Fachbeiträge & Kommentare zu Säumniszuschlag

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den Werbungskosten bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenh...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

Als Art des Unternehmens (Zeilen 12–15) sind die wesentlichen, typischen Tätigkeitsbereiche anzugeben; diese können unterschiedlich sein, z. B. Bauunternehmen/Vermietung. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / VI. Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Durch die Klageerhebung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt. Will der Steuerpflichtige die Zahlung der Steuer vermeiden, so muss er vor Eintritt der Fälligkeit einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um die Verwirkung von Säumniszuschlägen (1 % pro Monat) zu vermeiden (§ 240 AO). Für die entstehenden Anwaltskosten gilt Nr. 3100 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Die Niederschlagung ist ein rein behördeninterner Vorgang ohne rechtsgestaltende Wirkungen nach außen. Sie ist demgemäß kein Verwaltungsakt gem. § 118 AO.[1] Gegenüber dem Beteiligten wirkt sich die Niederschlagung lediglich als tatsächliches Unterlassen von Einziehungsmaßnahmen aus. Im Kontoauszug der Finanzkasse oder in einer Rückstandsliste taucht der niedergeschlag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 7 Rechtswirkungen

Rz. 16 Die Mahnung und die in ihr enthaltene Zahlungsfrist können nicht als Vollstreckungsaufschub i. S. d. § 258 AO angesehen werden. Bei Gefahr im Verzug ist die Finanzbehörde grundsätzlich nicht gehindert, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Die in einem solchen Fall durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen sind insoweit rechtmäßig. Beim Fehlen besonderer Gründe sind einge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Schuldgrund

Rz. 5 Schuldgrund ist die steuerliche Forderung, aus der vollstreckt werden soll. Deswegen müssen sowohl die Art der steuerlichen Forderung, also die Steuerschuld mit genauer Bezeichnung der Steuerart, ihrer Entstehung oder des Abschnitts, wie z. B. ESt 2016, KSt-Vorauszahlung IV/2017, sowie der der Vollstreckung zugrunde liegende Betrag genannt sein.[1] Entsprechendes gilt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Wesen der Mahnung

Rz. 7 Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Aufforderung zur Erbringung der geschuldeten und fälligen Geldleistung. In ihr wird zum Ausdruck gebracht, dass das Ausbleiben der Leistung Folgen nach sich ziehen werde. Die Mahnung ist – wie auch im Zivilrecht – keine Willenserklärung. Sie ist damit auch kein Verwaltungsakt, da sie keine Regelung eines Einzelfalls beinhaltet, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verzinsung, Säumniszuschläge

Rn. 103 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Verzinsung noch ausstehender Steuerbeträge kommt nur unter den in §§ 233aff AO normierten Voraussetzungen in Betracht; eine darüber hinausgehende allg Verzinsung wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vorgenommen. Rn. 104 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei nicht fristgerechter Steuerentrichtung zu dem nach § 36 Abs 4 S 1 EStG bezeichneten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Folgen der Nichteinhaltung von Fristen

Rz. 24 Wie die Fristen einen sehr unterschiedlichen Inhalt und Charakter haben, so sind auch die Folgen der Nichteinhaltung dieser Fristen sehr unterschiedlich. Bei den selteneren Mindestfristen, also den Fristen, nach deren Ablauf erst Rechte geltend gemacht oder wahrgenommen werden können, führt das Nichtabwarten der Frist regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Handlung, nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Wahrung von Fristen

Rz. 10 Das Wahren einer Frist bedeutet das Einhalten der gesetzten Frist zur Eröffnung oder Erhaltung von Rechten oder Rechtspositionen, zur Erreichung anderer Rechtsfolgen oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (z. B. Verwirkung von Säumniszuschlägen). Innerhalb der Frist ist eine Handlung zu erbringen, etwas zu unterlassen oder zu dulden. Auch kann eine Frist abzuwarten ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden. Selbst wenn ein abberufener Geschäftsfü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 168 Beitrag... / 2.1 Bescheid (Abs. 1)

Rz. 3 Die Schriftform des Beitragsbescheides, mit dem der Beitrag erhoben wird, ist zwingend. Gegen den Beitragsbescheid als Verwaltungsakt i. S. v. § 31 SGB X, sind Widerspruch gemäß § 78 Abs. 1 SGG und nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens Klage gemäß § 54 SGG möglich. Beide Rechtsmittel haben jedoch wie im Steuerrecht gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht die ansonsten ü...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben sowie einem gleichlautenden Ländererlass haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts führen dazu, dass Steuerpflichtige Steuern nicht oder zumindest vorläufig nicht zahlen müssen. Gesetzli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.2 Vorläufige Säumniszuschläge (Abs. 2)

Rz. 8 Die berichtspflichtige Krankenkasse wird säumig, wenn entscheidungserhebliche Unterlagen nicht vorgelegt werden oder die Unterlagen nicht ausreichen, einen unverschuldeten Beitragsrückstand und damit pflichtgemäßes Handeln glaubhaft zu machen (Satz 1). Die Vorschrift kehrt die Beweislast für pflichtwidriges Verhalten zulasten der Krankenkasse um. Rz. 9 Der Beitragsrückstan...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.3 Erstattung der Säumniszuschläge (Abs. 3)

Rz. 12 Die vorläufigen Säumniszuschläge werden erstatten, wenn die Krankenkasse innerhalb einer vom BAS gesetzten Frist glaubhaft macht, dass die Beitragsrückstände nicht auf eine Pflichtverletzung durch die Krankenkasse zurückzuführen sind (Satz 1). Die Frist liegt im Ermessen des BAS, soll aber den Zeitraum von 3 Monaten nach dem Eintritt der Säumnis (vgl. Rz. 8) nicht unt...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.4 Fortgesetzte Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 14 Es ist von einer fortgesetzten Pflichtverletzung auszugehen, wenn die Beitragsrückstände auch nach der Frist (vgl. Rz. 12) erheblich sind (vgl. Rz. 5) und die Krankenkasse säumig ist (vgl. Rz. 8; Satz 1) Rz. 15 Bei einer fortgesetzten Pflichtverletzung soll das BAS den Säumniszuschlag um weitere 10 Prozentpunkte pro Monat bis zur vollen Höhe des für die Berechnung der Sä...mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.5 Aufschiebende Wirkung (Abs. 5)

Rz. 17 Säumniszuschläge werden aufgrund eines Verwaltungsakts erhoben, gegen den mittels einer Klage vor dem Sozialgericht Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Entsprechende Rechtsbehelfe haben abweichend von § 86a Abs. 1 SGG keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG).mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Haftung der Krankenkassen als Einzugsstellen bei verschuldeten Beitragsrückständen durch die Erhebung von Säumniszuschlägen. Damit werden der ordnungsgemäße Einzug und die Weiterleitung des Beitrags an den Gesundheitsfonds sichergestellt und Belastungen des Bundes als Liquiditätsgarant des Gesundheitsfonds vermieden (BT-Drs. 16/10609; § 271 Abs. 3)....mehr

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Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.1 Beitragsrückstände (Abs. 1)

Rz. 3 Jede Krankenkasse hat gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Berichtspflicht, wenn die Beitragsrückstände erheblich ansteigen (Satz 1). Die jeweilige Krankenkasse ist durch das BVA zum Bericht aufzufordern. Im Bericht ist durch die Krankenkasse darzulegen, welche Gründe für den Anstieg ursächlich sind. Außerdem ist glaubhaft zu machen, dass der Anstie...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 282 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Die unter dem Begriff "Corona-Soforthilfe" ausgezahlten Beträge fallen als Zuschüsse regelmäßig unter keine bestehende Steuerbefreiung. Sie sind in Zeile 15 zu erfassen und wirken sich g...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 287 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 288 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Säumniszuschläge

Rz. 96 [Autor/Stand] Wird die Grundsteuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Erhebung durch die Gemeinden begegnet keinen verfassu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fälligkeit der Steuer (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Es ist zu unterscheiden zwischen Entstehung und Fälligkeit der Grundsteuer. Die Entstehung gibt den Zeitpunkt des Existentwerdens des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO), die Fälligkeit den Zeitpunkt der Entrichtung der Steuerschuld an. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 38 AO entsteht eine Steuerschuld, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entrichtung der Grundsteuer

Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insb. durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen. Rz. 32 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat die Grundsteuer an die bei der Geme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhebungsverfahren

Tz. 2 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Wie Kleinbeträge im Erhebungsverfahren zu behandeln sind, hat das BMF mit Schreiben vom 22.03.2001, BStBl I 2001, 242 klargestellt. Beträge von weniger als 3 EUR können von den Körperschaften erst zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden. Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Säumniszuschläge von insgesamt weniger als 5 EUR sollen von de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unterschiedsbetrag (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Zu einer Zahlung von Vorauszahlungen nach § 28 GrStG kommt es nur, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt. Ferner darf für das laufende Kalenderjahr noch keine Festsetzung erfolgt sein. Nur in dieser Konstellation ist es denkbar, dass sich bei Ergehen des Grundsteuerbescheids ein Abrechnungssaldo zugunsten oder ungunsten des St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zahlungsverjährung, Verwirkung

Rz. 76 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, § 228 AO. Rz. 77 [Autor/Stand] Der Ablauf der Verjährungsfrist richtet sich nach § 108 AO i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Verjährungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Weitere Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auskünfte der FÄ an die Kirchenbehörden über Besteuerungsgrundlagen verletzen nicht das > Steuergeheimnis, denn § 31 AO – also ein Gesetz iSv von § 30 Abs 4 Nr 2 AO – verpflichtet die Finanzbehörden, die zur Festsetzung der KiSt erheblichen Besteuerungsgrundlagen den Religionsgemeinschaften mitzuteilen. Entsprechende Regelungen enthalten die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2.1 Höhe der Forderung

Rz. 27 Um das Grundbuch nicht mit zu kleinen oder einer Vielzahl von Sicherungshypotheken zu belasten, ist die Zulässigkeit der Eintragung nach § 866 Abs. 3 ZPO von einem Mindestbetrag der Forderung von 750 EUR abhängig. Darüber hinaus kann eine einheitliche Sicherungshypothek für mehrere Forderungen in das Grundbuch eingetragen werden.[1] Rz. 28 Bei der Berechnung des Mindes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnung der Aussetzung

Rz. 4 Die Anordnung der Aussetzung ist ein Verwaltungsakt, der im Ermessen der Vollstreckungsbehörde steht. Nach dem Wortlaut des § 297 AO hat der Aufschub gegen Ratenzahlung zu erfolgen. Diese Zahlungsfristen müssen angeordnet werden.[1] Ohne Zahlungsfristen kommt aber § 258 AO in Betracht (s. auch Rz. 5). Allerdings sagt § 297 AO nichts über den Zeitraum und die Raten, in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der deutschen ESt entsprechende Steuern

Rn. 28 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nur wenn die ausländischen Einkünfte im ausländischen Quellenstaat mit einer Steuer belegt werden, die der deutschen ESt entspricht, ermöglicht § 34c Abs 1 EStG die Anrechnung. Fehlt es an der Entsprechung, so sieht § 34c Abs 3 EStG die Abzugsmethode vor (s Rn 71). Rn. 29 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Eine ausländische Steuer entspricht der deut...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

Leitsatz 1. Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i.V.m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. 2. Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.1 Allgemeine Angaben

Als Art des Unternehmens (Zeilen 12–15) sind die wesentlichen, typischen Tätigkeitsbereiche anzugeben; diese können unterschiedlich sein, z. B. Bauunternehmen/Vermietung. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung hat zu den drängendsten Fragen bezüglich der Corona-Krise bereits eine Vielzahl von steuerlichen Hilfeleistungen auf den Weg gebracht, von denen insbesondere die nachfolgenden hervorzuheben sind: Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise betroffene Mandanten kann bis zum 31.12.2020 unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 152 Umlage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge aus dem Beitragssatz und dem beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. In Abweichung davon ist in der Unfallversicherung das Umlagesoll für die Beitragsberechnung maßgeblich. Das Umlagesoll setzt sich primär aus den Ausgaben für die gesetzlichen Aufgaben der Berufsgenossenschaften zusammen....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26b UStG ist zunächst, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Tatbestands? Hier ist wohl zunächst danach zu differenzieren, ob dieses ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorauszahlungen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Vereine, die partiell steuerpflichtig sind (einen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten), müssen u. U. Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer-Vorauszahlungen leisten. Die Vorauszahlungen bemessen sich bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nach der Höhe der durch die zuständige Finanzbehörde festgesetzten Steuerschu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Leitsatz 1. Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO. 2. Die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdpersonal i... / 2 Mögliche Konsequenzen

Die Aufzählung der konkreten Konsequenzen, die beim Einsatz von gemischten Teams drohen, ist lang: straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich: Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB; Ordnungswidrigkeiten nach § 16 AÜG steuer- und sozialversicherungsrechtlich: Haftung für die nicht abgeführte Lohnsteuer; Haftung für G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Pflicht zur verantwortlichen Kanzleiführung

Das LG Frankfurt hat sich in seinem Urteil v. 7.12.2018 (Az. 5/35 StL 9/18) mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft verletzt wird. Das Landgericht stützt seinen Vorwurf der schuldhaften Verletzung der Berufspflichten auf § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2019:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG [1], d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei dies...mehr