Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.13 Erlass der Säumniszuschläge schriftlich oder Abrechnungsbescheid beantragen

Der Rechtsschutz gegen Säumniszuschläge ist sehr schwierig. Dies deshalb, weil Säumniszuschläge nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern direkt durch eine Zahlungsaufforderung erhoben werden. Die Zahlungsaufforderung ist in aller Regel nicht mit dem Einspruch angreifbar. Will man sich gegen einen Säumniszuschlag zur Wehr setzen, sollte man wie folgt verfahre...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.8 Änderungen oder die Aufhebung von Steuerfestsetzungen haben keinen Einfluss auf verwirkte Säumniszuschläge

Es spielt diesbezüglich keine Rolle, aufgrund welcher Vorschriften oder Rechtshandlungen die gegen den säumigen Steuerschuldner festgesetzte Steuer geändert oder aufgehoben wird. Es ist unerheblich, ob das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Einspruch hin oder infolge einer Klage ändert. Praxis-Beispiel Änderung der Steuerfestsetzung Die Körperschaftsteuernachzahlung der X-Gmb...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.2 Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung von Steuern und Haftungsschulden

Nur wenn fällige Steuern nicht gezahlt werden, entstehen Säumniszuschläge. Demgegenüber braucht man nicht mit Säumniszuschlägen zu rechnen, wenn steuerliche Nebenleistungen nicht erfüllt werden. Werden etwa verspätet Zinsen oder Verspätungszuschläge gezahlt, löst dieses Versäumnis keine Säumniszuschläge aus. Auch gibt es keine Säumniszuschläge auf Säumniszuschläge. Hinweis Ke...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.9 Erlass von Säumniszuschlägen bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Grundsätzlich ist der Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn deren Einziehung mit Rücksicht auf deren Zweck nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft. So entschied der BFH mit Urteil vom 9.9.2015...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.1 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes

Säumniszuschläge sind zusätzliche Abgaben, die bei verspäteter Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer fällig werden. Bei Gebühren sehen die unterschiedlichen Verwaltungsverfahrensgesetze häufig die Möglichkeit vor, im Rahmen von Billigkeitsregelungen von der Einziehung abzusehen. Anders bei Steuern und Beiträgen. Hier entstehen die Säumniszuschläge kraft Geset...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.10 Erlass von Säumniszuschlägen bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung

Nach dem Urteil des BFH vom 24.4.2014 sind Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und diese abgelehnt worden ist.[1] Im entschiedenen Fall setzte das Finanzamt Umsatzsteuer und Säumniszuschläge fest. Einen gegen die Ste...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.3 Säumniszuschläge sind verschuldensunabhängig

Säumniszuschläge setzen kein Verschulden des Steuerpflichtigen voraus. Die Rechtsfolgen, z. B. des § 240 AO, treten automatisch ein, wenn die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet ist. Das Finanzamt hat hier keinen Ermessensspielraum. Allerdings kommt ein Ermessensspielraum dann wieder in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Erlass von Säumniszuschlägen beantragt.mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.15 Erlass der Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen

Das Finanzamt kann Säumniszuschläge ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Ein derartiger sachlicher Grund liegt bspw. vor, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, der Einspruch aber trotzdem Erfolg hat.[1] Außerdem sind Säumniszuschläge, die auf einer materiell rechtswidrigen und deshalb auf Gr...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.5 Keine Entstehung von Säumniszuschlägen zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Finanzamt kann keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen festsetzen. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.11.2017 entschieden.[1] Nach Auffassung des BFH ist Voraussetzung für die Entstehung der Säumniszuschläge allein die Säumnis. Diese entfalle jedoch mit Entrichtung der Hauptforderung. Die Rückgewähr infolge ...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2 Säumniszuschläge: Wenn betriebliche Steuern zu spät gezahlt werden

Zahlt der Steuerpflichtige fällige Steuern zu spät, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest.[1] Das gilt auch, wenn betriebliche Steuern zu spät entrichtet werden. Praxis-Beispiel Es wurde vergessen, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben Unternehmer Hans Groß hat vergessen, seine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten. Das Finan...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.4 Die Säumnis entsteht nicht vor Festsetzung oder Anmeldung

Einen Säumniszuschlag braucht man nicht zu befürchten, wenn entweder keine Steuerschuld festgesetzt wurde oder noch keine Steuer angemeldet wurde. Wenn z. B. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. des Folgemonats abgegeben wurde, entsteht kein Säumniszuschlag. Denn es ist dann weder eine Steuer festgesetzt, noch wurde eine Steuer angemeldet. Erst wenn die Um...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.12 Die Schonfrist gilt nur bei Banküberweisung

Wird die Steuerschuld bar oder per Scheck beglichen, kann man sich nicht auf die Schonfrist berufen. Die Schonfrist hat nur noch bei Banküberweisung Bedeutung. Praxis-Tipp Scheck beigelegt – Zahlung gilt als rechtzeitig Wenn der rechtzeitigen Steueranmeldung ein Scheck beigelegt wird, gilt der Scheck als rechtzeitig eingereicht. In diesem Fall wäre die Steuerschuld also rechtz...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.11 Es existiert eine Schonfrist von 3 Tagen

Es brauchen keine Säumniszuschläge entrichtet zu werden, wenn die betreffende Steuer zwar nach deren Fälligkeit, aber noch innerhalb der Schonfrist von 3 Tagen entrichtet wird, sofern die Zahlung per Banküberweisung erfolgt. Diese Schonfrist von 3 Tagen muss das Finanzamt von Amts wegen berücksichtigen. Eine Zahlung per Scheck nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt erst am 3. Tag n...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.7 Eine Verrechnung mit Erstattungsansprüchen ist möglich

Falls der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt ein Steuererstattungsanspruch hat, kann eine Verrechnung mit Säumniszuschlägen beantragt werden. Praxis-Beispiel Verrechnung von Säumniszuschlägen Laut Einkommensteuerbescheid vom 25.3.01 erhält Unternehmer Hans Groß vom Finanzamt eine Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer i. H. v. 1.500 EUR. Nach Absprache mit Hans Gro...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.6 Niederschlagung und Vollstreckungsaufschub ändern nichts an der Fälligkeit

Ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO berührt nicht die Fälligkeit des Steueranspruchs. Säumniszuschläge fallen weiterhin an. Entsprechendes gilt bei der Niederschlagung nach § 261 AO. Eine andere Frage ist, ob in einem derartigen Fall dem Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge entsprochen wird. Praxis-Beispiel Erlass von Säumniszuschlägen Das Finanzamt hat Unternehmer Hans ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.14 Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung

Die Fälligkeit einer Steuerschuld wird durch deren Stundung oder deren Aussetzung der Vollziehung hinausgeschoben, nicht hingegen nur durch die Einlegung eines Einspruchs. Folge ist, dass bis zum neuen Fälligkeitstermin keine Säumniszuschläge anfallen, dafür werden aber Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen festgesetzt. Beim ursprünglichen Fälligkeitstermin bleibt es nur dann, w...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 5 Stundung (Abs. 4)

Rz. 16 Nach § 224a Abs. 4 S. 1 AO kann der Steueranspruch, solange nicht feststeht, ob ein Vertrag nach § 224a AO zustande kommt, nach § 222 AO gestundet werden. Kommt ein Vertrag zustande, ist nach § 224a Abs. 4 S. 2 AO für die Dauer der Stundung auf die Erhebung von Stundungszinsen zu verzichten. Ob die Verweisung in § 224a Abs. 4 S. 1 AO auf § 222 AO eine Rechtsgrund- oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.2 Erlöschen des Steueranspruchs (Abs. 3)

Rz. 12 Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag bezeichneten Steueransprüche erlöschen im Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums in der im Vertrag bezeichneten Höhe.[1] Die Steuerschuld erlischt also nicht mit Rückwirkung auf ihren Entstehungszeitpunkt; bereits entstandene Zinsen und verwirkte Säumniszuschläge bleiben daher bestehen.[2] Zur Vermeidung dieser Nebenleistungen komm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 § 25 Abs. 1 EStG enthält kein materielles Steuerrecht, sondern Steuerverfahrensrecht und ergänzt die materiell-rechtlichen Regelungen in § 2 Abs. 7 S. 1 EStG über den Bemessungszeitraum und in § 2 Abs. 7 S. 2 EStG über den Ermittlungszeitraum (Rz. 19f.). Aus der Eigenschaft des Abs. 1 als Verfahrensregelung folgt auch, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 2 Abs. 5 ESt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 In Betracht kommende Ansprüche

Nach § 69 AO wird für "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" gehaftet.[1] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind nach der Legaldefinition in § 37 AO: der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Erstattungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, also insbesondere Verspätungs- und Säumniszuschläge, Zinsen, Verzögerungsge...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

