Falls der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt ein Steuererstattungsanspruch hat, kann eine Verrechnung mit Säumniszuschlägen beantragt werden.

 
Praxis-Beispiel

Verrechnung von Säumniszuschlägen

Laut Einkommensteuerbescheid vom 25.3.01 erhält Unternehmer Hans Groß vom Finanzamt eine Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer i. H. v. 1.500 EUR. Nach Absprache mit Hans Groß wird das Guthaben wie folgt umgebucht:

 
Umsatzsteuer März 1.000 EUR
Säumniszuschlag Umsatzsteuer Januar, Februar 500 EUR

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1780/3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1.000      
2103/7303 Steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern 500 1890/2180 Privateinlage 1.500

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