Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.2 Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung von Steuern und Haftungsschulden

Nur wenn fällige Steuern nicht gezahlt werden, entstehen Säumniszuschläge. Demgegenüber braucht man nicht mit Säumniszuschlägen zu rechnen, wenn steuerliche Nebenleistungen nicht erfüllt werden. Werden etwa verspätet Zinsen oder Verspätungszuschläge gezahlt, löst dieses Versäumnis keine Säumniszuschläge aus. Auch gibt es keine Säumniszuschläge auf Säumniszuschläge. Hinweis Ke...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.9 Erlass von Säumniszuschlägen bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Grundsätzlich ist der Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn deren Einziehung mit Rücksicht auf deren Zweck nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft. So entschied der BFH mit Urteil vom 9.9.2015...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.1 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes

Säumniszuschläge sind zusätzliche Abgaben, die bei verspäteter Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer fällig werden. Bei Gebühren sehen die unterschiedlichen Verwaltungsverfahrensgesetze häufig die Möglichkeit vor, im Rahmen von Billigkeitsregelungen von der Einziehung abzusehen. Anders bei Steuern und Beiträgen. Hier entstehen die Säumniszuschläge kraft Geset...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.10 Erlass von Säumniszuschlägen bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung

Nach dem Urteil des BFH vom 24.4.2014 sind Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und diese abgelehnt worden ist.[1] Im entschiedenen Fall setzte das Finanzamt Umsatzsteuer und Säumniszuschläge fest. Einen gegen die Ste...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.3 Säumniszuschläge sind verschuldensunabhängig

Säumniszuschläge setzen kein Verschulden des Steuerpflichtigen voraus. Die Rechtsfolgen, z. B. des § 240 AO, treten automatisch ein, wenn die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet ist. Das Finanzamt hat hier keinen Ermessensspielraum. Allerdings kommt ein Ermessensspielraum dann wieder in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Erlass von Säumniszuschlägen beantragt.mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.15 Erlass der Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen

Das Finanzamt kann Säumniszuschläge ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Ein derartiger sachlicher Grund liegt bspw. vor, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, der Einspruch aber trotzdem Erfolg hat.[1] Außerdem sind Säumniszuschläge, die auf einer materiell rechtswidrigen und deshalb auf Gr...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.5 Keine Entstehung von Säumniszuschlägen zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Finanzamt kann keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen festsetzen. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.11.2017 entschieden.[1] Nach Auffassung des BFH ist Voraussetzung für die Entstehung der Säumniszuschläge allein die Säumnis. Diese entfalle jedoch mit Entrichtung der Hauptforderung. Die Rückgewähr infolge ...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2 Säumniszuschläge: Wenn betriebliche Steuern zu spät gezahlt werden

Zahlt der Steuerpflichtige fällige Steuern zu spät, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest.[1] Das gilt auch, wenn betriebliche Steuern zu spät entrichtet werden. Praxis-Beispiel Es wurde vergessen, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben Unternehmer Hans Groß hat vergessen, seine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten. Das Finan...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.4 Die Säumnis entsteht nicht vor Festsetzung oder Anmeldung

Einen Säumniszuschlag braucht man nicht zu befürchten, wenn entweder keine Steuerschuld festgesetzt wurde oder noch keine Steuer angemeldet wurde. Wenn z. B. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. des Folgemonats abgegeben wurde, entsteht kein Säumniszuschlag. Denn es ist dann weder eine Steuer festgesetzt, noch wurde eine Steuer angemeldet. Erst wenn die Um...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.12 Die Schonfrist gilt nur bei Banküberweisung

Wird die Steuerschuld bar oder per Scheck beglichen, kann man sich nicht auf die Schonfrist berufen. Die Schonfrist hat nur noch bei Banküberweisung Bedeutung. Praxis-Tipp Scheck beigelegt – Zahlung gilt als rechtzeitig Wenn der rechtzeitigen Steueranmeldung ein Scheck beigelegt wird, gilt der Scheck als rechtzeitig eingereicht. In diesem Fall wäre die Steuerschuld also rechtz...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.11 Es existiert eine Schonfrist von 3 Tagen

Es brauchen keine Säumniszuschläge entrichtet zu werden, wenn die betreffende Steuer zwar nach deren Fälligkeit, aber noch innerhalb der Schonfrist von 3 Tagen entrichtet wird, sofern die Zahlung per Banküberweisung erfolgt. Diese Schonfrist von 3 Tagen muss das Finanzamt von Amts wegen berücksichtigen. Eine Zahlung per Scheck nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt erst am 3. Tag n...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.7 Eine Verrechnung mit Erstattungsansprüchen ist möglich

Falls der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt ein Steuererstattungsanspruch hat, kann eine Verrechnung mit Säumniszuschlägen beantragt werden. Praxis-Beispiel Verrechnung von Säumniszuschlägen Laut Einkommensteuerbescheid vom 25.3.01 erhält Unternehmer Hans Groß vom Finanzamt eine Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer i. H. v. 1.500 EUR. Nach Absprache mit Hans Gro...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.6 Niederschlagung und Vollstreckungsaufschub ändern nichts an der Fälligkeit

Ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO berührt nicht die Fälligkeit des Steueranspruchs. Säumniszuschläge fallen weiterhin an. Entsprechendes gilt bei der Niederschlagung nach § 261 AO. Eine andere Frage ist, ob in einem derartigen Fall dem Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge entsprochen wird. Praxis-Beispiel Erlass von Säumniszuschlägen Das Finanzamt hat Unternehmer Hans ...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.14 Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung

Die Fälligkeit einer Steuerschuld wird durch deren Stundung oder deren Aussetzung der Vollziehung hinausgeschoben. Folge ist, dass bis zum neuen Fälligkeitstermin keine Säumniszuschläge anfallen, dafür werden aber Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen festgesetzt. Beim ursprünglichen Fälligkeitstermin bleibt es nur dann, wenn das Finanzamt den Stundungs- oder Aussetzungsantrag a...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nur "echte" Betriebssteuern wie z. B. die Kfz-...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 1. Gegenstand der Zahlungsverjährung

Zahlungsverjährung ist das Erlöschen von fälligen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) durch Ablauf der Verjährungsfrist (§ 47 AO). Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch und die von ihm abhängigen Zinsen (§ 232 AO). Der Eintritt der Verjährung ist von Amts wegen zu prüfen (BFH v. 7.2.2002 – VII R 33/01, BStBl. II 2002, 447). Die Zahlungsverjährung umfasst...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.3.2 Beginn der Vorauszahlungen und Fälligkeit

Die Vorauszahlungspflicht setzt ein, nachdem die Abgabe zum ersten Mal vom Abgabepflichtigen abzurechnen war, also nach Ablauf eines Kalenderjahres (bei einer Unternehmensgründung müssen also bis zum Ende der ersten Abrechnungsperiode keine Vorauszahlungen geleistet werden). Fällig sind die monatlichen Vorauszahlungen bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats, § 27 Abs. 2 KSVG: ...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.1 Grundsätzliches

Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepflichtige Unternehmen hat dieser gesetzlichen Pflicht "freiwillig" nachzukommen, also insbesondere auch ohne Nachfrage seitens der KSK. Wichtig Das Unterlassen der Meldung kann gem. § 36 Abs.  2 KSVG eine Ordnungswidrigkeit darstel...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war zuletzt mit der Beteiligten zu 1 (im Rubrum des angefochtenen Beschlusses bezeichnet als Beteiligte zu 2) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die im Jahr 1998 geborene Beteiligte zu 3 (vormals bezeichnet als Beteiligte zu 4) und der im Jahr 1994 geborene Beteiligte zu 4 (vormals Beteiligter zu 6). Aus früheren Ehen sind hervorgegangen die Beteiligte zu 2 ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.4 Verjährung der Abgabe

Die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden ist, § 31 KSVG i. V. m. § 25 SGB IV. Da die Abgabe eines Kalenderjahres erst im Folgejahr fällig wird (die Abgabe für das Jahr 2019 erst zum 31.3.2020), beträgt die Verjährung damit faktisch fünf Kalenderjahre. Beispiel Ein überregionaler Bäcker...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.4 Antrag auf Befreiung von der Meldepflicht

Soweit ein Verwerter bei der KSK gemeldet ist, aber absehbar keine selbstständigen Künstler mehr beauftragen wird, kann bei der KSK die Befreiung von der jährlichen Entgeltmeldung des § 28 KSVG beantragt werden. Die KSK bewilligt diese Befreiung in der Regel, verbunden mit der Auflage, dass sich das Unternehmen aktiv bei der KSK melden muss, sobald doch wieder abgabepflichti...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

Leitsatz 1. Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S.des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die – unwiderrufliche – Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprech...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 7. Billigkeitsmaßnahmen

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.1 Allgemeine Angaben

Als Art des Unternehmens (Zeilen 12–15) sind die wesentlichen, typischen Tätigkeitsbereiche anzugeben; diese können unterschiedlich sein, z. B. Bauunternehmen/Vermietung. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhe der Säumniszuschläge ab 2019 verfassungsrechtlich bedenklich

Leitsatz Die Höhe der Säumniszuschläge ist seit 2019 vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich bedenklich. Sachverhalt Antragstellerin war eine GmbH, die im Jahr 2019 ein Grundstück erwarb. Die für den Erwerb fällige Grunderwerbsteuer zahlte die Antragstellerin verspätet, sodass das Finanzamt Säumniszuschläge festsetzte. Gegen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

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zfs 12/2021, Zulässige Aufr... / 2 Aus den Gründen:

[13] Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass der Kl. gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung rückständiger Beiträge für die Krankheitskostenversicherung in der vom AG ausgeurteilten Höhe zusteht und die weitergehende Aufrechnung des Beklagten nicht durchgreift. [14] 1. Entgegen der Auffassung der Revision waren die von der Kl. erklärten Aufrechnungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.7 Entscheidung über die Rücknahme

Rz. 52 Die Entscheidung, ob zurückgenommen und ob nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden soll, steht im Ermessen der Finanzbehörde (vgl. auch Rz. 26; zu europarechtlichen Grenzen des Ermessens s. Rz. 30). Die Entscheidung über die Rücknahme ist auch dann eine Ermessensentscheidung, wenn die Entscheidung über den Erlass des Verwa...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 240 AO – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen

In einer aktuellen Entscheidung hat das FG Düsseldorf entschieden, dass an der Vorschrift des § 240 AO keine verfassungsrechtlichen Zweifel bestehen. Insb. sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die die neuere Rspr. hinsichtlich der Verzinsungsvorschriften der AO entwickelt hat, auf die Erhebung von Säumniszuschlägen nicht übertragbar. Soweit den Säumniszuschlägen auch ei...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / 5. Auswirkungen der Entscheidung auf weitere Verzinsungsanordungen in der AO

Die Entscheidung des BVerfG gilt nur für die Zinsen gem. §§ 233a, 238 AO. Zinsen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften erhoben werden, sind hiervon nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Entscheidung nicht betroffen. Die Unvereinbarkeit der Verzinsungsregelung kann nicht auf andere gesetzliche Verzinsungstatbestände nach der AO erweitert werden (vgl. Rz. 242 der Urtei...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / 2. Unklare Rechtslage in Sachsen

Teilweise wird vertreten, dass in Sachsen erst mit Gesetz v. 28.3.2019 (GVBl. 2019, 244) durch eine Änderung des § 12 Abs. 1 KiStG die Strafbarkeit der Verkürzung der Kirchensteuer nach § 370 AO aufgehoben wurde (Hunsmann in Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 380 AO Rz. 39; Webel, Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung, 3. Aufl. 2016, Rz. 225; Ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Säumniszuschlag

1 A. Allgemeines I. Rechtsnatur Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird eine f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Säumniszuschläge im Lohnsteuerverfahren

I. Lohnsteuer-Abzug Rz. 19 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag ist auch verwirkt, wenn der ArbG einbehaltene oder übernommene Steuerabzüge vom Arbeitslohn nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet. Die LSt ist eine Fälligkeitssteuer (> Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 4). Der ArbG muss sie zu den in § 41a Abs 1 Satz 1 EStG festgesetzten Terminen anmelden und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Lohnsteuer-Abzug

Rz. 19 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag ist auch verwirkt, wenn der ArbG einbehaltene oder übernommene Steuerabzüge vom Arbeitslohn nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet. Die LSt ist eine Fälligkeitssteuer (> Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 4). Der ArbG muss sie zu den in § 41a Abs 1 Satz 1 EStG festgesetzten Terminen anmelden und abführen. Einer be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Haftung

Rz. 17 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag entsteht auch, wenn eine Haftungsschuld nicht fristgerecht entrichtet wird (§ 240 Abs 1 Satz 2 AO). Vom Steuerschuldner und dem Haftungsschuldner darf insgesamt jedoch kein höherer Säumniszuschlag erhoben werden, als wenn die Säumnis nur bei einem der beiden Gesamtschuldner (> Haftung für Lohnsteuer Rz 95 ff) eingetreten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entstehung

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Säumniszuschlag wird kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf verwirkt. Auf ein > Verschulden kommt es nicht an (BFH 145, 1 = BStBl 1986 II, 122; vgl AEAO zu § 240 Nr 5). Bei der Entstehung des Säumniszuschlags hat das FA deshalb kein > Ermessen; er kann lediglich erlassen werden, wenn seine Einziehung unbillig ist (> Rz 13 ff). Es entsteht ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erhebung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes (> Rz 3); sie müssen nicht vom FA festgesetzt werden. Werden sie zusammen mit der Steuer erhoben, bedarf es keines besonderen Leistungsgebots (§ 254 Abs 2 AO). Werden jedoch nur Säumniszuschläge erhoben, ist für eine entsprechende Vollstreckung ein > Leistungsgebot erforderlich, mit dem die Säumniszu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Lohnsteuer-Nachforderung

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat der ArbG zu wenig LSt einbehalten, so wird der fehlende Betrag erst fällig, wenn das FA ihn nachfordert, zB nach einer > Außenprüfung der LSt (§ 42d EStG; > Haftung für Lohnsteuer, > Nachforderung von Lohnsteuer Rz 55 ff). Für die zurückliegende Zeit ist kein Säumniszuschlag verwirkt. Beispiel: Nach einer > Außenprüfung fordert das FA vom...mehr