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Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Zusammenfassung Gegen Entgelt abhängige Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für GmbH-Geschäftsführer, sofern sie nicht – als direkte oder indirekte Gesellschafter – in der Lage sind, Weisungen der Gesellschafterversammlung an sich zu verhindern. Nur Geschäftsführer, die zugleich Mehrheits- oder Alleingeschäftsführer sind, sind von der Sozialversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 17 die vereinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verzinsung, Säumniszuschläge

Rn. 103 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Verzinsung noch ausstehender Steuerbeträge kommt nur unter den in §§ 233aff AO normierten Voraussetzungen in Betracht; eine darüber hinausgehende allg Verzinsung wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vorgenommen. Rn. 104 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei nicht fristgerechter Steuerentrichtung zu dem nach § 36 Abs 4 S 1 EStG bezeichneten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Luxemburg / 6. Steuerverfahren

Rz. 193 Jeder Erbe und Vermächtnisnehmer hat eine Erbschaftserklärung [95] (déclaration de succession) eines bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts abzugeben, Art. 4 Abs. 1 L.27.12.1817, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt oder nicht, Art. 7 L.27.12.1817.[96] Die Frist für die Abgabe beträgt sechs Monate ab Erbfall, soweit der Erblasser in Luxemburg verst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ee) Rangklasse 3

Rz. 259 Ebenfalls nur auf Anmeldung hin werden in dieser Rangklasse die Ansprüche auf Entrichtung der öffentlichen Lasten berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG). Unter dem Begriff der öffentlichen Lasten versteht man einmalige oder in regelmäßigen Zeiträumen wiederkehrende Abgabeverpflichtungen, die durch Gesetz oder Satzung öffentlich-rechtlicher Körperschaften begründet un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es gibt keine allg Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen gem § 37 Abs 3 S 1 EStG und die Anpassung (z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / 6. Anzuwendende Vorschriften der AO und des EStG

Grundsätzlich finden die Vorschriften der AO auf die KiSt Anwendung (§ 8 Abs. 1 KiStG NRW). Gewisse Vorschriften sind ausgenommen, wie diejenige des Verspätungszuschlags (§ 152 AO), der Verzinsung, der Säumniszuschläge und die Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 8 Abs. 2 KiStG NRW; § 11 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln). Was Letzteres anbelangt, so ist zwar inzwischen in allen Bund...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt.[1] Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 8. Säumniszuschläge

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer und der (neu aufgenommenen) Wirtschafts-Identifikationsnummer (Zeile 1) sowie dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Wirtschafts-Identifikationsnummer Zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren wird jedem wirtscha...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben.[1] Da die Steuerschuld bei Erfüllung der Tatbestände des § 16 Abs. 1 bis 3 GrEStG nicht mit Wirkung für die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.3 Weiterverarbeitung im Interesse der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Ist die Weiterverarbeitung im (mutmaßlichen) Interesse der betroffenen Person, kann diese nach der Nr. 3 erfolgen. Da bei Vorliegen einer Zustimmung i. S. d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO sich die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung bereits nach der Nr. 2 richtet, dürfte es sich hier nur um Fälle handeln, bei denen die Zustimmung zwar nicht ausdrücklich erteilt, aber zu unters...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.1 Weiterverarbeitung in einem Verfahren in Steuersachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Regelung des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sichert im Kern den Fortbestand des komplexen und in sich verbundenen Besteuerungsverfahrens (vgl. z. B. das Feststellungsverfahren) und des steuerfallübergreifenden Verifikationsverfahrens (vgl. z. B. Kontrollmitteilungen, Auskünfte Dritte) in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Bei den genannten Verfahren handelt es sich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.3 Abschlusszahlung (§ 36 Abs. 4 Satz 1 EStG)

Rz. 84 Führt die Abrechnung im Abrechnungsteil des Steuerbescheids (die Abrechnung gehört bereits zum Erhebungsverfahren) dazu, dass der Stpfl. eine Abschlusszahlung zu leisten hat, erlässt das FA ein Leistungsgebot (§ 254 AO). Rz. 85 Ergibt die Abrechnung der ESt einen Überschuss zuungunsten des Stpfl., d. h., hat der Stpfl. eine Abschlusszahlung zu leisten, dann ist diese A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat (!) der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 150 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser geson...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Strafen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Geldstrafen, > Straf- und Bußgeldverfahren; ergänzend > Steuerliche Nebenleistungen wie zB den > Säumniszuschlag.mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 59 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 60 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr