Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Umfang der Haftung

Rz. 89 § 20 ErbStG sieht keine Haftung für Säumniszuschläge oder sonstige steuerliche Nebenleistungen vor.[131] Sie erstreckt sich auf die gesamte Steuer, nicht nur auf den Teil der Steuer, der auf die Versicherungssumme bzw. auf das sich im Gewahrsam befindende Vermögen des Erblassers entfällt.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Steuerfolgen

Rz. 32 In den Fällen von § 29 Abs. 1 Nr. 1–4 ErbStG kann sich eine Änderung oder eine Aufhebung des ursprünglichen Steuerbescheides ergeben. Dies richtet sich danach, in welchem Umfang eine gemischte Schenkung vorlag, sich die rückwirkenden Ereignisse im einzelnen Fall auswirken und inwieweit gezogene Nutzungen i.S.v. § 29 Abs. 2 ErbStG zu berücksichtigen sind. Der Erstattung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer (Abs. 7)

Rz. 20 Wie bei der Umsatz- und Lohnsteuer ist auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Berechnung der Steuer durch den Erwerber vorgesehen, ohne dass es eines Steuerbescheides bedarf. Ist wegen der eher unkompliziert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage bei der Lohn- und der Umsatzsteuer eine Selbstberechnung noch eher zumutbar, dürfte dies für die Erbschaftsteuer in d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 22 Kleinbetragsgrenze

Gesetzestext Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Rz. 1 Für Erwerbe von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen gilt ab 1.1.2002 aus Vereinfachungsgründen für jeden Erwerb und bei jedem Erwerber die Kleinbetragsgrenze von 50 EUR. Als Steuerfall...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 12. Verschiedenes

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Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs 2 AO). Der Abrechnungsbescheid hat die nur für > Beteiligte verbindliche Feststellung zum Inhalt, ob und in wieweit der festgesetzte An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesszinsen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird eine durch > Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld durch eine gerichtliche Entscheidung herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt (> Rz 3), so hat das FA Prozesszinsen zu zahlen (§ 236 Abs 1 AO), es sei denn, dem Beteiligten sind nach § 137 Satz 1 FGO die Kosten der > Rechtsbehelfe auferlegt worden, was dann geschehen kann, wenn ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 15 Fälligkeit der Steuer

Voraussetzungen und Folgen der Fälligkeit Rz. 1 § 15 S. 1 GrEStG bestimmt – wie § 220 Abs. 1 AO dies vorsieht –, dass die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird. Fälligkeit bezeichnet allgemein den Zeitpunkt, von dem an ein Gläubiger die Leistung verlangen kann. Bekanntgegeben wird der Steuerbescheid demjenigen, für den er bestimmt ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.5 Staatliche Zuschüsse, sonstige Einnahmen und Geldbußen

Rz. 15 Die Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit erhalten zur Durchführung bestimmter Aufgaben staatliche Zuschüsse, die in den jeweiligen Gesetzen genau festgelegt sind. Nach der Neufassung des § 221 Abs. 1 Satz 1 SGB V durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung

Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn die Aufhebung der Vollziehung eines Betrages von 4,50 EUR erstrebt wird. Das Gericht ging in d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 70 § 20 Abs. 6 ErbStG regelt die Haftung der Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrer – insbesondere der Banken – bei Zahlung der Versicherungssumme bzw. Verbringung von Nachlassvermögen ins Ausland oder Zurverfügungstellung an ausländische Berechtigte vor Entrichtung der Steuer. Die Vorschrift soll verhindern, dass die Besteuerung durch Verbringen von Vermögen in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 227, § 233, § 233a, § 238, § 240 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Kläger ist zum Insolvenzverwalter über das Vermögen von A bestellt worden. Das FA meldete Abgabenforderungen zu...mehr

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Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 23.05.2022 ‐ V B 4/22 (AdV), zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und vom 31.08.2021...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfall...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 291 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Die unter dem Begriff "Corona-Soforthilfe" ausgezahlten Beträge fallen als Zuschüsse regelmäßig unter keine bestehende Steuerbefreiung. Sie sind in Zeile 15 zu erfassen und wirken sich g...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Säumniszuschläge ab 2019 ernstlich zweifelhaft

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nach dem 31.12.2018 verwirkte Säumniszuschläge verfassungsgemäß sind. FG Münster v. 25.4.2022 – 12 V 570/22 AO, Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: VIII B 64/22 Beraterhinweis Aktuell entschied der BFH v. 23.5.2022 – V B 4/22 AdV (DB 2022, 1812) ebenfalls, dass bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 109 Problematisch ist die Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt im Rückwirkungszeitraum. Als zum KapESt-Abzug Verpflichtete kommen die übertragende Körperschaft und der übernehmende Rechtsträger in Betracht. Die Steuerabzugspflicht trifft in erster Linie den zivilrechtlich zur Leistung Verpflichteten. Das ist bis zur Eintragung der Umwandlung in das Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.3 Anwendungszeitpunkt

Änderungen der Steuergesetze sind zu berücksichtigen, wenn der Bundesrat der Gesetzesänderung vor oder am Bilanzstichtag zugestimmt hat (so DRS 18.48). Demzufolge ist in Abschlüssen, deren Aufstellung am oder nach dem 8.7.2022 erfolgt, bei der Bemessung von Rückstellungen für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen der Zinssatz von 1,8 % p. a. zu verwenden. Dieser Zinssatz wurde ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen und die Anpassung (s Rn 45). Die Voraus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 2.2 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände. Dabei sind feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass, Säumniszus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.3 Verspätete Zahlung

Rz. 20 Werden die Vorauszahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags[1]; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, sog. Schonfrist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.1 Überblick

Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in den zeitlichen Gr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer, zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies auch für Steuer-, St...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Kleinbetragsregelungen im Erhebungsverfahren

Rz. 10 Die Kleinbetragsverordnung gilt nur für das Steuerfestsetzungsverfahren. Für das Erhebungsverfahren hat die Steuerverwaltung im Verwaltungswege folgende Kleinbetragsregelung getroffen[1]: Beträge von weniger als 3 EUR braucht der Stpfl. erst dann zu zahlen, wenn unter derselben Steuernummer Beträge von insgesamt mindestens 3 EUR fällig werden. Die unter derselben Steue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer Kontoleihe

Leitsatz 1. Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Erteilt der Kontoinhaber einem Dritten, z.B. seinem Ehepartner, Kontovollmacht und lässt er es ohne Kontrollmaßnahmen zu, dass der Dritte das Konto für die Abwicklung eigener Geldgeschäfte nutzt, finden b...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / I. Die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO

Der vorläufige Rechtsschutz wird durch zwei voneinander unabhängige Rechtsinstitute gewährt: die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO und die einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO (hierzu umfassend Jörißen, AO-StB 2021, 296 und 2021, 333). (Grafik: Jörißen in Schmider/Wagner/Loritz, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen (HdB), Fach 1714 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / 5. Rechtsnatur der Anordnung einer Sicherheitsleistung

Unselbständige Nebenbestimmung: Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist eine unselbständige Nebenbestimmung in Form einer aufschiebenden Bedingung. Sie erfolgt einheitlich mit der positiven Entscheidung über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung. Keine selbständige Anfechtbarkeit: Sie kann daher nicht selbständig, sondern nur zusammen mit der Entscheidung über die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch die Ansc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung (Zahlung oder Teilzahlung) erbracht wird, d. h., beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG, Anhang 10). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüssen, Abschlagszahlungen, Zahlungen gestundeter Beträge) erbracht wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.1 Haftung des Vertreters

Nach dem Gesetz haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für deren steuerliche Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind (§ 69 Satz 1 und 2 AO). Vertreter ist primär der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer (nominell bestellter Geschäftsführer). Dies gilt auch, wenn er sich im Geschäftsverkehr nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4 Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung

Rz. 13 Die Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO – abschließend[1] – aufgezählt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Verzögerungsgelder nach § 146 Abs. 2b AO, Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen nach den §§ 233 bis 237 AO sowie Zinsen nach den Steuergesetzen, auf die die §§ 238 und 239 AO anzuwenden sind, Säumnisz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Steuerschuldverhältnis

Rz. 7 Steuerschuldverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger eines der in § 37 Abs. 1 AO aufgezählten Ansprüche. Schuldner eines Anspruchs ist der zur Leistung Verpflichtete, Gläubiger der zum Fordern der Leistung Berechtigte. Einzelne wichtige Regeln für das Steuerschuldverhältnis sind in §§ 37–50 AO zusammengestellt. Daneben enthält die AO ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge

Zusammenfassung Begriff Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen, die bei nicht rechtzeitiger ...mehr

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Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen (§ 240 Abs. 4 Satz 1 AO). Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann. Ist eine Gesamtschuld gegenüber einem Schuldner überhaupt nicht festgesetzt, kan...mehr