Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.2 Erlöschen des Steueranspruchs (Abs. 3)

Rz. 12 Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag bezeichneten Steueransprüche erlöschen im Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums in der im Vertrag bezeichneten Höhe.[1] Die Steuerschuld erlischt also nicht mit Rückwirkung auf ihren Entstehungszeitpunkt; bereits entstandene Zinsen und verwirkte Säumniszuschläge bleiben daher bestehen.[2] Zur Vermeidung dieser Nebenleistungen komm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 § 25 Abs. 1 EStG enthält kein materielles Steuerrecht, sondern Steuerverfahrensrecht und ergänzt die materiell-rechtlichen Regelungen in § 2 Abs. 7 S. 1 EStG über den Bemessungszeitraum und in § 2 Abs. 7 S. 2 EStG über den Ermittlungszeitraum (Rz. 19f.). Aus der Eigenschaft des Abs. 1 als Verfahrensregelung folgt auch, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 2 Abs. 5 ESt... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 In Betracht kommende Ansprüche

Nach § 69 AO wird für "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" gehaftet.[1] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind nach der Legaldefinition in § 37 AO: der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Erstattungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, also insbesondere Verspätungs- und Säumniszuschläge, Zinsen, Verzögerungsge... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic... mehr

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Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Zusammenfassung Gegen Entgelt abhängige Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für GmbH-Geschäftsführer, sofern sie nicht – als direkte oder indirekte Gesellschafter – in der Lage sind, Weisungen der Gesellschafterversammlung an sich zu verhindern. Nur Geschäftsführer, die zugleich Mehrheits- oder Alleingeschäftsführer sind, sind von der Sozialversiche... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 17 die vereinn... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verzinsung, Säumniszuschläge

Rn. 103 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine Verzinsung noch ausstehender Steuerbeträge kommt nur unter den in §§ 233aff AO normierten Voraussetzungen in Betracht; eine darüber hinausgehende allg Verzinsung wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vorgenommen. Rn. 104 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei nicht fristgerechter Steuerentrichtung zu dem nach § 36 Abs 4 S 1 EStG bezeichneten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)... mehr

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Luxemburg / 6. Steuerverfahren

Rz. 193 Jeder Erbe und Vermächtnisnehmer hat eine Erbschaftserklärung [95] (déclaration de succession) eines bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts abzugeben, Art. 4 Abs. 1 L.27.12.1817, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt oder nicht, Art. 7 L.27.12.1817.[96] Die Frist für die Abgabe beträgt sechs Monate ab Erbfall, soweit der Erblasser in Luxemburg verst... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ee) Rangklasse 3

Rz. 259 Ebenfalls nur auf Anmeldung hin werden in dieser Rangklasse die Ansprüche auf Entrichtung der öffentlichen Lasten berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG). Unter dem Begriff der öffentlichen Lasten versteht man einmalige oder in regelmäßigen Zeiträumen wiederkehrende Abgabeverpflichtungen, die durch Gesetz oder Satzung öffentlich-rechtlicher Körperschaften begründet un... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es gibt keine allg Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen gem § 37 Abs 3 S 1 EStG und die Anpassung (z... mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 6. Anzuwendende Vorschriften der AO und des EStG

Grundsätzlich finden die Vorschriften der AO auf die KiSt Anwendung (§ 8 Abs. 1 KiStG NRW). Gewisse Vorschriften sind ausgenommen, wie diejenige des Verspätungszuschlags (§ 152 AO), der Verzinsung, der Säumniszuschläge und die Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 8 Abs. 2 KiStG NRW; § 11 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln). Was Letzteres anbelangt, so ist zwar inzwischen in allen Bund... mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann: mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt.[1] Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen... mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 8. Säumniszuschläge

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer und der (neu aufgenommenen) Wirtschafts-Identifikationsnummer (Zeile 1) sowie dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Wirtschafts-Identifikationsnummer Zur eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren wird jedem wirtscha... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben.[1] Da die Steuerschuld bei Erfüllung der Tatbestände des § 16 Abs. 1 bis 3 GrEStG nicht mit Wirkung für die Ve... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.3 Weiterverarbeitung im Interesse der betroffenen Person (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Ist die Weiterverarbeitung im (mutmaßlichen) Interesse der betroffenen Person, kann diese nach der Nr. 3 erfolgen. Da bei Vorliegen einer Zustimmung i. S. d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO sich die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung bereits nach der Nr. 2 richtet, dürfte es sich hier nur um Fälle handeln, bei denen die Zustimmung zwar nicht ausdrücklich erteilt, aber zu unters... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.1 Weiterverarbeitung in einem Verfahren in Steuersachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Regelung des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sichert im Kern den Fortbestand des komplexen und in sich verbundenen Besteuerungsverfahrens (vgl. z. B. das Feststellungsverfahren) und des steuerfallübergreifenden Verifikationsverfahrens (vgl. z. B. Kontrollmitteilungen, Auskünfte Dritte) in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Bei den genannten Verfahren handelt es sich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.3 Abschlusszahlung (§ 36 Abs. 4 Satz 1 EStG)

Rz. 84 Führt die Abrechnung im Abrechnungsteil des Steuerbescheids (die Abrechnung gehört bereits zum Erhebungsverfahren) dazu, dass der Stpfl. eine Abschlusszahlung zu leisten hat, erlässt das FA ein Leistungsgebot (§ 254 AO). Rz. 85 Ergibt die Abrechnung der ESt einen Überschuss zuungunsten des Stpfl., d. h., hat der Stpfl. eine Abschlusszahlung zu leisten, dann ist diese A... mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat (!) der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 150 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser geson... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Strafen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Geldstrafen, > Straf- und Bußgeldverfahren; ergänzend > Steuerliche Nebenleistungen wie zB den > Säumniszuschlag. mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 59 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 60 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerzahlungspflicht

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist in der Abgabenordnung geregelt. Fälligkeit ist der Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO, Anhang 1b) vom Schuldner eine Leistung verlangen kann. Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 220 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) richtet s... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerzinsen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die LSt verspätet entrichtet, erhebt das FA einen > Säumniszuschlag (> Abführung der Lohnsteuer Rz 11 ff) vom > Arbeitgeber. Verzugszinsen gibt es daneben nicht. Steuer- und Erstattungsansprüche werden grundsätzlich nicht verzinst (vgl § 233 AO). Davon gibt es jedoch die folgenden Ausnahmen: die > Verzinsung von Nachforderungen und Erstat... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Nachrangige Insolvenzforderungen

Rz. 120 Die nachrangigen Forderungen sind in § 39 Abs. 1 Nr. 1–5 InsO geregelt. Sie nehmen am Insolvenzverfahren nur dann teil, wenn das Gericht sie zur Teilnahme zulässt,[144] also i.d.R. erst dann, wenn die vorrangigen Insolvenzforderungen vollständig bedient werden können. Die nachrangigen Insolvenzforderungen sind in Rangklassen eingeteilt. Nachrangige Insolvenzforderung... mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / I. Beitragsschuldner im Außenverhältnis

Rz. 10 Unabhängig von der Verteilung der Beitragslast im Innenverhältnis der Arbeitsvertragsparteien ist im Außenverhältnis gegenüber den Trägern der Sozialversicherung und der Einzugsstelle allein der Arbeitgeber Beitragsschuldner.[4] Gem. § 28e SGB IV ist er – und nur er – zur Abführung der Beiträge verpflichtet und haftet sowohl für Beiträge als auch für Säumniszuschläge,... mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Voraussetzungen

Rz. 166 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentlich-... mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Forderungen des Finanzamtes

Rz. 151 Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Nach Abs. 2 der Vorschrift haftet der Erbe für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des BGB über die Erbenhaftung.[127] Von praktischer Relevanz ist insbesondere die Frage, wie... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Sozialversicherungsrecht

Rz. 335 Auch die eindeutige Bestimmung der anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei einem vom Arbeitnehmer gewünschten Tätigkeitsort im Ausland ist sorgfältig zu prüfen. Die nicht korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann für den Arbeitgeber immense Nachzahlungen einschließlich Säumniszuschlägen auslösen und hat jedenfalls im deutschen Recht... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.19 [Gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer → Zeile 58]

Die an das Finanzamt im entsprechenden Jahr tatsächlich abgeführte Umsatzsteuerzahllast gehört in Zeile 58. Die gezahlten steuerlichen Nebenleistungen, wie z. B. ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, sind aber in Zeile 60 einzutragen. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.2 [Umsatzsteuer → Zeilen 17–18]

Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 15 und 19 gehören zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung, die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 20 und 21 dagegen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in Zeile 17 einzutragen. Hat das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet, gehört dieser Betrag in Zeile 18. D... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Bedingung Nacherwerb durch Schenkung oder von Todes wegen (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 257 Der Steuererlass (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) steht schließlich unter der (weiteren) auflösenden Bedingung, dass der Erwerber innerhalb von 10 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weiteres Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen erhält, das verfügbare Vermögen (§ 28a Abs. 2 ErbStG) darstellt (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG).[1] De... mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.2 Schuldcharakter bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Rz. 341 Die Verpflichtung, und damit der Schuldcharakter, der zur Bildung der Rückstellung führt, braucht nicht im Zivilrecht (Gesetz oder Vertrag) begründet zu sein, es kann sich auch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handeln. "Verpflichtung" ist i. S. der Definition des § 241 BGB zu verstehen, d. h. die Pflicht des Schuldners, an den Gläubiger eine Leistung zu erbringe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2.1 Weiterleitung der Fremdbeiträge

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die an die Einzugsstellen gezahlten bzw. von diesen eingezogenen Beiträge einschließlich Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge arbeitstäglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, an den jeweiligen Träger der Pflegeversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit sowie an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten sind (vgl. auch § 28n Nr.... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.2 Gewinne aus der Verwaltung von Fremdbeiträgen (Abs. 2)

Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt: Soweit die Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen Gewinne erzielen, wird deren Aufteilung durch Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Rz. 27 Hiernach verbleiben bei der Verwaltung der Fremdbeiträge erzielte Gewinne nicht... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von... mehr