Falls der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt ein Steuererstattungsanspruch hat, kann eine Verrechnung mit Säumniszuschlägen beantragt werden.
Verrechnung von Säumniszuschlägen
Laut Einkommensteuerbescheid vom 25.3.01 erhält Unternehmer Hans Groß vom Finanzamt eine Erstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer i. H. v. 1.500 EUR. Nach Absprache mit Hans Groß wird das Guthaben wie folgt umgebucht:
Umsatzsteuer März | 1.000 EUR |
Säumniszuschlag Umsatzsteuer Januar, Februar | 500 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1780/3820 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen | 1.000 | |||
2103/7303 | Steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern | 500 | 1890/2180 | Privateinlage | 1.500 |
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