sind deshalb also Masseforderungen oder Insolvenzforderungen. Auch nach der Insolvenzeröffnung sind Säumniszuschläge zu erheben. Diese Säumniszuschläge sind allerdings keine Insolvenzforderungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 4 Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Setzt das Finanzamt die Lohnsteuer wegen Nichtabgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest (sog. Schätzungsbescheid), so werden Säumniszuschläge für verspätet geleistete Zahlungen erst von dem Tag an erhoben, der auf den letzten Tag der vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfrist folgt. Dieser Tag bleibt auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3.1 Beitragsbescheide und Betriebsprüfungen

Die Krankenkasse kann auf die Forderung von Säumniszuschlägen verzichten, wenn Beitragsforderungen durch Bescheid der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers (z. B. anlässlich von Betriebsprüfungen [1]) rückwirkend festgestellt werden und der Beitragsschuldner unverschuldet keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte. Eine unverschuldete Kenntnis liegt immer dann v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1 Erhebung

Säumniszuschläge werden kraft Gesetzes nach § 240 AO bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der (Lohn-)Steuern erhoben, z. B. bei verspäteter oder versäumter Entrichtung eines Steuerbetrags. Hierfür ist allein der Zeitablauf und nicht etwa ein Verschulden des Steuerpflichtigen entscheidend.[1] Auf steuerliche Nebenleistungen, wie z. B. Verspätungszuschläge und Zinsen, werden ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 4 Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX

Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.[1] Bei nicht rechtzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / Lohnsteuer

1 Erhebung Säumniszuschläge werden kraft Gesetzes nach § 240 AO bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der (Lohn-)Steuern erhoben, z. B. bei verspäteter oder versäumter Entrichtung eines Steuerbetrags. Hierfür ist allein der Zeitablauf und nicht etwa ein Verschulden des Steuerpflichtigen entscheidend.[1] Auf steuerliche Nebenleistungen, wie z. B. Verspätungszuschläge und Zinsen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / Sozialversicherung

1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Verspätete Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Auslöser für die Fälligkeit der Lohnsteuer ist die Lohnsteuer-Anmeldung. Sie ist stets bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Eine gesonderte Festsetzung und Anforderung der Lohnsteuer durch das Finan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 6 Schonfrist von 3 Tagen

Von der Erhebung von Säumniszuschlägen wird stets abgesehen, wenn der durch eine Banküberweisung gezahlte Betrag der Finanzkasse bis zu 3 Tagen verspätet gutgeschrieben wird.[1] Diese 3-tägige Zahlungsschonfrist gilt nicht für Scheck- oder Barzahlungen; mit solchen Zahlungsmitteln muss die Steuerschuld am Fälligkeitstag entrichtet werden. Für Scheckzahlungen ist die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.4 Gezahlte Beiträge

Der Beitrag muss am Fälligkeitstag dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein. Das Risiko des Zahlungswegs trägt somit der Arbeitgeber. Bei Zahlungsanweisung ist der Bankenweg mit einzuplanen. Das gilt auch bei Zahlung durch Scheck. Der Arbeitgeber muss bei Scheckzahlung sicherstellen, dass die Krankenkasse bei ordnungsgemäßer Bearbeitung und Weiterleitung des Schecks a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnachfolge / 1 Erwerberhaftung für betriebliche Steuerschulden

Geht ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen auf eine andere Person über[1], haftet der Erwerber neben dem Vorgänger für (betriebliche) Steuern, z. B. Umsatzsteuer und Lohnsteuer, die seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Handelt es sich bei allen Beschäftigten automatisch um Arbeitnehmer?

In der heutigen Arbeitswelt treten neben dem klassischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis viele verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit auf. Die Unterschiede zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit verschwimmen immer mehr. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmerbegriff arbeits- und lohnsteuerrechtlich zu anderen Ergebnissen führen kann als in der Sozialversicherung. So w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 4 Weitere Aufrechnungsvorschriften

Auch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) enthält eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift, die derjenigen des SGB I vorgeht. Die Vorschriften des Aufwendungsausgleichsgesetzes beinhalten das sog. Umlageverfahren, in dessen Rahmen bestimmten Arbeitgebern Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft von den beteiligten Krankenkassen erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 5 Ausgleichsabgabe

Beschäftigt der Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe beträgt auf der Grundlage von § 160 SGB IX je Monat und unbesetztem Pflichtplatz ab dem Erhebungsjahr 2025[1] 155 EUR, wenn die Beschäftigungsquote zwischen 3 % und unter 5 % liegt, 275 EUR, wenn sie zwischen 2 % und unter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 6 Reihenfolge der Tilgung

Schuldet der Versicherte dem Träger der Rentenversicherung Auslagen (des Trägers der Rentenversicherung), Gebühren, insbesondere Mahn- und Vollstreckungsgebühren, wie Gebühren zu behandelnde Entgelte für Rücklastschriften, Rentenversicherungsbeiträge, Säumniszuschläge, Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder, so kann er bei der Zahlung bestimmen, welche Forderung zuerst getilgt werden so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Gewerbesteuer

Die für das laufende Gj anfallende voraussichtliche Gewerbesteuerabschlusszahlung ist als Verbindlichkeitsrückstellung (Steuerrückstellung) zu passivieren. Gleiches gilt für auf vorangegangene Gj zu erwartende Nachzahlungen aufgrund geänderter Veranlagung (z. B. infolge einer Betriebsprüfung). Bis zum Abschlussstichtag aufgelaufene bzw. zu erwartende Zinsen (§§ 233a–237 AO),...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.19 Gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer → Zeile 58

Die an das Finanzamt im entsprechenden Jahr tatsächlich abgeführte Umsatzsteuerzahllast gehört in Zeile 58. Die gezahlten steuerlichen Nebenleistungen, wie z. B. ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, sind aber in Zeile 60 einzutragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.2 Umsatzsteuer → Zeilen 17–18

Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 15 und 19 gehören zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung, die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 20 und 21 dagegen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in Zeile 17 einzutragen. Hat das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet, gehört dieser Betrag in Zeile 18. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 54–56), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Zusammenfassung

Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht jedoch eine geset...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7.2 Pflegepersonen nach Nr. 1a

Rz. 68 Die aus der Versicherungspflicht einer Pflegeperson nach Nr. 1a resultierende Verpflichtung einer Pflegekasse, die Beiträge zu entrichten, ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XI i. V. m. § 170 Abs. 1 Nr. 6 a SGB VI i. V. m. § 160 Abs. 2 SGB VI. Rz. 69 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach § 23 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. Satz 7 SGB IV (aktuell in der Fassung v. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.1 Haftung des Vertreters

Nach dem Gesetz haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für deren steuerliche Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind (§ 69 Satz 1 und 2 AO). Vertreter ist primär der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer (nominell bestellter Geschäftsführer). Dies gilt auch, wenn er sich im Geschäftsverkehr nebe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 3 Literatur

Rz. 98 Becker/Spellbrink, Die Streitwertbestimmung in unfallversicherungsrechtlichen Rechtsstreiten, NZS 2012, 283. Behn, Sind Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV bei der Streitwertbestimmung im sozialgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen?, ZfS 2005, 198. Dietrich, Die verdrängte Dispositionsmaxime im Verwaltungsprozess am Beispiel der einseitigen Erledigungserklärung, DVBl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Vergütung nach... / II. Keine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung

Das LG verneint einen Anspruch der Klägerin auf eine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vom 24.10.2024. Diese habe die Beklagte jedenfalls wirksam widerrufen. Auf die Anfechtung der Beklagten und die weiteren von ihr geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe komme es deshalb nicht mehr an. Das Widerrufsrecht ergebe sich aus §§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Vergütung nach... / I. Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der beklagten Mandantin Rechtsanwaltsvergütung aus einer Vergütungsvereinbarung. Die Beklagte hatte die Klägerin in einem finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt, in dem es um die Mithaftung der Beklagten für Säumniszuschläge, die die Finanzverwaltung geltend machte, ging. De Kommunikation zwischen den Parteien erfolgte ausschließlich auf elektroni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Die Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 17 Der Nachlassverwalter haftet dem Erben gegenüber wie andere Nachlasspfleger nach den §§ 1826, 1888 BGB für jedes Verschulden persönlich.[48] Wenn sich jedoch der Nachlassverwalter über die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten hinaus für die Interessen des Erben eingesetzt und diesem dadurch erhebliche Nachlasswerte erhalten hat, die sonst verloren gegangen wären, kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 109 Problematisch ist die Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt im Rückwirkungszeitraum. Als zum KapESt-Abzug Verpflichtete kommen die übertragende Körperschaft und der übernehmende Rechtsträger in Betracht. Die Steuerabzugspflicht trifft in erster Linie den zivilrechtlich zur Leistung Verpflichteten. Das ist bis zur Eintragung der Umwandlung in das Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.7: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir den Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 2025 i.H.v. 50 % der angefallenen Säumniszuschläge von in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / (5) Stundungszinsen, Säumniszuschläge

Rz. 65 Während des Vollstreckungsaufschubs fallen Säumniszuschläge gem. § 240 AO i.H.v. monatlich 1 % des rückständigen Steuerbetrages an, während die Stundungszinsen nur 0,5 % pro Monat ausmachen, §§ 234, 238 AO. Dabei kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles (z.B. zinslose Verrechnungsstundung) unbillig wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[255] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[256] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 68 Im Unterschied zu oben stehendem Fall (siehe Rdn 56) kann Herr Schulz eine Stundung nicht erwarten, da aufgrund des erlittenen Forderungsausfalles der Steueranspruch bei einer Stundung gefährdet erscheint. Die Finanzbehörde vollstreckt schließlich wegen der Umsatzsteuernachzahlung i.H.v. 6.000 EUR. Es fallen Säumniszuschläge i.H.v. 1 % gem. § 240 AO für insgesamt vier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 73 Je nach Sachverhalt kann es sich auch anbieten, den Erlass der gesamten Säumniszuschläge zu beantragen, so insbesondere, wenn auch Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen erfüllt sind (BFH v. 16.7.1997, BStBl II 1998, 7).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzgericht Köln Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt B...mehr