Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommenssteuer Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gem. § 25 Abs. 4 S. 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S.v. § 150 Abs. 8 S. 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1–3 EStG steht. AO-StB 2021, 4
Billigkeitserlass bis zur Festsetzungsverjährung Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. AO-StB 2021, 14
Kein Erlass aufgrund von Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags sind nicht im Erlassverfahren, sondern im Verfahren gegen einen Abrechnungsbescheid geltend zu machen. AO-StB 2021, 81
Billigkeitsantrag bei doppelt entstandener Grunderwerbsteuer

Die Festsetzung von Grunderwerbsteuer und die abweichende Festsetzung der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO begründen zwei selbständige Verfahren.

Hat das FA im Rahmen einer die Festsetzung betreffenden Einspruchsentscheidung erstmals über einen Billigkeitsantrag entschieden, stellt eine unmittelbar erhobene Klage insoweit eine Sprungklage dar. Stimmt das FA dieser nicht zu, gilt sie als Einspruch. Das Verfahren ist formlos an das FA abzugeben.
AO-StB 2021, 282

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