Ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO berührt nicht die Fälligkeit des Steueranspruchs. Säumniszuschläge fallen weiterhin an. Entsprechendes gilt bei der Niederschlagung nach § 261 AO.
Eine andere Frage ist, ob in einem derartigen Fall dem Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge entsprochen wird.
Erlass von Säumniszuschlägen
Das Finanzamt hat Unternehmer Hans Groß eine Zahlungsaufforderung bzgl. Säumniszuschlägen wegen zu spät entrichteter Umsatzsteuer i. H. v. 500 EUR geschickt. Nach Zahlung beantragt Hans Groß deren Erlass. Das Finanzamt entspricht seinem Antrag und überweist 500 EUR auf sein betriebliches Bankkonto.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 500 | 2103/7303 | Steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern | 500 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen