Die Aufzählung der konkreten Konsequenzen, die beim Einsatz von gemischten Teams drohen, ist lang:
- straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich: Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB; Ordnungswidrigkeiten nach § 16 AÜG
- steuer- und sozialversicherungsrechtlich: Haftung für die nicht abgeführte Lohnsteuer; Haftung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge nebst hoher Säumniszuschläge
- arbeitsrechtlich: Entstehung eines "regulären" Arbeitsverhältnisses; bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung kraft gesetzlicher Fiktion, § 10 AÜG
- sonstige Konsequenzen: wie Widerruf der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis; § 5 AÜG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, § 21 SchwarzArbG i. V. m. §§ 99, 100 GWB etc.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen